Vorschlag zur Netzneutralität
blogfuerst 9. Juni 2010
Im Vorfeld der nächsten Sitzung der Enquete-Kommission hat Markus Beckedahl in seinem Blog eine Definition zur Netzneutralität vorgeschlagen und entsprechende Regulierungsvorschläge gemacht. Sein Vorschlag überrascht mich, da er äußerst differenziert ist und sich an den tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten orientiert:
Nutzer eines neutralen Netzes
bekommen einen Internetzugang, der frei von Diskriminierung ist, unabhängig von den verwendeten Anwendungen, Diensten, Inhalten, und ungeachtet des Absenders oder Empfängers erhalten einen Internetzugang * der sie jeden Inhalt ihrer Wahl senden und empfangen lässt * Dienste und Anwendungen ihrer Wahl nutzen lässt * Hardware und Software ihrer Wahl nutzen lässt müssen darüber informiert sein, welche Formen von Netzwerkmanagement durch ihre Provider ausgeübt werden bekommen den Internetzugang mit der Verfügbarkeit und Geschwindigkeit, die ihnen in der Werbung versprochen wurde Internetprovider müssen
Vor jedem Eingriff in ihr Netzwerk dokumentieren, dass es nachprüfbare Beweise für Datenstau gibt oder dass es eine unabwendbare Notwendigkeit für das Funktionieren des Netzwerkes gibt Beweisen können, dass solche jede Priorisierung der Qualitätssicherung dient, unabhängig davon, ob für Endverbraucher oder Firmenkunden. Ihre Netzwerkeingriffe und ihre Eingriffskriterien detailliert dem Regulierer und der Öffentlichkeit zugänglich machen Das Netzneutralität-Siegel
Eine weitere konkrete Forderung in der Debatte ist, dass es für Verbraucher auch offensichtlich sein sollte, ob das ihnen angebotene Internet auch richtiges Internet ist. Dies könnte man mit einer Art Netzneutralitäts-Siegel oder ähnlichem lösen, was wahlweise die Bundesnetzagentur oder eine andere Stelle vergibt.
Internet ist neutral (gemäß Definition oben),
lässt jeden IP-basierten Verkehr zu, greift nicht in diesen ein und führt kein anlassunabhängiges Monitoring des Datenverkehrs durch. Um das auch durchzusetzen bedarf es selbstverständlich Regeln und Wettbewerbskontrolle. Das könnte so aussehen:
Wer Internet vorgibt, aber nur Onlinezugänge liefert, muss dafür durch die Nutzer und Wettbewerber in Regress genommen werden können sowie durch den Regulierer für Irreführung mit einer empfindlichen Strafe belegt werden können (bis zu EUR 5.000 aber nicht unter EUR 100 pro Nutzer). ISPs und ihre Leistung werden in unregelmäßigen Abständen von den zuständigen Regulierungsbehörden geprüft und die Ergebnisse der Prüfung werden veröffentlicht.
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