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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.
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Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.
Gestern Abend hab ich mich bei einem Bier mit einem Fluggerätemechaniker unterhalten und zu meiner Überraschung hat er mir erzählt, dass – zumindest bei der Lufthansa – die große Mehrzahl der Landungen mittlerweile vollautomatisch durchgeführt werden. Das bedeutet also, dass der Pilot den Autopiloten mit allen notwendigen Daten über Landung, Zielflughafen und Landebahn füttert und dieser dann vollautomatisch den Endanflug mit Abfangen, Aufsetzen und sogar Abbremsen (Schubumkehr, Störklappen) durchführt. Das heißt, dass eine besonders sanfte oder harte Landung gar nicht aufgrund des Könnens des Piloten erfolgt, sondern einzig und allein dem Wirken von Software-Routinen geschuldet ist. Bisher dachte ich, dass aus unterschiedlichen rechtlichen und psychologischen Gründen von dieser technischen Möglichkeit bislang kein Gebrauch gemacht wird. Entsprechend schwachsinnig ist das sowieso schon peinliche “Nach-der-Landungsklatschen” von Charter-Flug-Touristen. Ich befürchte aber dass sich mit diesem Wissen mein Fremdschämen für Landungsklatscher bis ins kaum mehr erträgliche steigern dürfte.
Wegen nicht ausreichender “Ernsthaftigkeit” hat der Bundeswahlausschuss der “APPD” (Anarchistische Pogo Partei Deutschlands) den Parteienstatus aberkannt. Die APPD – das ist die Partei, die sich im wesentlichen für Ficken, Saufen, Fressen und Faulenzen einsetzt und das nach eigener Aussage auch umfangreich praktiziert – sei nicht ernsthaft genug. Zwar liegt wohl ein Rechenschaftsbericht der Partei vor, der aber mit erstaunlicher Ehrlichkeit unter Punkt 6 glänzt:
Keiner in der Partei hat mal wieder was gemacht
Auf Nachfrage warum die APPD nur mit drei Landeslisten antrete, antwortete der Parteivorsitzende Volker Stoi:
Die anderen Landesverbände befinden sich im Untergrund
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das den Kläger von der PC-GEZ-Gebühr befreite, nunmehr aufgehoben. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, so dass davon auszugehen ist, dass die Farce um die “Internet-Gebühr” bald um einen Richterspruch reicher ist. Das jüngste Urteil verdient jedoch Beachtung, da es von einer kaum fassbaren Weltfremdheit der Koblenzer Richter strotzt. Diese entblöden sich tatsächlich zu der Behauptung, dass die “PC-Gebührenpflicht die Flucht aus der Rundfunkgebühr verhindere”. Offenbar glauben die Richter, dass Privatleute und Betriebe sich PCs nur deshalb anschaffen, um damit öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu hören ohne dafür Gebühren zu zahlen. Dass heutzutage nichts mehr ohne Rechner funktioniert, scheint den Sesselfurzern am OVG, die alles immernoch in abdiktieren, wohl entgangen zu sein.
Weiß jemand zufällig wer hier Kläger ist ? Ich hätte da nämlich noch ein paar Unterlagen für das Revisionsverfahren zu vergeben.
Seit Ende 2006 engagierte ich mich im AK Vorrat, seit Mitte 2007 betreibe ich meine Arbeit in Vollzeit. Seit Oktober 2008 bin ich mit dem Aufbau des Aktionsbündnisses beschäftigt, indem ich die vorhergehende Arbeit professioneller fortführen will.
Was es nicht alles gibt und was nicht alles verkauft wird im Internet. Sogar Probleme kann man käuflich erwerben, unter needaproblem.com. Ist in erster Linie zwar nur was für Leute, die zuviel Zeit haben. Aber auf den zweiten Blick, entpuppt sich das Angebot als echtes Abenteuer, wenn man sich den Bericht darüber anschaut. Erinnert mich doch sehr stark an The Game.
Wieso überrascht es mich nicht wirklich, dass hinter den ganz schlimmen und furchtbar gefährlichen Sauerland-Attentäter u.a. ein CIA-Kontaktmann steckt? Angesichts der Tatsache, dass die Polizei bereits frühzeitig den untauglichen Sprengstoff-Versuch vereitelte, indem sie heimlich das Wasserstoffperoxid gegen eine ungefährliche Substanz eingetauscht hatten, sowie dem Aspekt, dass Teile des “Bombe” von dem CIA-Kontaktmann stammen, stellt sich mir die Frage wer bei diesem geplanten Attentat wirklicher Urheber war. Islamisten oder der Staat? Oder anders gefragt – wie konstruiert ein Staat sich ein Bedrohungsszenario, um die Freiheitsrechte weiter einschränken zu können? Den ganzen Beitrag lesen »
Im Gegensatz hierzu, handelt es sich bei dem folgenden Fall um eine echte “Online-Tat”. Dem virtuellen Charakter eines Spieler des Online-Games Metin2 wurden auf noch ungeklärte Weise sämtliche Ausrüstungsgegenstände gestohlen. Ob der Avater danach nackt war (wie bei Beginn von Second Life) ist nicht bekannt. Da die Ausrüstungsgegenstände einen Gegenwert von realen 1.000 € hatten, wenn man sie selbst nicht im Spiel erwerben will, hat der “bestohlene” kurzerhand Anzeige bei der Polizei erstattet. Offenbar ist er dabei zufällig auf eine ebenfalls Game-erprobte Beamtin gestoßen, die seine Anzeige auch gleich aufnahm: Den ganzen Beitrag lesen »
Nachdem nun 72 Forscher ihre Köpfe zusammengesteckt haben und ihren Gehirnschmalz genutzt haben, sind sie zum Ergebnis gekommen, dass die heute gängige aus dem hebräischen übersetze Bibel in einem wichtigen Punkt falsch übersetzt wurde:
Dies dürfte auch die „himmlische Genealogie“, die so genannte Jungfrauengeburt, betreffen, über die noch heute unter Christen gestritten wird: eine biologische Tatsache oder doch bloß eine theologische Metapher? Wer etwa als Mitglied der römisch-katholischen Kirche seine Zweifel an der biologischen Jungfräulichkeit Den ganzen Beitrag lesen »
Nochmal Bayern. (Die scheinen offenbar wirklich nix besseres zu tun zu haben)
Der Bürgermeister der unterfränkischen Kleinstadt Volkach Peter Kornell von den “Freien Wählern” (das sind in Bayern + anderswo ehemalige rechtsaußen Unions-Betonköpfe, die nicht mehr warten wollten, bis ihnen die Partei einen hübschen Posten anbietet), hat den Ernst gemeinten Vorschlag gemacht, von allen Hundebesitzern im Dorf DNA-Proben zu sammeln, um die Hundebesitzer zu ermitteln, die unerlaubt ihren Hund koten ließen:
Nach dem Generationen von Touristen erfolglos versucht haben die englichschen Palastwachen, die wie versteinert auf Position stehen zu einer Regung zu bewegen oder gar zum lachen zu bringen, hat es nun ein kolumbianischer Tourist geschafft eine Wache gleich ganz aus der Räson zu bringen:
Einem Autofahrer, der in Polen aus seinem Auto stieg, um sich mit einem Passanten auf der anderen Fahrzeugseite zu unterhalten, wurde dabei sein Wagen entwendet. Er begehrte deshalb Kaskoschutz von seiner Versicherung. Diese weigerte sich aber, weil er bei dem kleinen Plausch den Schlüssel im Wagen stecken ließ. Klingt fahrlässig und nachvollziehbar. Besonders interessant ist aber die Begründung dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg: Den ganzen Beitrag lesen »
Ohne die Bundes-Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) wären wir alle mittlerweile entweder schon tot oder auf dem Weg dahin. (sind wir das nicht seit dem Tag der Geburt?) Wir sind ihr zu tiefstem Dank verpflichtet, da sie uns von allem Frevel, Unmoralischem und nicht-gesundheitsbewußtem Leben abhalten will. Frei nach dem Motto “Askese für alle Bundesbürger”. Auch wenn diese niemand fragt, 0b sie das überhaupt wollen. Egal, die Meinung der dummen – sich selbst gefährdenden – Menschen zählt nicht.
Offenbar verabschiedet sich der “gesunde (Juristen-)Menschenverstand” aus der Justiz immer häufiger. Wie bereits im Falle des Oberförsters und der verweigerten Schminke oder auch dieser absonderlichen Frage, hat das höchste deutsche Verfassungsgericht nun in einem ähnlich kuriosen Fall entschieden:
Der Beschwerdeführer ist Stadtratsmitglied. Während einer Rede zur kommunalen Integrationspolitik erwähnte er, dass er selbst früher in einem bestimmten Stadtteil das Gymnasium besucht habe. Diese Ausführungen unterbrach ein anderes Ratsmitglied durch einen Zwischenruf, der nach der bestrittenen Darstellung des Beschwerdeführer folgenden Inhalt hatte: “Der war auf einer Schule? – Das kann ich gar nicht glauben!”. In Erwiderung hierauf bezeichnete der Beschwerdeführer den Zeugen als “Dummschwätzer”. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 60 €. Die Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos.