Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

recht kurios

Zypresse gibt gefährliche Ratschläge

blogfuerst 30. April 2010

Bei netzpolitik steht, dass die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Rat gegeben hat, bei Abmahnungen im Zusammenhang mit Internet-Streitigkeiten, diese einfach wegzuwerfen. Das ist ziemlich übel. Denn gar nicht zu reagieren, ist das schlechteste was man in so einer Situation (Abmahnung) machen kann. Der Zweck einer (erfolgreichen) Abmahnung liegt nämlich darin einen Rechtsstreit zu verhindern. Dazu zählt auch und insbesondere eine Einstweilige Verfügung.
Wenn man sich “stumm” stellt, dann kann der Abmahner in der Regel ohne Weiteres eine Einstweilige Verfügung erwirken. Die ist dann wesentlich teurer als die Abmahnung. Hier nicht zu reagieren ist High-Risk-Poker. Man sollte sich bei Abmahnungen, an auf die Abwehr solcher Ansprüche spezialisierte Anwaltskanzleien wenden (googeln). Ich will mal erklären warum:

Angenommen der Verbraucher X erhält von der Kanzlei R eine Abmahnung wg. irgendwas und verlangt die Zahlung der Den ganzen Beitrag lesen »

Die Geschäftsleitung

weltfremde Koblenzer

blogfuerst 26. März 2009

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das den Kläger von der PC-GEZ-Gebühr befreite, nunmehr aufgehoben. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, so dass davon auszugehen ist, dass die Farce um die “Internet-Gebühr” bald um einen Richterspruch reicher ist. Das jüngste Urteil verdient jedoch Beachtung, da es von einer kaum fassbaren Weltfremdheit der Koblenzer Richter strotzt. Diese entblöden sich tatsächlich zu der Behauptung, dass die “PC-Gebührenpflicht die Flucht aus der Rundfunkgebühr verhindere”. Offenbar glauben die Richter, dass Privatleute und Betriebe sich PCs nur deshalb anschaffen, um damit öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu hören ohne dafür Gebühren zu zahlen. Dass heutzutage nichts mehr ohne Rechner funktioniert, scheint den Sesselfurzern am OVG, die alles immernoch in abdiktieren, wohl entgangen zu sein.

Weiß jemand zufällig wer hier Kläger ist ? Ich hätte da nämlich noch ein paar Unterlagen für das Revisionsverfahren zu vergeben.

Alte Weisheit

blogfuerst 13. März 2009

“In den verdorbensten Staaten gibt es die meisten Gesetze.” (Tacitus)

Sieht schlecht aus für uns, wenn man sich diesen hier als Beispiel nimmt.

“Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.” (Tacitus)

Diebstahl “virtueller Güter”

blogfuerst 2. Februar 2009

Im Gegensatz hierzu, handelt es sich bei dem folgenden Fall um eine echte “Online-Tat”. Dem virtuellen Charakter eines Spieler des Online-Games Metin2 wurden auf noch ungeklärte Weise sämtliche Ausrüstungsgegenstände gestohlen. Ob der Avater danach nackt war (wie bei Beginn von Second Life) ist nicht bekannt. Da die Ausrüstungsgegenstände einen Gegenwert von realen 1.000 € hatten, wenn man sie selbst nicht im Spiel erwerben will, hat der “bestohlene” kurzerhand Anzeige bei der Polizei erstattet. Offenbar ist er dabei zufällig auf eine ebenfalls Game-erprobte Beamtin gestoßen, die seine Anzeige auch gleich aufnahm: Den ganzen Beitrag lesen »

Unterhaltsames

blogfuerst 21. Januar 2009

Polnische Gepflogenheiten

Einem Autofahrer, der in Polen aus seinem Auto stieg, um sich mit einem Passanten auf der anderen Fahrzeugseite zu unterhalten, wurde dabei sein Wagen entwendet. Er begehrte deshalb Kaskoschutz von seiner Versicherung. Diese weigerte sich aber, weil er bei dem kleinen Plausch den Schlüssel im Wagen stecken ließ. Klingt fahrlässig und nachvollziehbar. Besonders interessant ist aber die Begründung dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg: Den ganzen Beitrag lesen »

Verfassungsrichter verteidigen “Dummschwätzer”

blogfuerst 30. Dezember 2008

Offenbar verabschiedet sich der “gesunde (Juristen-)Menschenverstand” aus der Justiz immer häufiger. Wie bereits im Falle des Oberförsters und der verweigerten Schminke oder auch dieser absonderlichen Frage, hat das höchste deutsche Verfassungsgericht nun in einem ähnlich kuriosen Fall entschieden:

Der Beschwerdeführer ist Stadtratsmitglied. Während einer Rede zur kommunalen Integrationspolitik erwähnte er, dass er selbst früher in einem bestimmten Stadtteil das Gymnasium besucht habe. Diese Ausführungen unterbrach ein anderes Ratsmitglied durch einen Zwischenruf, der nach der bestrittenen Darstellung des Beschwerdeführer folgenden Inhalt hatte: “Der war auf einer Schule? – Das kann ich gar nicht glauben!”. In Erwiderung hierauf bezeichnete der Beschwerdeführer den Zeugen als “Dummschwätzer”. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 60 €. Die Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos.

Die Bundesverfassungsrichter hoben das Urteil auf mit der Begründung: Den ganzen Beitrag lesen »

Grundrecht auf Kosmetika auch für Männer

blogfuerst 2. Dezember 2008

Das Bundesverfassungsgericht wird als allerletzte und zugleich mächtigste Rechtsschutzinstanz in diesem Lande im Schnitt pro Jahr mit ungefähr 6000 Verfassungsbeschwerden überhäuft. Dass sich darunter auch zahlreiche kuriose Beschwerden befinden, die niemals das Licht einer stattgebenden Entscheidung erblicken, dürfte auf der Hand liegen. Manchmal aber erreicht selbst eine kuriose Beschwerde ihr Ziel. So geschehen in einem heute verkündeten Beschluss, bei dem sich ein männlicher Gefangener das Recht erstritten hat, genauso viel telefonieren zu dürfen, wie die weiblichen Gefangenen – und – sich im gleichen Maße wie seine weiblichen Gefährten auch mit Kosmetika einzudecken:

Die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen derart, dass nur Frauen gestattet wird, Kosmetika […] vom Eigengeld zu kaufen, Den ganzen Beitrag lesen »

Der ehrbare Beruf des Oberförsters

blogfuerst 4. November 2008

Es kommt in der Rechtsprechung äußerst selten vor, dass eine Entscheidung ergeht, die sich in die Kategorie “Humor” einordnen ließe. Ein Berliner Staatsanwalt wollte jemanden wegen Beleidigung anklagen, der einem Polizisten zurief: “Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!” – Zur Information: Jede Anklage wird vor Erhebung in einem – faktisch rein formalen – Verfahren vom Gericht abgesegnet. Höchstens grob falsche oder völlig abwegige Anklagen werden vom Gericht nicht akzeptiert, was äußerst selten vorkommt und für den verantwortlichen Staatsanwalt daher umso peinlicher ist. Hier hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten dem StA bereits mit dem Zaunpfahl zugewunken, was diesen offenbar nicht interessierte und ihn an seiner Anklage festhalten ließ. Das wiederum veranlasste das Amtsgericht wohl dazu eine durch subtilen Humor und an Satire grenzende Entscheidung zu fällen:

Mit der Anklageschrift vom 05.02.2008 legt die Staatsanwaltschaft Berlin dem Angeschuldigten eine Beleidigung zur Last. Sie wirft ihm vor, er habe am 17.10.2007 gegen 19:05 Uhr in der Rhinstraße in Berlin-Marzahn dem – als Anhalteposten im Rahmen einer Verkehrssonderkontrolle eingesetzten – Polizeikommissar (PK) im Vorbeigehen zugerufen: „Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang!“. Damit soll der Angeschuldigte in strafbarer Den ganzen Beitrag lesen »

Virtueller Raub

blogfuerst 22. Oktober 2008

Auf den ersten Blick erscheint die Meldung, dass zwei Jugendliche wegen Diebstahls “virtueller Güter” verurteilt wurden erstaunlich.

Die zu gemeinnütziger Arbeit und Bewährung verurteilten 14- und 15-jährigen Jugendlichen hatten einen anderen Jugendlichen gezwungen, sie mit nach Hause zu nehmen. Dort zwangen sie ihn unter Anwendung von Gewalt, ihnen virtuelle Gegenstände aus dem Online-Spiel “Runescape” auf deren Spielkonto zu übertragen.

Nach genauerer Betrachtung scheint es sich hierbei um eine besonders schwere Form der Nötigung zu handeln. Allerdings hat das Gericht hier Raub angenommen, weil die übertragenen virtuellen Gegenstände auch Güter und deren Entwendung Diebstahl bzw. Raub ist. Dieser Fall ist aus juristischer Sicht höchst spannend, da er die bislang noch völlig jungfräuliche Problematik beleuchtet, inwieweit Gesetze und Regeln der echten Welt, auch beim “Spielen” in der virtuellen Welt Anwendung finden.

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: