Thierses Sitzblockade: Richtig oder Falsch ?
blogfuerst 3. Mai 2010
Die Teilnahme von Wolfgang Thierse (SPD), Vizepräsident des Deutschen Bundestages, an einer Sitzblockade gegen eine “rechtmäßige” Demonstration von Nazis, wurde vielfach scharf kritisiert, sogar von der SPD. Die Bewertung von Thierses Verhalten ist jedoch nicht so einfach, wie es seine Kritiker tun.
Aus Sicht des Rechtsstaates ist das Verhalten von Thierse berechtigterweise nicht tragbar. Als Stellvertreter des zweithöchsten Repräsentanten des Deutschen Staates darf er nicht vorsätzlich das Recht, das er selbst repräsentiert, brechen.
Allerdings gibt es noch eine zweite Sichtweise auf dieses Geschehen. Vor dem Hintergrund der Radbruchschen Formel wäre Thierses Verhalten durchaus legitim. Denn das positive Recht ist aus philosophischer Sicht nicht die letzte Instanz. Es ist die naturrechtliche Gerechtigkeit, die sich – in der Regel – im Gewissen jedes Einzelnen manifestiert. Nach der Radbruchschen Formel soll der Richter (!) das geltende Recht brechen, wenn seine Durchsetzung “unerträglich” erscheint. Das ist die rechtsphilosophische Lehre aus dem Holocaust, der formaljuristisch rechtmäßig war.
Zwar ist ein Demonstrationszug von selbsternannten Nachfolgern der Holocaust-Mörder nicht mit dem monströsen Unrecht des Holocaust selbst gleichzusetzen. Jedoch berührt die – unter staatlichem Polizeischutz stehende – inzidente Verherrlichung dieses Unrechts in Form einer “Demonstration” durchaus den Anwendungsbereich der Radbruchschen Formel, wenn auch nur in einer sehr schwachen Form. Aus dieser “schwachen Form” der Einschlägigkeit der Radbruchschen Formel eröffnet sich meiner Ansicht nach aber auch ein “schwaches Recht (strenggenommen eine Pflicht) auf Widerstand” gegen die Nachfolger der Holocaust-Mörder. Eine friedliche Sitzblockade in diesem Fall entspricht meines Erachtens einer solchen Form schwachen Widerstandes. Hiernach wäre das Verhalten von Thierse legitim und – letztendlich – auch rechtmäßig. Vor allem, weil Thierse nach Rücksprache mit der Polizei freiwillig die Sitzblockade geräumt hat und sich nicht hat wegtragen lassen o.ä.
Das macht Thierse aber noch lange nicht zum Helden für Zivilcourage oder zum Verfechter von Menschenrechten. Schließlich hat Thierse einst die Fusion der SPD mit der Linken/Linkspartei/PDS/SED befürwortet. Offenbar ist Thierse auf dem “linken Auge blind”, wenn es um Unrecht aus der Zeit der DDR geht. Es wäre besser für unsere Gesellschaft, wenn sich moralisch integere Persönlichkeiten als Thierse für solch ein Verhalten erwärmen könnten. Das würde das Verständnis für ein solches Verhalten in der Gesellschaft besser fördern.
Irgendwie passt zu dieser Thematik dieses SZ-Interview mit einem Holocaust-Überlebenden. Insbesondere der Schluss dieses Artikels.
- Bürgerrechte , Gesellschaft , staatlicher Gesetzesbruch
- 3 Kommentare




Du lässt außer acht das diese Demonstration angemeldet war!
Deine Argumente könnten dafür sprechen jemandem die Erlaubnis gar nicht erst zu geben.
Deine Argumente könnten auch dafür sprechen das Thierse eine sitblockade im deutschen Bundestag,oder der stelle die die demo genehmigt hat macht.
Aber das was Thierse gemacht hat war ein bekundung das er die Demokratie verachtet!
Und das darf man nicht dulden,denn er ist gewählter Vertreter.
“Aber das was Thierse gemacht hat war ein bekundung das er die Demokratie verachtet!”
Das ist doch eine Überinterpretation. Woran machst Du eine allgemeine Demokratieverachtung von Thierse fest? Er hat in einem konkreten Fall das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit der Rechten missachtet. Aber daraus abzuleiten, dass er die Demokratie per se ablehnt, dafür gibt es keinen Beleg.
Ich finde, diese angebliche Demokratieverachtung als Diagnose erwächst aus einem Idealbild von Demokratie und Demokraten, die es so nie gibt. Der Volksvertreter müsste demzufolge in jeder seiner Handlung extrem der reinen Lehre der Demokratie entsprechen. Das können aber nur Roboter.
Um mal Missverständnissen vorzubeugen: ich mag Thierse nicht.
Die Kritik an ihm finde ich aber kleinlich. Natürlich haben die Rechten das gleiche Recht zu demonstrieren. Deshalb sage ich auch: Schafft den Straftatsbestand der Volksverhetzung ab! Es ist sinnlos und eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, Nazis für ihr Nazitum zu bestrafen.
Auf der anderen Seite finde ich Gegendemonstrationen gegen die Nazis ziemlich legitim. Schließlich handelt es sich bei der “Gewalt” (= Blockade) der Gegendemonstration ja nicht um die Staatsgewalt mit ihrer polizeilichen Übermacht. Dass die Gegendemonstranten die Nazis am Marschieren gehindert haben, ist daher nicht gleichzusetzen mit einer Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Staat.
Außerdem hatte die Polizei auch bei Thierse die Möglichkeit, gegen ihn vorzugehen. Ich verstehe das Theater daher nicht. Wenn er rechtswidrig handelt, kann ihn die Polizei dafür belangen. Die Immunität schützt ihn in keiner Weise vor Strafverfolgung.
Verständlich finde ich maximal den Gedanken, dass Thierse als Repräsentant des Bundestages die vom Bundestag beschlossenen Gesetze nicht in Frage stellen darf. Es darf keine Sonderrechte geben. Aber diese allgemein verlangte Heiligkeit der Gesetze, die vorgebliche Unantastbarkeit, verkörpert durch die absolute Gesetzestreue eines Stellv.Bundestagspräsidenten ist doch scheinheilig. Denn wer bitte hält sich an alle Gesetze des Staates? Wichtiger scheint mir doch – im Sinne von Gerechtigkeit – dass jeder Gesetzesbrecher gleichermaßen, ohne Ansehen der Person, belangt wird.
Mit dem Rechtsbruch hat der Kommunisten-Bart der Demokratie ins Gesicht gegrölt:
\Ich verachte Dich.\
So ist es. Und nicht anders. Basta. Punktum.