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Verfassungsbeschwerde gegen Griechenlandhilfe

blogfuerst 7. Mai 2010

Die so genannten “Euro-Rebellen” (weil sie die Maastricht- und Lissabon-Entscheidung herbeigeführt haben) um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider haben heute beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einschließlich Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Griechenlandzahlungen von Deutschland eingereicht.

Von diesen Beschwerdeführern weiß man, dass sie vehemente Euro- und EU-Skeptiker sind. Allerdings konnten sie bisher mit starken juristischen Argumenten aufwarten. Vorliegend ist das meines Erachtens aber nicht der Fall. Die Gewährung der Griechenland-Hilfen verletzt nicht nur kein (deutsches) Verfassungsrecht, sie verletzt überhaupt kein deutsches Recht. Sie verletzt (wenn überhaupt) ausschließlich EU-Recht. Und das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur dann über solche Streitigkeiten, wenn ein hoheitlicher Akt das Grundgesetz in irgendeiner Weise tangiert. Da aber das Grundgesetz Zahlungen an andere Länder nicht verbietet, wird es auch überhaupt keinen Grund für die Karlsruher Richter geben, sich mit dieser Thematik zu befassen. Die Zahlungen könnten eine Verletzung der EU-Verträge darstellen. Allerdings ist für Streitigkeiten über die Verletzung der EU-Verträge (solange das Grundgesetz nicht davon betroffen ist) ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zuständig. Hier wäre die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens die richtige Klageart. Warum sich die Kläger statt an den EuGH an das Bundesverfassungsgericht gewandt haben, dürfte daran liegen, dass es beim Vertragsverletzungsverfahren keinen Eilrechtsschutz gibt. Und ohne Eilrechtsschutz macht eine Klage wenig Sinn. Wenn das Geld nach Griechenland geschickt wurde, dann ist es erstmal weg. Daran wird kein Gericht der Welt etwas ändern können.

 

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