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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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Europäische Union

kurz kommentiert

EuGH muss Farbe bekennen

blogfuerst 17. März 2009

Nachdem der EuGH die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in schwer nachvollziehbarer Weise für formell rechtmäßig erklärt hat ohne sich mit der materiellen Rechtmäßigkeit auseinanderzusetzen, zwingt ihn das Verwaltungsgericht Wiesbaden nunmehr dazu, sich doch noch früher als gedacht mit der grundrechtlichen Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherungesrichtlinie zu beschäftiten. Das VG selbst geht davon aus, dass die VDS rechtswidrig ist. Deshalb hat es dem EuGH den anhängigen Rechtsstreit zur Entscheidung vorgelegt. Besonders interessant ist bei dieser Vorlage, dass die VDS gar nicht der eigentliche Streitgegenstand in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist, sondern eine Veröffentlichungspflicht von Subventionen auf EU-Ebene. Nur indirekt kommt das VG zur Entscheidungserheblichkeit der Vorratsdatenspeicherung. Ein solcher Vorgang ist in der Rechtsprechungspraxis äußerst ungewöhnlich. Gerichte neigen nämlich selten dazu, über Hilfskonstruktionen rechtliche Fragestellungen aufzuwerfen, die nur indirekt etwas mit dem Verfahrensgegenstand zu tun haben. Offenbar sitzen am VG Wiesbaden Richter, die nicht nur stumpf ihren Job machen, sondern darüber hinaus dem Grundrechtsraubbau entgegentreten wollen.

Pyrrhussieg der EU vor dem EuGH

blogfuerst 11. Februar 2009

Mit der Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der EuGH seine eigene Reputation in noch nicht absehbarem Maße beschädigt. Der EuGH hat durch einen juristisch völlig unsinnigen Zirkelschluss (andere sprechen von Taschenspielertricks) geurteilt, dass es gerechtfertigt war, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber, um “das Funktionieren des Binnenmarktes zu schützen”, eine “Harmonisierungsvorschrift” [wie die der Vorratsdatenspeicherung] erließ.

Es gehört schon eine gehörige Portion Dreistigkeit dazu zu behaupten, die VDS-Richtlinie sei nur dazu da den Binnenmarkt zu harmonisieren. Allein die Vorgeschichte dieser Richtlinie spricht klar dafür, dass es hier um nichts anderes als um Strafverfolgung und Terrorabwehr ging. Den ganzen Beitrag lesen »

EuGH kippt EU-Vorratsdatenspeicherung nicht !

blogfuerst 10. Februar 2009

Der EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für – formal – rechtmäßig erachtet. Das ist ein erster Rückschlag im Kampf gegen die uferlose Überwachung. Aber es bleibt ja zum Glück noch Karlsruhe, dass derzeit zum ganz großen Schlag gegen die EU ausholt.

BRD und EU sitzen in Karlsruhe vor Gericht

blogfuerst 10. Februar 2009

Heute und morgen wird in Karlsruhe über den Lissaboner Vertrag verhandelt, der die EU grundsätzlich umgestalten soll. Wie bereits dargestellt, geht es bei dieser Entscheidung um nichts weniger als um alles. Nämlich der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland. Es bleibt abzuwarten wie die mündlichen Verhandlungen ablaufen werden. In der Zwischenzeit kann man sich hier und hier ein bisschen über die Hintergründe informieren. Letztlich kommt es wohl einzig auf die Frage an, ob für den Lissaboner Vertrag eine verfassungsändernde Mehrheit ausreichend wäre oder aber, ob der Lissaboner Vertrag einzig durch eine Volksentscheidung eingeführt werden kann, wie es im letzten Artikel des Grundgesetzes – 146 – vorgesehen ist.

Stauffenbergs Widerstand gegen EU-Vertrag

blogfuerst 3. Februar 2009

Man könnte fast meinen, dass man sich in einem kitschigen Hollywood-Drehbuch wiederfindet. Vor 65 Jahren erhob sich neben anderen, Claus Schenk von Stauffenberg zum Widerstand gegen die Hitler-Diktatur. Und heute – erhebt sich u.a. sein Sohn, Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg, gegen das Diktat eines zentralistischen EU-Superstaates. Selbstverständlich soll hier nicht die EU mit Nazi-Deutschland verglichen werden. Während die EU eine positive Vision eines vereinten und friedlichen Europas darstellt, ist das andere genau das Gegenteil dessen. Ein paar nicht zu leugnende Ähnlichkeiten zwischen beiden Hintergründen ergeben sich aber schon. Den ganzen Beitrag lesen »

Willenlose EU-Abgeordnete

blogfuerst 28. Januar 2009

Die Volksverrätertreter im EU-Parlament haben mal wieder unter Beweis gestellt von wem sie regiert werden – von internationalen Plattenfirmen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass die gleichen Damen und Herren vor kurzem bei anderer Gelegenheit sich gegen Internetsperren ausgesprochen haben, während sie bei dem jüngsten Entwurf wieder dafür sind. Der Hintergrund ist einfach: Der erste Entschluss gegen Internetsperren fand im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über das sogenannte Telecom-Paket statt. Einem Verfahren bei dem es aus Sicht der Plattenfirmen eher um “Telekommunikationsrechtliche Aspekte wie Wettbewerb und Datenschutz und sonstiges technisches Gedöns ging”. Nichts wofür sich die Plattenfirmen näher interessieren. Anders sieht es da bei der neuen “Urheberrechtsrichtlinie” aus. Da senden die Plattenfirmen den gleichen EU-Abgeordneten, die vorher dagegen waren nun die Anweisung  jetzt für Internet-Sperren zu stimmen. Hier wird es sehr anschaulich, wer in der EU die Hosen an hat. Nicht die 500 Millionen EU-Einwohner, sondern ein paar 500-Millionen-Euro-Firmen. Und da soll noch einer behaupten, dass die europäischen Institutionen undurchschaubar wären…

EuGH-Urteil zu Vorratsdatenspeicherung – update

Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung rückt näher

blogfuerst 18. Januar 2009

Update

Laut gulli-news wird am 10. Februar 2009 der EuGH (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften) in dem Verfahren über die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die auch Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung hierzulande ist, mündlich verhandeln. Das bedeutet auch, dass im Anschluss daran mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen sein wird.

Dieser 10. Februar wird auf jeden Fall ein spannender Tag fürs EU-Rechts. Denn nicht nur der EuGH, sondern auch das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Tag.

Lissabon-Vertrag vor Entscheidung

blogfuerst 16. Januar 2009

Das Bundesverfassungsgericht wird wohl noch vor April 2009 seine evtl. wichtigste Entscheidung seit Bestehen selbigens und der Bundesrepublik Deutschland treffen. Dass die Entscheidung über den Lissaboner Vertrag, der als quasi-Verfassung der Europäischen Union in Kraft treten sollte ein Mammut-Urteil werden wird, sieht man an der für zwei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung. Ich wüßte nicht, wann es das schon einmal gegeben hat. Die anstehende Entscheidung ist deshalb von so großer Tragweite, da sie nicht nur Auswirkungen auf Deutschland haben wird, sondern darüber hinaus auf die gesamte Europäische Union. Wenn die Karlsruher Richter den Lissaboner Vertrag – und sei es nur in Teilen – für verfassungswidrig halten, wird dieser nicht mehr in Kraft treten können, da Deutschland ihn nicht ratifizieren kann.

Unter Verfassungsrechtlern geht man davon aus, dass der Lissaboner Vertrag niemals in Gänze Karlsruhe passieren wird. Daraus machen die Verfassungsrichter auch kein Geheimnis, was sie in einer Vielzahl an Publikationen in den letzten 15 Jahren auch zum Ausdruck gebracht haben. Interessant wird es nur, wo die Grenze gezogen wird. Denn in der Solange-II-Entscheidung wurde die Grenze eigentlich schon gezogen: “Bis hierher und nicht weiter” war das Credo.

Äußerst informativ ist ein schon etwas älterer Artikel der SZ.

Der einzige Weg den die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber dann übrig lassen würden, ist der Weg einer Volksentscheidung über das (neue) Grundgesetz. Mit anderen Worten: Karlsruhe macht die Deutschen zu Iren, da wir dann ebenfalls selbst über den Vertrag entscheiden können.

Zuviel und zu wenig Europa

blogfuerst 6. Januar 2009

Mit dem Lissaboner Vertrag sollten die EU-Staaten ja ihre wesentlichen Kernkompetenzen aus dem gesamten Politik-Bereich abgeben. Land auf Land ab heisst es unisono: “Die Kompetenzverlagerung nach Brüssel sei notwendig für die Menschen und die weitere Integration.” Abgesehen von den üblichen Floskeln ist die EU den Beweis der Notwendigkeit einer weiteren Integration außerhalb der Binnenwirtschaft bislang schuldig geblieben. Was aber ganz dringend notwendig ist und auch durch den Lissaboner Vertrag nicht wesentlich verbessert werden würde, ist eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Es ist seit einigen Jahren ein Trauerspiel, wie die EU und ihre Mitgliedsstaaten bei allen größeren internationalen Konflikten versagen, weil sie nicht mit einer Stimme sprechen. Den ganzen Beitrag lesen »

Terroristen bomben Freiheit weg

blogfuerst 5. Januar 2009

Es war fast absehbar, was in Indien nun geschehen ist nach den Terroranschlägen. Das indische Parlament hat jüngst beschlossen, dass Sicherheitsbehörden Telefonate, E-Mails und jedes Surfverhalten ohne Begrenzung überwachen bzw. ausspähen dürfen. Auch die Zensur bzw. Blockade von Webseiten kann damit ungehindert durchgeführt werden. Diese Gesetzesänderung beinhaltet gleichzeitig die Befugnis gegen Pornographie (“obszöne Darstellungen”) und deren Konsumenten vorzugehen. Damit droht jedem Internet-Nutzer, der eine erotische Webseite ansurft eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

Das britische Innenministerium will,  dass die Polizei im Inland und im EU-Ausland heimliche Online-Durchsuchungen durchführen kann. Und zwar ohne richterliche Genehmigung. Diese Forderung fußt auf einem EU-Beschluss der Innenminister, der Ferndurchsuchungen befürwortet. Das würde bedeuten, dass das BKA überall in allen EU-Ländern nach eigenem Gutdünken ohne jede richterliche oder parlamentarische Kontorlle in fremde PCs einbrechen könnte. Im Gegenzug dürften hiernach z.B. italienische Behörden uneingeschränkt in deutsche PCs einbrechen. Tja, wenn das mal nicht ein Segen ist, der da aus Brüssel auf uns zu kommt…

EU-Gurkenverordnung für Kinder

blogfuerst 14. Dezember 2008

Die segensreiche Europäische Union will nun den europäischen Kindern etwas gutes tun. Sie plant die Einführung einer “Spielzeug-Richtlinie”, in der Kinderbücher nicht mehr als Bücher gelten, sondern kraft Gesetzesakt zu Spielzeug erklärt werden. An dieser Stelle weiß ich jetzt nicht was schlimmer ist: Dass die EU – wie bereits bei der Festlegung des maximalen Gurkenkrümmungsgrades – hier weiter Richtung (überflüssiges) staatsbürokratisches Monstrum marschiert; oder aber dass die EU glaubt, dass Kinder in Büchern nicht lesen/Bilder betrachten, sondern diese lediglich als reine “Gegenstände” zum spielen benutzen…

Online-Durchsuchung reloaded

blogfuerst 3. Dezember 2008

Nur in ganz wenigen Fällen” und auch “nur zur Abwehr terroristischer Gefahren” soll die von Schäuble ersehnte Online-Durchsuchung eingesetzt werden. Wir wissen ja jetzt, dass Herr Schäuble in der Regel nicht die Wahrheit sagt. So auch bei der zuvor genannten Aussage. Denn der gleiche Wolfgang Schäuble hat kürzlich einem EU-Ratsbeschluss zugestimmt, durch den “Fern-Durchsuchungen” eingeführt werden sollen. Und zwar zur Bekämpfung von Viren, Datendiebstahl von PCs, Spam, Identitätsdiebstahl, Kinderpornografie, jede Form sexueller Gewalt, jede Art des Terrorismus, Angriffe auf Informationssysteme, betrügerische Verkäufe, finanzielle Angebote, illegaler Handel mit Drogen und Waffen… im Prinzip also zur Bekämpfung der gesamten Palette von mögilchen Straftaten. Wobei “Fern-Durchsuchung” nur ein anderes Wort für “Online-Durchsuchung” ist. Den Rest kann sich jeder selbst denken…

Herumgesprochen

blogfuerst 27. Oktober 2008

Anscheinend hat es sich herumgesprochen, dass die Aussagen des Bundesinnenministeriums zu den Nacktscannern, nicht ganz zu ihrem Handeln passen:

Bizarr mutet deshalb die Blankoabsage aus dem Bundesinnenministerium an die neue Technologie an. Mit mehreren Millionen Euro Projektmitteln lässt Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) die neuen Scannertechnologien entwickeln. Am Design des Sicherheitsforschungsprogramms, für das insgesamt mehrere hundert Millionen Euro zur Verfügung stehen, war das Schäuble-Ministerium aktiv beteiligt. (Spiegel-Online)

Einer geht noch rein

blogfuerst 24. Oktober 2008

Damit Turbo-Sarkozy nicht langweilig wird, hat er der EU-Forderung nach Nacktscannern noch einen drauf gesetzt. Er fordert die Ausweitung der Passagierdatensammlung (die bei Flügen in die USA zur Anwendung kommt) auf innereuropäische Flüge. Und nicht nur die – sondern auch ihre Anwendung auf “andere Transportwege”. Das bedeutet also auch Bahn, See und Auto-Reiseverkehr. Mittlerweile machen sich die Überwachungsfanatiker nicht einmal mehr die Mühe, kriminalistische oder terroristische Gründe für ihre Forderungen aufzustellen. Nein, es wird einfach gefordert. Notwendigkeit ? Interessiert niemanden…

Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten

blogfuerst 24. Oktober 2008

“Das Misstrauen gegen den Staat muss beendet werden!”, tönen Sicherheitspolitiker hierzulande. Da frage ich mich, warum? Wieso sollte ich einem Staat bzw. einem Innenminister vertrauen, der verspricht, dass Nacktscanner in Deutschland nicht eingeführt werden – während seine Untergebenen (Bundespolizei) anfangen Nacktscanner für den Praxisbetrieb zu erproben ?

EuGH vor Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

blogfuerst 15. Oktober 2008

Ein Generalanwalt beim EuGH, der in EuGH-Verfahren die Rolle hat eine (all-)umfassende juristische Stellungnahme abzugeben – einschließlich Entscheidungsvorschlag dem meist gefolgt wird – hat im Rahmen der Klage gegen die Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung sein abschließendes Votum vorgelegt.

Letztlich geht es in diesem Verfahren einzig um die Frage, ob die EU überhaupt die Kompetenz hatte diese Richtlinie aus dem Bereich der Kriminalitätsbekämpfung zu erlassen. Aufgrund der (noch) geltenden EG-Verträge hat die EU in diesem Bereich keinerlei Kernkompetenz. Dieser Themenbereich fällt unter die so genannte dritte Säule der EU – der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Letztgenannte kann wiederum nur durch einstimmigen Beschluss aller EU-Mitgliedsstaaten gefasst werden, was hier nicht erreicht wurde. Deshalb versuchte man es über den Umweg Richtlinie. Da die mangelnde Kompetenz den Beteiligten natürlich bewusst war, wurde die Notwendigkeit konstruiert, für elektronische Datenspeicherung sei es erforderlich – aus Gleichheitsgründen im Wettbewerb(!) – eine EU-weit einheitliche Regelung zu erlassen.

Das Problem ist nur, dass die Richtlinien-Ersteller wohl vergessen haben den wirklichen Hintergrund der Richtlinie aus dem Begründungstext zu streichen:

(11) Da sowohl wissenschaftliche Untersuchungen als auch praktische Erfahrungen in mehreren Mitgliedstaaten gezeigt haben, dass Verkehrs- und Standortdaten für die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten von großer Bedeutung sind, muss auf europäischer Ebene sichergestellt werden, dass Daten, die bei der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder den Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes erzeugt oder verarbeitet werden, für einen bestimmten Zeitraum unter den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen auf Vorrat gespeichert werden.

(21) Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Harmonisierung der Pflichten für Diensteanbieter bzw. Netzbetreiber im Zusammenhang mit der Vorratsspeicherung bestimmter Daten und die Gewährleistung, dass diese Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht bestimmt werden, zur Verfügung stehen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen dieser Richtlinie besser auf Gemeinschaftsebene zu erreichen sind, kann die Gemeinschaft gemäß dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden.

Der Versuch eine Strafverfolgungsrichtlinie unter dem Deckmantel der „Binnenmarkt-harmonisierung“ juristisch zu verschleiern, ist hier derart offensichtlich, dass man als Richtlinienbefürworter diese nicht verteidigen kann, ohne sich lächerlich zu machen. Generalanwalt Yves Bot hatte damit offenbar keine Probleme. Entsprechend amüsant liest sich seine Pressemitteilung dazu. Vor diesem Hintergrund bin ich eigentlich sehr zuversichtlich, dass der EuGH die Richtlinie für nichtig erklären wird und das Bundesverfassungsgericht dann freie Fahrt hat, der Vorratsdatenspeicherung den Rest zu geben.

Nebenbei bemerkt, ist es vielleicht nicht uninteressant zu wissen, dass diese Richtlinie nach dem Lissaboner Vertrag klar rechtmäßig gewesen wäre. Dieser ermächtigt nämlich die EU grundsätzlich in allen möglichen Fragen der Sicherheitspolitik mit einfachen Mehrheiten alles mögliche zu beschließen. Wäre der Lissaboner Vertrag also ratifiziert worden, wäre die Vorratsdatenspeicherung (und wohl auch andere bedenkliche Vorhaben) kaum noch zu stoppen gewesen.

Neues aus der (EU-)Anstalt

blogfuerst 14. Oktober 2008

Wir haben uns ja schon daran gewöhnt, dass wenn die Europäische Union gesetzgeberisch tätig wird, meist nichts Gutes am Ende dabei rauskommt. So verhält es sich nun bei der beabsichtigten Beschränkung von Musikgenuss. MP3-Player sollen künftig eine Maximal-Lautstärkevorgabe erhalten, da bei zu lauter Musik Gehörschäden drohen. Jetzt ist es ja per se nichts schlechtes, wenn man versucht Gehörschäden vorzubeugen. Aber hier fragt man sich natürlich wieder, ob das ausgerechnet auf diese Art und Weise geschehen muss. Was bei Zigarettenschachteln total überflüssig ist, weil die Schädlichkeit von Rauchen auch dem letzten Vollidioten bekannt ist, könnte bei MP3-Playern tatsächlich echte Aufklärungswirkung entfalten. Den wenigsten Jugendlichen ist nämlich klar, dass sie mit jeder Minute überlauter Musik ihr Gehör tatsächlich schädigen. Warum die segensreiche EU dann nicht auf die Idee kommt, es vielleicht erst mal mit Warnhinweisen auf MP3-Playern zu probieren, anstatt gleich wieder die Verbotskeule rauszuholen bleibt wohl das Geheimnis der EU-Regenten. Die wohl unbestreitbar schädlicheren Zigaretten werden mit wirkungslosen Warnhinweisen bekämpft, während lautes Musikhören mit Verboten geahndet wird… Vernunft gehört hier wohl nicht gerade zu den obersten Prinzipen.

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