Jörg Tauss mahnt ab und versucht zu zensieren – update
blogfuerst 1. Juni 2010
Der Ex-SPD und Ex-Pirat Jörg Tauss, der auch nun auch wegen Besitzes von Kinderpornographie verurteilt wurde, tut offenbar alles menschenmögliche um seinen Ruf noch weiter zu ramponieren. So hat Tauss das Blog “Ruhrbarone” wegen ihrer Berichterstattung abmahnen lassen. Neben einer berechtigten Richtigstellung sind in der Abmahnung noch eine ganze Reihe weiterer Unappettitlichkeiten enthalten, die den Verdacht aufkommen lassen, dass Tauss versucht Berichterstattung und Meinungsbildung über seine Person zu unterbinden – oder anders ausgedrückt – zu zensieren. Dass ausgerechnet ein ehemaliges Mitglied der Piratenpartei, die Zensur und Abmahnwahn wie niemand sonst bekämpft, sich dazu hinreißen lässt eben jene völlig überteuerten Abmahnungen vornehmen zu lassen und den Versuch unternimmt ihm ungenehme Berichterstattung totzuschweigen ist schlichtweg ein “piratiger” Skandal. Steckt vielleicht in mehr Piraten solch bigottes Potential ?
update:
Dem zuvor gesagten möchte ich hinzufügen, dass ich die Richtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der Abmahnung von Jörg Tauss nicht angezweifelt habe. In der Gesamtschau erweist sich jedoch die Vorgehenesweise von Jörg Tauss als äußerst ungeschickt. Neben dem Streisand-Effekt, den ein anwaltliches Vorgehen auslöst, hätte ich an Stelle von Jörg Tauss eher mit einer Gegendarstellung (zur Not im eigenen Blog bzw. über befreundete Blogs verbreitet) gearbeitet, die sich dann mit Sicherheit genauso umfangreich verbreitet hätte, wie der beanstandete Artikel. Ich bin der Auffassung, dass die durchaus rechtswidrigen z.T. hetzerischen Bemerkungen zu Jörg Tauss auf die Autoren selbst zurückgefallen wären, wenn man sie stehen gelassen hätte. Der informierte Internet-Nutzer hätte so die Maßlosigkeit und das “Bild-Niveau” des Artikels sofort erkannt. So bleibt ein fader Nachgeschmack…
- Piratenpartei
- 10 Kommentare




Dass Tauss so agiert, wundert mich nicht. Mich haben auch (nachweislich) Piraten abgemahnt, insgesamt acht mal. Und dann haben sie sich im Forum noch gegenseitig gratuliert, was sie doch für Helden sind. Kritik mögen sie nämlich überhaupt nicht gern und lassen nichts unversucht, Kritiker zu bestrafen. Es ist mittlerweile ein ungeschriebenes Netz-Gesetz, bei einem kritischen Artikel über Piraten wengistens die Kommentarfunktion abzustellen, der Ansturm der Piraten-Trollos nervt nur noch.
Das ist kein Skandal sondern pure Selbstverteidigung.
Wenn dir jemand öffentlich vorwerfen würde, es sei nun gerichtsfest bestätigt, dass du als Kinderschänderblogger dich an abstoßenden Vergewaltigungsbildern von Kleinkindern aufgeilen würdest, wie würdest du reagieren?
In Tauss Urteil steht explizit, dass genau das nicht festgestellt wurde, es ist also eine glatte Verleugnung, leicht zu wiederlegen
Die erste Abmahnung war kostenfrei und verlangte ausschließlich die Korrektur falscher Behauptungen. Wären die Ruhrbarone dem nachgekommen, hätte es keine Folgen gegeben. Ist das (nicht strafbewehrte) Verlangen nach dem Löschen von ehrverletzenden Lügen für dich Zensur?
Soll jeder straflos vor aller Welt behaupten dürfen, deine Eltern hätten dich öfter mal an einen Kinderschänderring ausgeliehen?
Nun haben die Ruhrbarone noch einen draufgelegt und dem Anwalt unterstellt, dass er in dem Abmahnschreiben behauptet hätte, sein Mandant hätte das Material als Onaniervorlagen / Befriedigungsmaterial genutzt. Das ist nicht nur glatt gelogen, sondern auch für den Anwalt ehrverletzend.
Es gab noch sehr viel mehr solcher Äußerungen und in der Summe halte ich auch die Abmahnhöhe für gerechtfertigt. Tauss hat jede Menge unsachliche Vorwürfe ertragen, auch auf seinem eigenen Blog. Aber wenn ein Autorenteam auf einem Blog mit nicht kleiner Reichweite Unwahrheiten verbreitet, hat er das Recht sich zu wehren.
Unabhängig von Tauss halte ich das auch als Pirat für richtig.
Wenn die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei wäre, hätte die Piratenpartei auch gar kein so großes Problem mit Abmahnungen. Schon gar nicht mit Abmahngründen, die auch vor einem Gericht bestehen können, und das ist hier der Fall. Im Gegenteil, den Beschuldigten wurde mit der ersten Abmahnung entgegengekommen, indem sie vor einem Gerichtsverfahren bewahrt wurden, das wäre nämlich die Alternative.
Abmahnmissbrauch sieht ganz anders aus.
@queue: Ich kenne jetzt nicht jedes Detail dieser Auseinandersetzung – Aber du unterstellst hier den Ruhrbaronen Dinge, die sie so nicht geschrieben haben – unterstellt, die Angaben in dem überarbeiteten Artikel entsprechen der Wahrheit.
Wie oft da jetzt hin und her geschrieben wurde, entzieht sich meiner Kenntnis – aber allein die Tatsache, dass der Abmahnanwalt es “verbietet” die Abmahnung zu veröffentlichen ist schon grenzwertig und erinnert an die Methoden der üblichen Abmahnabzocker. Wenn in der Abmahnung nur Wahrheiten stehen, stünde einer Veröffentlichung nichts entgegen. Ganz abgesehen davon, dass es überhaupt keinen rechtlichen Anspruch auf “Nicht-Veröffentlichung” einer Abmahnung gibt.
Wie gesagt – einer Partei, die sich mit Händen und Füßen gegen Abmahnungen und Zensur wehrt, steht es nicht besonders gut zu Gesicht, eine solche juristische Breitseite gegen ein Weblog gutzuheißen.
Ich habe in diesem Blog übrigens – bisher – Tauss Position immer verteidigt und die öffentliche Kampagne gegen ihn kritisiert. Dass er am Ende nun jegliches Feingefühl für solche Angelegenheiten missen lässt, fällt leider äußerst negativ ins Gewicht.
@blogfuerst: queue unterstellt gar nichts !
Wenn Du die ersten Versionen der abgemahnten Artikel nicht gelesen hast, kannst Du Dir kein Urteil erlauben.
Andere haben auch polemisch und nicht sehr freundlich berichtet – ohne abgemahnt zu werden, aber die ursprünglichen Artikel der ruhrbarone waren reine Hetze, Verleumdung, Tatsachenverdrehung und Verunglimpfung.
Hier kannst Du noch einige Originalzitate lesen:
http://rz.koepke.net/?p=5438
http://rz.koepke.net/?p=5449
http://rz.koepke.net/?p=5481
Und dann versuchten die “Journalisten” auch noch dem Anwalt verunglimpfende Aussagen unterzuschieben.
Die Abmahnung war mehr als verdient und hat nichts mit Zensur zu tun.
@blogfuerst
“allein die Tatsache, dass der Abmahnanwalt es “verbietet” die Abmahnung zu veröffentlichen ist schon grenzwertig und erinnert an die Methoden der üblichen Abmahnabzocker”
? Nein, ist ganz normal. Es geht hier ja nicht um eine Abmahnung wegen Filesharing oder so was.
Tauss verlangt von den Ruhrbaronen ja “Unterlassung” von wahrheitswidriger Hetze. Wenn man die Schreiben seines Anwaltes veröffentlichen würde, würden doch aber gerade die Sätze um die es geht und deren Verbreitung künftig unterlassen werden soll, doch wieder verbreitet. Daher verbietet sich das Veröffentlichen in solchen Fällen sehr wohl. Sonst wäre das ganze ja auch Unsinn.
Ist übrigens ein typisches Internetmärchen zu glauben, wenn man zur Unterlassung verpflichtet ist, dürfte man einfach schreiben “hi,hi, ich darf jetzt nicht mehr behaupten, dass…” Damit hält man sich vielleicht für besonders schlau, fällt man aber mit ziemlicher Sicherheit auf die Schn…
Wenn RuhrBILD noch nicht mal auf hunderte kritischer Kommentare reagiert und auf Tauss erstes, kostenloses und offensichtlich wirklich mildes Schreiben nur mit krasser Polemik, dann verdienen die auch einen Schlag mit der juristischen Keule, würde ich mal sagen.
Und, selbst wenn es nicht um Tauss ginge: Warum soll jemand solche Hetze ertragen und nur als Zuschauer dabeistehen müßen. Und am besten noch den eigenen Anwalt dafür zahlen sollen? Leuchtet mir nicht ein. Müssen Piraten klaglos Beleidigungen ertragen, oder was? Oder sind Gesetze und Gerichte zum Schutz der Menschenwürde jetzt bäh.
Hab ich jedenfalls alles nirgendwo im Piraten-Wiki gelesen.
Oder meinst Du etwa, Tauss und die Jungs sollten sich stattdessen persönlich treffen und sich die Zähne einschlagen, damit dei Hetze mal ein Ende hat? Find ich weniger zivilisiert, als wenn die erstmal einen Brief vom Anwalt bekommen.
Wenn Tauss direkt vor Gericht ziehen würde, dann würden die deutlich mehr zahlen als vielleicht 900 Euronen bei diesem Streitwert. Sorry, soviel Strafe für Dummheit und Hetze finde ich, muß schon sein. Das führt vielleicht zum Nachdenken vor der nächsten Hetze – gegen wen dann auch immer.
Herr Fürst, man merkt deutlich das Sie sich nicht informiert haben, schade.
Mir scheint es, Herr Fürst sei einer derjenigen, die sich über eine aktuelle Thematik ohne ernstzunehmende Eigenarbeit per Trackback ein paar Besucher aufs eigene Blog saugen wollen.
Von wegen Streisandeffekt. Jeder hat den Hetzartikel gelesen. Es ist völlig egal, ob sich dieser noch extra verbreitet (naja, egal nicht, denn damit würden noch mehr Leute die lächerliche BILD-Art von den Ruhrbaronen mitbekommen). Erst denken, dann bloggen.
Unabhängig von der Geschichte hier. Ich persönlich bin ja der Meinung, dass man Blogger irgendwie verpflichten müsste, eine Gegendarstellung in ihrem Blog zu zeigen.
Angenommen, jemand würde irgendetwas wahrheitswidriges über mich in seinem Blog schreiben. Und dann die Kommentarfunktion deaktivieren. Was soll ich denn machen, um mich dagegen zu wehren? Eine Gegendarstellung in meinem Blog wäre zwar eine Option; allerdings hat dieser eventuell eine wesentlich geringere Reichweite als der Blogger, der gegen mich hetzt.
Also ich finde Schreiben, die dazu auffordern, bestimmte Inhalte zu entfernen, verwerflicher als Schreiben, die den Betreiber zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung an gleicher Stelle auffordern.
@Thorsten
Blogger, die für sich die Pressefreiheit beanspruchen, sind gesetzlich zu solch einer Gegendarstellung verpflichtet. Sprich wer die Presse-Privilegien für sich in Anspruch nehmen möchte, der muss auch die Pflichten beachten.