Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Copyfight

VDS-Urteil macht Abmahnanwälte arbeitslos

blogfuerst 3. März 2010

Die Provider haben gleich nach der Urteilsverkündung begonnen sämtliche Vorratsdaten zu löschen:

“Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.”

Obwohl die Auskunftserteilung von IP-Adressen bei Urheberrechtsverstößen nach Karlsruher Rechtsprechung im bisherigen Umfang weiter möglich sein wird, dürfte zumindest kurzfristig die Geschäftsgrundlage alle Abmahnanwälte entfallen, da von nun an keinerlei Verbindungsdaten mehr gespeichert werden.

Entsprechend muss jetzt damit gerechnet werden, dass die Vertreter der Content-Industrie der FDP jetzt die Türen einrennen werden, und möglichst schnell auf ein neues Gesetz pochen werden. Wie sich hier die FDP verhalten wird – nach der Ankündigung “kein schnelles Gesetz vorzulegen” – bleibt abzuwarten.

Auskunftsanspruch bleibt möglich

blogfuerst 2. März 2010

Die Content-Industrie hat wohl das erfolgreichste Lobbying seit Menschengedenken betrieben. Sogar bis in die Amtsstuben der bislang als absolut unbestechlich geltenden deutschen Verfassungsrichter haben sie es geschafft und ihr Weltbild im Urteil über die Vorratsdatenspeicherung untergebracht. Dem Urteil zufolge gelten die hohen Hürden für die Nutzung der Vorratsdaten, nämlich nicht für IP-Adressen:

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. (6. Leitsatz)

Mit anderen Worten: Telefondaten dürfen nur dann von Behörden genutzt werden, wenn Menschenleben oder ähnlich hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen. IP-Adressen hingegen dürfen auch dann genutzt werden, wenn Fritzchen unerlaubt “Schnappi, Das kleine Krokodil” über Tauschbörsen herunterlädt. Diesen Wertungswiderspruch könnte eigentlich nur die Politik lösen – was ich bei dieser Bunderegierung aber leider für ausgeschlossen halte.

Wie erfolgreich diese Lobbyisten waren zeigt sich auch daran, dass der allseits bekannte Gassenhauer von Internetausdruckern leider ebenfalls seinen Weg in das Urteil – unter dem zuvor genannten Aspekt – gefunden hat:

In einem Rechtsstaat darf auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden. (Abs. 260 d. Urteils)

Bankdaten-CD-Kauf illegal?

blogfuerst 8. Februar 2010

Die Diskussion um die Frage, ob der deutsche Staat Daten-CDs über Steuerbetrüger von Dritten erwerben kann bzw. darf ist ausnahmsweise aus juristischer Sicht äußerst interessant.

Nachdem es unter Juristen unumstritten sein dürfte, dass der Ankauf einer illegal erworbenen Daten-CD mit Steuersündern keine Hehlerei darstellt, weil Daten keine “Sache” im Sinne des § 259 StGB sind, bringt der berühmt-berüchtigte (noch-)Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth einen interessanten Aspekt in die juristische Bewertung ein, als er gegen alle für den Datenkauf verantwortlichen Steuerfahnder Strafanzeige erstattet:

Der Kauf der sogenannten „Steuer-CD“ mit gestohlenen Bankdaten umfasst ca. 1.500 Datensätzen aus der Schweiz. [...] 1.500 Datensätze sind eine urheberrechtlich geschützte Datenbank (§§ 2, 87a UrhG). Spätestens das Auslesen dieser CD auf einem Computer stellt eine Vervielfältigungshandlung dar (§§ 16, 106 UrhG). Die Beschuldigten haben keine Rechte an dieser Datenbank. Angesichts des Kaufpreises von über 2 Mio. € ist von einer gewerblichen Verletzungshandlung auszugehen, so es keines Strafantrags des Rechteinhabers bedarf (§ 109 UrhG). Die Beschuldigten haben daher eine Raubkopie einer urheberrechtlich geschützten Datenbank erworben, bzw. an deren Erwerb mitgewirkt und diese vervielfältigt.

Die Steuerfahnder, die für die Daten-CD Geld bezahlen, machen sich demnach zwar nicht gemäß deutschem Strafgesetzbuch strafbar, dafür aber Den ganzen Beitrag lesen »

Content-Mafia in Karlsruhe

blogfuerst 9. Dezember 2009

Die Gliederung des Verlaufs der mündlichen Verhandlung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ist verfügbar. Erstaunt hat mich die Tatsache, dass neben den üblichen staatlichen Behörden (Bundesregierung, BKA, Nachrichtendienste, etc.) auf der einen Seite und den Bürgerrechtlern und Technikern auf der anderen Seite auch der Börsenverband des deutschen Buchhandels und der Bundesverband der Musikindustrie zur mündlichen Verhandlung eingeladen wurden. Bislang dachte ich und so wurde es ja auch vom BKA bis hinab zum CDU-Provinzpolitiker kommunziert, geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um Terrorismus und so.

Deshalb irritiert mich die Tatsache, dass die Content-Mafia an dem Verfahren auch beteiligt werden soll. Bislang dachte ich, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung um die große Frage geht, wie weit der Staat das Leben seiner Bürger überwachen darf, um Kriminalität zu bekämpfen. Also um die Auslegung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger gegenüber dem Staat. Dass mit der CI nun offenbar auch kommerzielle Interessen bei der Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung eine Rolle spielen, erfüllt mich mit Sorge.

Zitatrecht

blogfuerst 31. Oktober 2009

Eine Vertreterin der vom Untergang bedrohten Printindustrie hat einen Blogger abgemahnt, weil er aus ihrem Artikel zitiert hat. Spreeblick hat darüber berichtet und sogar eine Antwort der abmahnenden Journalistin erhalten. Was mich an der ganzen Geschichte wundert, ist nicht die Anti-Internet-Haltung der Journalistin, sondern die Tatsache, dass hier offenbar niemand vom “Zitatrecht” gehört hat. Noch mehr bedauere ich es aber, dass sogar gestandene und mächtige Blogger sich so schnell von Abmahnern einschüchtern lassen, obwohl die Abmahnungen in den meisten Fällen ungerechtfertigt sind. Ich kann hier jedem Blogger nur wärmstens empfehlen eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die kostet nicht viel, nützt einem auch privat sehr viel und lässt einen ruhig schlafen und vor allem unabhängig bloggen.

Verlage greifen Grundrechte an

blogfuerst 10. Oktober 2009

Mit einem sogenannten “Leistungsschutzrecht” wollen Verlage, die aufgrund ihrer eigenen schlechten Geschäftspolitik unter Umsatzverlusten leiden, sich selbst retten. Wer bislang der Auffassung war unser Urheberrecht sei schon scharf genug, wird eines besseren belehrt. Einigen reicht das Urheberrecht offenbar nicht aus. Sie wollen mehr. Sie wollen sich quasi “Nachrichten und Informationen patentieren lassen”. Dass damit die Pressefreiheit und das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt wird interessiert diese Mafia-Klüngel offenbar nicht.

»Das wäre in etwa das, was Herr Burda ein erweitertes Nutzungsrecht nennt. Damit soll offenbar ein Urheberrecht eingeführt werden, das es in dieser Form noch nicht gibt: der Schutz von Überschriften und Nachrichten.«, sagt Branahl. »Es käme außerdem der Schutz von Informationen in Betracht – wenn etwa die DPA als Erste Informationen hat und sie verbreitet, und dann ein anderer diese Informationen nutzt, um eigene Texte zu schreiben.« Branahl weiter: »Auf diese Weise nicht mehr schöpferische Leistungen zu schützen, sondern die darin steckende Information, wäre ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen. Jemand, der eine Nachricht als Erster verbreitet, hätte eine Monopolstellung und könnte die Verbreitung von Informationen verhindern.«

Besonders beunruhigend ist hier aber die Tatsache, dass die FDP dieses Vorhaben offenbar unterstützt. Aber das kennen wir ja bereits von ihr. Wenns ums Geld geht, sind Grundrechte nur lästige Gewinnmaximierungsverhinderer.

Links 091010

Links 091008

Selbst der Papst findet mal ein Korn

blogfuerst 8. Juli 2009

Angesichts der umfangreichen Kritik am Liberalismus in seiner jüngsten Sozialenzyklika hat Papst Benedikt eine volle Breitseite gegen die Marktwirtschaft abgegeben. Vieles was er damit kritisiert finde ich so nicht zutreffend. Allerdings trifft Benedikt in Sachen “geistiges Eigentum” unerwartet den Nagel auf den Kopf:

“Es gibt übertriebene Formen des Wissensschutzes seitens der reichen Länder durch eine zu strenge Anwendung des Rechtes auf geistiges Eigentum, speziell im medizinischen Bereich”, gibt der Papst den Gipfelteilnehmern mit auf den Weg und sprach sich insgesamt für ein gerechteres Wirtschaften aus.”

Diese Einsicht ist insoweit erstaunlich, da der Vatikan selbst sogar rückwirkend auf sein “geistiges Eigentum” pocht, um damit Kasse zu machen. Vielleicht ist das ja aber auch der Auftakt eines Umdenkens in Rom. Denn wenn selbst die stock-konservative und völlig reformresistente katholische Kirche die Irrwege des sogenannten “geistigen Eigentums” erkennt, besteht noch Hoffnung, dass bei den nicht ganz so konservativen Politikern hierzulande der Zug noch nicht endgültig abgefahren ist… oder?

Links 090704

FDP = Anwaltspartei

blogfuerst 14. Juni 2009

Der FDP wird und wurde ja vielfach vorgeworfen, sie sei eine Klientel-Partei. Sie würde insbesondere Klientel-Politik zugunsten der Vermögenden machen. Ob das so ist, sei dahingestellt. Für eine Klientel ist die FDP jedenfalls bereit sämtliche Grundsätze über Bord zu werfen: Nämlich die Rechtsanwälte, wie es der Spiegelfechter treffsicher formuliert hat:

Ohne ignorante und inkompetente Großkoalitionäre und mutlose wie interessengesteuerte Oppositionelle gäbe es die Piraten womöglich gar nicht. Eigentlich würde das Themenspektrum der Piraten am ehesten zur FDP passen. Bürgerrechte, Informationsfreiheit, oder die informationelle Selbstbestimmung sind Kernkompetenzen liberaler Parteien. Früher nahm die gelbe Partei solche Dinge auch noch ernst. Früher war die FDP eine Partei der liberalen Rechtswissenschaftler, heute ist sie eine Klientelpartei der Anwälte. Anwälte haben aber kein Den ganzen Beitrag lesen »

Ewiggestrige

blogfuerst 13. März 2009

>> Glücklicherweise gibt es auch einen Lichtblick

Kurzweyl im März

Nachricht von der Content-Industrie

Willenlose EU-Abgeordnete

blogfuerst 28. Januar 2009

Die Volksverrätertreter im EU-Parlament haben mal wieder unter Beweis gestellt von wem sie regiert werden – von internationalen Plattenfirmen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass die gleichen Damen und Herren vor kurzem bei anderer Gelegenheit sich gegen Internetsperren ausgesprochen haben, während sie bei dem jüngsten Entwurf wieder dafür sind. Der Hintergrund ist einfach: Der erste Entschluss gegen Internetsperren fand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über das sogenannte Telecom-Paket statt. Einem Verfahren bei dem es aus Sicht der Plattenfirmen eher um “Telekommunikationsrechtliche Aspekte wie Wettbewerb und Datenschutz und sonstiges technisches Gedöns ging”. Nichts wofür sich die Plattenfirmen näher interessieren. Anders sieht es da bei der neuen “Urheberrechtsrichtlinie” aus. Da senden die Plattenfirmen den gleichen EU-Abgeordneten, die vorher dagegen waren nun die Anweisung  jetzt für Internet-Sperren zu stimmen. Hier wird es sehr anschaulich, wer in der EU die Hosen an hat. Nicht die 500 Millionen EU-Einwohner, sondern ein paar 500-Millionen-Euro-Firmen. Und da soll noch einer behaupten, dass die europäischen Institutionen undurchschaubar wären…

Nach Lobbyismus folgt die Machtergreifung

blogfuerst 9. Januar 2009

Wie bereits mehrfach dargelegt, hat die Content-Mafia in den vergangenen zehn Jahren weltweit höchst erfolgreich Gesetze nach ihrem Gusto zu Lasten der Staatsbürger bei den Regierungen bestellt. Und trotzdem reicht ihnen das immer noch nicht. Sei es, weil die Gewinne nicht die Höhe haben, die sie gerne hätten oder sei es weil der widerspenstige Konsument einfach nicht bereit ist Geld für die miese Ware dieser Branche auszugeben. Nach Kriminalisierung und Überwachung, soll nun mit “Three-Strikes-out” der nächste Schritt vollzogen werden. Das dumme ist nur, dass das Kappen des Internet-Anschlusses gleich mehrere Grundrechte verletzt. Und da die beeinflußbaren Politiker davor wahrscheinlich zurückschrecken, geht die Content-Mafia dazu über einfach selbst die Politik in die Den ganzen Beitrag lesen »

Firmen-Lobbyisten übernehmen Politik

blogfuerst 5. Januar 2009

Die Lobbyisten einzelner Firmenunternehmen sind offenbar erfolgreicher als man glaubt. Nachdem sie es geschafft haben Millionen von Kinder und Internet-Nutzer zu kriminalisieren, reicht dies den Firmenvertretern offenbar immer noch nicht. Deshalb haben Sie der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aufgetragen noch schärfere Gesetze  zur Verteidigung der Monopolrechte einzubringen. Dass dies weder den Künstlern, noch der Kreativität geschweige denn der Gesellschaft insgesamt nützt, interessiert die realitätsfernen Bundespolitiker überhaupt nicht mehr. Mehr denn je ist wohl eine parlamentarische Gegenbewegung alla Piratenpartei vonnöten.

“Politiker-Strikes-out”

blogfuerst 28. Dezember 2008

Die Lobbyvertreter einzelner Dienstleistungsunternehmen (Inhalte-Industrie) haben in den letzten Jahren viel dafür getan, Internet-Nutzer zu kriminalisieren. Nachdem die Massenklagen in den USA offenbar keinen Erfolg brachten, haben die Lobbyvertreter angekündigt diese Strategie aufzugeben. Vielmehr solle in Zukunft auf das sogenannte “Three strikes out”-Verfahren gesetzt werden. In Frankreich wurden die von den Lobbyvertretern bestellten Gesetze bereits umgesetzt. Sarkozy hat in deren Diensten auch versucht diese Regelung in das sogenannte EU-Telecom-Paket einzubringen, ist damit jedoch gescheitert. Deshalb werden sich die Firmenvertreter wieder an die einzelnen Staaten wenden und dort versuchen ihre gewünschten Gesetze zu bestellen.

Eigentlich wollte ich aber auf etwas ganz anderes hinaus. Mit diesem sogenannten “Three-Strikes-out”-Verfahren könnte ich mich sogar abfinden, wenn es auch auf Politiker und Abgeordnete angewendet werden würde. Das bedeutet, wenn ein Minister oder Abgeordneter dreimal ein Gesetz eingebracht hat bzw. diesem zugestimmt hat, dass sich hinterher als verfassungswidrig herausstellt, soll dieser “von der Politik ausgeschlossen” werden. Sprich er verliert sein Amt. Das ist auch irgendwie gerecht. Ein Arbeitnehmer, der ebenfalls mehrmals gravierende Fehler begeht, muss auch mit Abmahnung und Kündigung rechnen. Und verfassungswidrige Gesetze sind wohl die gröbsten Fehler, die man als Politiker machen kann.

Wenn einzelne Bürger vom Internet ausgeschlossen werden sollen, wenn sie sich rechtswidrig verhalten, dann soll das gleiche auch für Politiker gelten, wenn diese sich in ihrem Job rechts- bzw. verfassungswidrig verhalten.

Lieber korrupt

blogfuerst 29. Oktober 2008

Seit rund einem Jahrzehnt haben die Musik- und Filmindustrie es geschafft, weltweit Gesetze durchzudrücken, in der Hoffnung dadurch ihre Gewinnmargen und ihr Geschäftsmodell zu schützen. Es war glücklicherweise vergeblich. Gegen die normative Kraft des Faktischen kommt eben niemand an. Selbst wenn man den amerikanischen Präsidenten zum Verbündeten hat. Das schlimme an dieser Entwicklung ist aber, dass diese Industrie für ihre bestellten Gesetze keinen einzigen Cent an Schmiergeldern an Entscheidungsträger bezahlen musste. Ich weiß jetzt gar nicht worüber ich mehr bestürzt sein sollte. Darüber dass diese Lobbyisten es geschafft haben, die Europäische Union in ihre Geschäftspolitik einzubinden oder dass sie es ganz ohne Schmiergeldzahlungen geschafft haben. In Italien muss die Mafia viele Milliaren bezahlen, um ihre Macht und Interessen durchsetzen zu können. Die Content-Industrie muss dafür gar nichts bezahlen.

Naja, das ist wohl typisch in der Politik. Immer wenn man glaubt, dass es schlimmer nicht mehr werden kann, kommt irgendein Politiker und beweist einem das Gegenteil.

Grundfaules Urheberrecht

blogfuerst 13. Oktober 2008

Das ein Recht, dass einem Toten 70 Jahre lang zusteht, diesem zu Lebzeiten kaum etwas nützt, liegt auf der Hand. Diese Tatsache hat sich aber noch nicht sehr weit herum gesprochen. Im Gegenteil – Es gibt anscheinend Politiker, die glauben den Toten noch mehr Gutes tun zu müssen, indem sie die 70 Jahre-Frist noch einmal verlängern. Und das obwohl selbst Fachleute dringend davon abraten.  Zumindest bei den hessischen Jungliberalen ist diese Erkenntnis bereits angekommen. Bleibt zu hoffen, dass sie sich auch in der FDP mit ihrer Position durchsetzen werden wie sie es bereits früher geschafft haben.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: