Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

VGH Kassel bestätigt PC-GEZ-Gebühr

blogfuerst 1. Juni 2010

Nachdem der hessische Verwaltungsgerichtshof in einem ersten Verfahren noch einem Rundfunkgebührenzahler Recht gab, der sich gegen die Internet-PC-Gebühr gewehrt hatte – jedoch aus formalen Gründen – hat er nun offenbar seine Meinung geändert. Aufgrund der zu erwartenden Obrigkeitshörigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, dürfte auch dieses zu Gunsten der schwachsinnigen PC-GEZ-Gebühr urteilen. Dann geht das ganze zum zweiten Mal ans Bundesverfassungsgericht, dass in einer früheren Entscheidung zunächst die Beschreitung des Rechtsweges gefordert hatte.

 

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben

 

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: