VGH Kassel bestätigt PC-GEZ-Gebühr
blogfuerst 1. Juni 2010
Nachdem der hessische Verwaltungsgerichtshof in einem ersten Verfahren noch einem Rundfunkgebührenzahler Recht gab, der sich gegen die Internet-PC-Gebühr gewehrt hatte – jedoch aus formalen Gründen – hat er nun offenbar seine Meinung geändert. Aufgrund der zu erwartenden Obrigkeitshörigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, dürfte auch dieses zu Gunsten der schwachsinnigen PC-GEZ-Gebühr urteilen. Dann geht das ganze zum zweiten Mal ans Bundesverfassungsgericht, dass in einer früheren Entscheidung zunächst die Beschreitung des Rechtsweges gefordert hatte.
- Absurdistan , Technik , staatlicher Gesetzesbruch
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