blogfuerst 28. Juni 2010
Der AK Vorratsdatenspeicherung hat gemeinsam mit über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern in einer Pressemitteilung und offenen Briefen an die EU-Kommission ein Ende der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gefordert:
In einem gemeinsamen Brief haben über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern die EU-Kommission letzte Woche aufgefordert, “die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen”. Unter den Unterzeichnern befinden sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften wie ver.di, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.
Die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwingt in ihrer gegenwärtigen Fassung alle Telekommunikations- und Internetanbieter, Daten über die Kommunikation sämtlicher ihrer Kunden zu sammeln. Die Unterzeichner des Briefes warnen, dass eine solche allgemeine Verbindungsdatenaufzeichnung vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aussetzt, unvertretbare Kosten nach sich zieht und die Kommunikationsfreiheit Unschuldiger unzumutbar behindert. “Eine generelle Den ganzen Beitrag lesen »
blogfuerst 5. März 2010
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine äußerst lesenswerte Gegendarstellung zu den jüngsten Behauptungen von Unionspolitikern und Strafverfolgern veröffentlicht, wonach durch das Verfassungsgreichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung zu einer gefährlichen Sicherheitslücke führt. Ich stell sie mal im Volltext hier ein:
Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit!
+++ Arbeitskreis liefert Fakten zur Sicherheitsdebatte +++
In Anbetracht der von konservativen Innenpolitikern und Polizeifunktionären geschürten Ängste, ohne Vorratsdatenspeicherung sei die Sicherheit in Deutschland gefährdet, veröffentlicht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Reihe von Zahlen und Fakten, aus denen sich das Gegenteil ergibt: “Wie unsere Nachbarländer Österreich und Belgien zeigen, ist die Sicherheit auch ohne Vorratsdatenspeicherung gewährleistet – oder wollen die Befürworter behaupten, Österreich sei ein Hort des Terrorismus?”, fragt Werner Hülsmann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz.
“Die Angstmache und Drohung mit einer ‘Sicherheitslücke’ oder einem ‘Rückzugsgebiet für Kriminelle’ ist hahnebüchen. Laut Kriminalstatistik konnte in Deutschland auch ohne Vorratsdatenspeicherung fast 80% der Internetkriminalität aufgeklärt werden. Dass sich diese Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung erhöht hätte, ist nicht ersichtlich. Umgekehrt gefährdet die Vorratsdatenspeicherung unsere Sicherheit, weil sie die Polizei mit Ermittlungen wegen Internetbetrügereien und Tauschbörsennutzung verstopft und dadurch Ressourcen von der gezielten Aufklärung schwerer Straftaten abzieht.” Den ganzen Beitrag lesen »
blogfuerst 3. März 2010
Die Provider haben gleich nach der Urteilsverkündung begonnen sämtliche Vorratsdaten zu löschen:
“Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.”
Obwohl die Auskunftserteilung von IP-Adressen bei Urheberrechtsverstößen nach Karlsruher Rechtsprechung im bisherigen Umfang weiter möglich sein wird, dürfte zumindest kurzfristig die Geschäftsgrundlage alle Abmahnanwälte entfallen, da von nun an keinerlei Verbindungsdaten mehr gespeichert werden.
Entsprechend muss jetzt damit gerechnet werden, dass die Vertreter der Content-Industrie der FDP jetzt die Türen einrennen werden, und möglichst schnell auf ein neues Gesetz pochen werden. Wie sich hier die FDP verhalten wird – nach der Ankündigung “kein schnelles Gesetz vorzulegen” – bleibt abzuwarten.
blogfuerst 2. März 2010
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Die Vorratsdatenspeicherung in seiner jetztigen Form ist verfassungswidrig und nichtig. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist das der höchste realistisch zu erringende Sieg. Allerdings ist die Vorratsdatenspeicherung an sich – nicht verfassungswidrig. Die europäische Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie bleibt damit unberührt. Eine Solange-III-Entscheidung bzw. eine Auseinandersetzung mit dem – formal – höherrangigen EU-Recht hat das Bundesverfassungsgericht konsequenterweise nicht durchgeführt.
Besonders positiv bei der Entscheidung ist die Tatsache, dass das Gesetz mit der Nichtigkeitserklärung damit komplett vom Tisch ist und die Bürgerrechtler – in und außerhalb der Politik – damit in die unschätzbar wertvolle Position gelangen, mit den “Etatisten” der Politik (CDU und SPD) nicht um bürgerrechtliche Zugeständnisse ringen zu müssen, sondern die Etatisten den Regierenden – hier der FDP – Zugeständnisse im Gesetzgebungsverfahren abringen müssen. Diese Verhandlungsposition ist im von Kompromissen dominierten politischen Tagesgeschäft gar nicht hoch genug einzuschätzen. Den ganzen Beitrag lesen »
blogfuerst 9. Dezember 2009
Die Gliederung des Verlaufs der mündlichen Verhandlung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ist verfügbar. Erstaunt hat mich die Tatsache, dass neben den üblichen staatlichen Behörden (Bundesregierung, BKA, Nachrichtendienste, etc.) auf der einen Seite und den Bürgerrechtlern und Technikern auf der anderen Seite auch der Börsenverband des deutschen Buchhandels und der Bundesverband der Musikindustrie zur mündlichen Verhandlung eingeladen wurden. Bislang dachte ich und so wurde es ja auch vom BKA bis hinab zum CDU-Provinzpolitiker kommunziert, geht es bei der Vorratsdatenspeicherung um Terrorismus und so.
Deshalb irritiert mich die Tatsache, dass die Content-Mafia an dem Verfahren auch beteiligt werden soll. Bislang dachte ich, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung um die große Frage geht, wie weit der Staat das Leben seiner Bürger überwachen darf, um Kriminalität zu bekämpfen. Also um die Auslegung der Grund- und Freiheitsrechte der Bürger gegenüber dem Staat. Dass mit der CI nun offenbar auch kommerzielle Interessen bei der Beurteilung der Vorratsdatenspeicherung eine Rolle spielen, erfüllt mich mit Sorge.
blogfuerst 29. Oktober 2009
Das Max-Plank-Institut kam aufgrund eines Gutachtens zu dem Ergebnis, dass durch die Vorratsdatenspeicherung ca. 0,002 Prozent mehr Verbrechen aufgeklärt werden könnten:
Link
Das BKA ist “optimistischer” und rechnet damit, dass die Aufklärungsquote durch die VDS im besten Fall von ca. 55% auf stolze ca. 55,006% verbessert werden könnte.
Link
Soviel zum Thema Verhältnismäßigkeit.
Aktuelle Zahlen gibts bei netzpolitik.
blogfuerst 27. Oktober 2009
Am 15. Dezember ist es soweit. Die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten steht in Karlsruhe zur mündlichen Verhandlung an. Dieses Urteil könnte in die Europäische Rechtsgeschichte eingehen – wenn die Richter den Mut finden, sich gegen die gesamte politische Klasse in Deutschland und der EU zu stellen. Schließlich stehen in Karlsruhe nicht nur die deutschen Gesetze zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand, sondern es wird auch direkt über die Verfassungsmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden werden, die den deutschen Gesetzgeber zu einer Umsetzung gezwungen hat. Es könnte eine Solange-III-Entscheidung werden oder aber der erste Anwendungsfall von Solange-II. Letzteres würde die Europäische Union in ihren Grundfesten erschüttern, da ein nationalstaatliches Gericht die Letztentscheidung über einen Akt europäischer Gesetzgebung treffen würde bzw. dessen (Un-)Anwendbarkeit. Auch aus diesem Grund wäre es sehr zu wünschen, dass die Karlsruher Richter hier einmal eine Grenze ziehen – und zwar nicht nur für Deutschland, sondern auch gleich für den europäischen Gesetzgeber mit.
Ansonsten dürfte es angesichts der über 30.000 Beschwerdeführer im Karlsruher Gerichtssaal recht eng werden.
Richtig spannend dürfte es jedoch werden, wenn die Vertreter der neuen Bundesregierung als Beschwerdegegner dort angehört werden. Einerseits kann ich mir schwer vorstellen, dass die neue Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dort sich gegen die Verfassungsbeschwerden ausspricht. Andererseits wäre es wohl irgendwie auch ein Novum, wenn ein Vertreter der Bundesregierung mehr oder weniger direkt, die Aufhebung der “eigenen” Gesetze fordern würde.
Vielleicht wird der zu erwartende Ansturm auf die öffentliche Verhandlung dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht seine technischen Einrichtungen endlich mal auf einen – dem Internetzeitalter – angemessenen Stand anhebt. Denn sowas ist für die moderne Rechtssprechung des Gerichts eigentlich nicht mehr tragbar:
Im Presseraum stehen weitere 50 Sitzplätze zur Verfügung – davon sind 30 Plätze mit einem 230 V-Anschluss für Laptops ausgestattet. Außerdem steht ein Analog-Modem (mit TAE-Stecker) zur Verfügung. Es findet eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.
blogfuerst 16. Oktober 2009
Endgültig entschieden ist zwar noch nichts und die große Verhandlungsrunde könnte da vielleicht noch einiges drehen; aber die Zwischenergebnisse aus den Koalitionsverhandlungen lassen schlimmes befürchten. Die FDP könnte ihre wichtigsten Forderungen und Positionen zum Thema Bürgerrechte auf dem Altar der Koalitionsverhandlungen geopfert haben. In jedem Falle sind die bisherigen Kompromisse alles, nur kein Erfolg für die FDP und schon gar nicht für die Bürgerrechte. Die vorläufigen Ergebnisse im Einzelnen:
- Die Vorratsdatenspeicherung soll vorerst nur bei schweren Straftaten zur Anwendung kommen. Man hat sich hier also praktisch auf das geeinigt, was sowieso aktuell geltendes Verfassungsrecht ist. Dafür hätte man die FDP gar nicht gebraucht. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch alleine hingekriegt.
- Die Online-Durchsuchung – Hier sollen höhere Hürden eingebaut werden. So sollen diese nur dann erlaubt sein, wenn Frau Harms und ihre Sippschaft das anordnen. Da wäre es vielleicht doch besser gewesen, wenn ein BKA-Beamter im stillen Kämmerlein diese Entscheidung getroffen hätte. Von Frau Harms wissen wir ja zumindest, dass sie gern mal rechtswidrige Maßnahme ergreift. Den ganzen Beitrag lesen »
blogfuerst 21. September 2009
Ehrlich gesagt konnte ich es kaum glauben, als ich im Blog des renommierten und überparteilichen Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mitwirkt und an selbiger Verfassungsbeschwerde maßgeblich beteiligt ist, folgendes gelesen habe:
In einer schwarz-gelben Koalition würde die FDP etwa ein Viertel der Koalitionsmandate im Bundestag stellen. Mit diesem Gewicht könnte sie der Union im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wichtige Zugeständnisse im Bereich des Grundrechtsschutzes abtrotzen. Würde auch nur ein Viertel der Bürgerrechtspläne im ehrgeizigen FDP-Wahlprogramm umgesetzt, wäre dies ein Durchbruch für unsere Freiheitsrechte. Führende FDP-Politiker setzen sich etwa glaubwürdig für ein Ende der Totalprotokollierung unserer Telekommunikation (Vorratsdatenspeicherung) ein. Die FDP-Bundestagsabgeordneten haben in Karlsruhe eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. [...] Insgesamt wäre – auch unter Berücksichtigung der ernüchtenden Erfahrungen aus den Bundesländern – eine schwarz-gelbe Koalition ein Quantensprung im Schutz und Ausbau unserer Freiheitsrechte verglichen mit einer Fortsetzung der Großkoalition.
Ich will mir gar nicht vorstellen, welche Überwindung es einen Bürgerrechtler gekostet hat indirekt solch eine Wahlempfehlung abzugeben:
Aller Voraussicht nach wird die Bundestagswahl 2009 somit entweder auf eine Union-FDP-Koalition oder auf eine Fortsetzung der verfassungsfeindlichen Union-SPD-Koalition hinaus laufen. In dieser Situation muss man leider feststellen, dass jede Erst- oder Zweitstimme für SPD, Grüne, Linke, Piratenpartei oder andere eine Stimme gegen Schwarz-Gelb und damit eine Stimme für die ungehemmte Fortsetzung der Schäuble-Zypries’schen Sicherheitsideologie ist. Zum gleichen Ergebnis führt es, wenn man nicht zur Bundestagswahl geht. Wer bei der Bundestagswahl einen besseren Schutz unserer Freiheitsrechte durchsetzen will, muss daher – wohl oder übel – FDP, CDU oder CSU wählen. [...] Deswegen gilt: Wer seine Stimmen für die Rückgewinnung unserer Freiheitsrechte einsetzen will, muss bei dieser Bundestagswahl FDP, CDU oder CSU wählen.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass einige Weggefährten von Patrick Breyer ihm diesen Beitrag übel nehmen. Aber so ist das nunmal mit dem Internet und den Weblogs. Jeder kann hier seine ganz persönliche und private Meinung kundtun…
- BKA , Bürgerrechte , CDU/CSU , Datenschutz , Die Linke/PDS/SED , FDP , Grüne , Piratenpartei , Politik , SPD , Vorratsdatenspeicherung , Zensur
blogfuerst 14. Juni 2009
Der FDP wird und wurde ja vielfach vorgeworfen, sie sei eine Klientel-Partei. Sie würde insbesondere Klientel-Politik zugunsten der Vermögenden machen. Ob das so ist, sei dahingestellt. Für eine Klientel ist die FDP jedenfalls bereit sämtliche Grundsätze über Bord zu werfen: Nämlich die Rechtsanwälte, wie es der Spiegelfechter treffsicher formuliert hat:
Ohne ignorante und inkompetente Großkoalitionäre und mutlose wie interessengesteuerte Oppositionelle gäbe es die Piraten womöglich gar nicht. Eigentlich würde das Themenspektrum der Piraten am ehesten zur FDP passen. Bürgerrechte, Informationsfreiheit, oder die informationelle Selbstbestimmung sind Kernkompetenzen liberaler Parteien. Früher nahm die gelbe Partei solche Dinge auch noch ernst. Früher war die FDP eine Partei der liberalen Rechtswissenschaftler, heute ist sie eine Klientelpartei der Anwälte. Anwälte haben aber kein Den ganzen Beitrag lesen »
blogfuerst 1. Mai 2009
Offenbar sitzen am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Richter, die recht schwer von Begriff sind. Es war absehbar, dass die Karlsruher Verfassungsrichter durch ihre immer wieder verlängerten Einstweiligen Anordnungen dem EuGH ursprünglich die Möglichkeit offen halten wollten, selbst die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie zu kippen, damit das Bundesverfassungsgericht – ohne EU-Vertragsverletzung – im Nachgang das komplette deutsche Umsetzungsgesetz kippen kann. Durch den skandalösen Beschluss des EuGH, die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie nicht zu kippen, schien es zunächst so, als ob die Karlsruher Richter mit ihrer der Solange-II-Entscheidung und des VDS-Beschlusses immanenten Drohung des EU-Vertragsbruches nunmehr Ernst machen würden: Den ganzen Beitrag lesen »
blogfuerst 17. März 2009
Nachdem der EuGH die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in schwer nachvollziehbarer Weise für formell rechtmäßig erklärt hat ohne sich mit der materiellen Rechtmäßigkeit auseinanderzusetzen, zwingt ihn das Verwaltungsgericht Wiesbaden nunmehr dazu, sich doch noch früher als gedacht mit der grundrechtlichen Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherungesrichtlinie zu beschäftiten. Das VG selbst geht davon aus, dass die VDS rechtswidrig ist. Deshalb hat es dem EuGH den anhängigen Rechtsstreit zur Entscheidung vorgelegt. Besonders interessant ist bei dieser Vorlage, dass die VDS gar nicht der eigentliche Streitgegenstand in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist, sondern eine Veröffentlichungspflicht von Subventionen auf EU-Ebene. Nur indirekt kommt das VG zur Entscheidungserheblichkeit der Vorratsdatenspeicherung. Ein solcher Vorgang ist in der Rechtsprechungspraxis äußerst ungewöhnlich. Gerichte neigen nämlich selten dazu, über Hilfskonstruktionen rechtliche Fragestellungen aufzuwerfen, die nur indirekt etwas mit dem Verfahrensgegenstand zu tun haben. Offenbar sitzen am VG Wiesbaden Richter, die nicht nur stumpf ihren Job machen, sondern darüber hinaus dem Grundrechtsraubbau entgegentreten wollen.
blogfuerst 11. Februar 2009
Mit der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH seine eigene Reputation in noch nicht absehbarem Maße beschädigt. Der EuGH hat durch einen juristisch völlig unsinnigen Zirkelschluss (andere sprechen von Taschenspielertricks) geurteilt, dass es gerechtfertigt war, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber, um “das Funktionieren des Binnenmarktes zu schützen”, eine “Harmonisierungsvorschrift” [wie die der Vorratsdatenspeicherung] erließ.
Es gehört schon eine gehörige Portion Dreistigkeit dazu zu behaupten, die VDS-Richtlinie sei nur dazu da den Binnenmarkt zu harmonisieren. Allein die Vorgeschichte dieser Richtlinie spricht klar dafür, dass es hier um nichts anderes als um Strafverfolgung und Terrorabwehr ging. Den ganzen Beitrag lesen »
blogfuerst 10. Februar 2009
Der EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für – formal – rechtmäßig erachtet. Das ist ein erster Rückschlag im Kampf gegen die uferlose Überwachung. Aber es bleibt ja zum Glück noch Karlsruhe, dass derzeit zum ganz großen Schlag gegen die EU ausholt.
blogfuerst 10. Dezember 2008
Seit einiger Zeit versendet das Bundesverfassungsgericht seine Pressemitteilungen auch auf englisch. Interessant ist hierbei, dass ausgewählte Entscheidungen der letzten Jahre auch vollständig in englischer Übersetzung vorliegen. Dies dürfte wohl der wachsenden internationalen Aufmerksamkeit geschuldet sein, die das Karlsruher Gericht genießt. Abgesehen von seiner international einmaligen Stellung als (theoretisch) von jedem Staatsbürger gegen jeden staatlichen Akt (also auch Gesetze) anrufbarem Gericht, wird es vor allem als Vorbild gesehen, den zunehmend bürgerfeindlichen Gesetzen postmoderner Demokratien Einhalt zu gebieten. Demnach dürfte auch der EuGH die Entscheidungen der Karlsruher Richter mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Meines Erachtens bliebe da für die integrationsfreudigen EuGH-Richter keine andere Wahl, als die Vorratsdatenspeicherung zu kippen, da sie sonst sehenden Auges die Solange-II-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Geltung bringen würden, was sie um jeden Preis eigentlich verhindern wollen würden.
blogfuerst 9. Dezember 2008
Der in winkeladvokatorischen Verfassungsfragen talentierte Jura-Professor aus Bayern – Dirk Heckmann, hat sich tatsächlich entblödet zu behaupten:
“Die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung dienen auch dem Schutz des Menschen, der Privatsphäre [...] Die Vorratsdatenspeicherung als europäische Vorgabe ist ein Instrument, das dem Menschenrechtsschutz dient”
Dieser Aussage ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen – ausser vielleicht diesen Grundregeln aus George Orwells 1984 :
Krieg ist Frieden
Freiheit ist Sklaverei
Ignoranz ist Stärke
