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BDK und Tatort-Romantik

blogfuerst 26. April 2010

Die Veranstaltung des BdK ist so dermaßen peinlich, dass ich kurz gedacht hatte, dass das gar nicht ernst gemeint war. Vor allem weil die Abkürzung “BDK” auch für den “Bund Deutscher Karneval” steht. Da liegt die Annahme nicht fern, dass es sich beim BDK um einen reinen Spaß- und Satire-Verein handelt. Vor allem bei der geistigen Diarrhöe, die dort von den Rednern zu Tage gefördert wurde. Damit aber noch nicht genug. BDK-Chef Klaus Jansen entblödet sich sogar die Strafanzeige beim Landeskriminalamt zu stellen! Jawohl den obersten Strafverfolgern in einem Bundesland. Die haben auch nichts besseres zu tun, als einer Beleidigung eines überalterten und sesselfurzenden Vereinsvorsitzenden nachzugehen. Als Kriminaler sollte er es doch eigentlich besser wissen, dass beim LKA sich niemand ernsthaft dieser Sache annimmt, sondern das ungelesen an die zuständige StA weiterleitet. Aber vielleicht hatte Jansen auch gerade nicht die Telefonnummer des BKA-Chef Jörg Ziercke zur Hand. Oder von Europol. Schließlich ist diese Angelegenheit von höchster Wichtigkeit…

Wenn man sich mal dieses Video von der Demo anschaut, dann weiß man eigentlich fast sicher, dass diese BDK-Leute nicht wirklich Kriminalbeamte sind, wenn sie die Tatort-Melodie als ihre “Erkennungsmelodie” spielen. Die sehen sich selbst wohl als Tatort-Kommissare. Bei so viel Realitätsverzerrung wundert diese merkwürdige Demo überhaupt nicht.

Davon abgesehen sei darauf hingewiesen, dass der “böse FDP-Delegierte Tobias Huch”, der den BdK angeblich beleidigt hat, weder FDP-Delegierter noch FDP-Politiker ist. Aber zu dieser simplen Erkenntnis war der überalterte und unfähige BdK-Vorsitzende Klaus Jansen ja nicht mehr in der Lage, wie im vorherigen Beitrag bereits beschrieben. Ich frage mich, ob der überhaupt als Kriminalbeamter tätig ist. Wer so unfähig ist, dürfte ja kaum tragbar sein für seine Ermittlungseinheit. Äußerst aufschlussreich ist dieses Interview nach dem Jansen-Austritt:

Offenbar haben BDK-Mitglieder Besucher und Teilnehmer des FDP-Bundesparteitages in einer “Knüppelgasse” begrüßt und sie als “Arschloch” und “Schwein” beschimpft. Diese Tatsache ändert die rechtliche Bewertung dieses Vorganges natürlich fundamental. Denn nach § 199 StGB wird in der Regel bei wechselseitig begangenen Beleidigungen niemand verurteilt. Mit anderen Worten – dadurch, dass dieser wütende BDK-Mob Tobias Huch bei Betreten des FDP-Parteitages beleidigt hat, willigte er in die eigene Beleidigung von Tobias Huch ein (so Letzteres überhaupt als Beleidigung zu sehen ist).

 

3 Reaktionen zu “BDK und Tatort-Romantik”

  1. Internetausdruckeram 26. April 2010 um 15:36 Uhr

    “Offenbar haben BDK-Mitglieder Besucher und Teilnehmer des FDP-Bundesparteitages in einer “Knüppelgasse” begrüßt und sie als “Arschloch” und “Schwein” beschimpft”

    Das ändert nicht nur die juristische Bewertung, sondern auch die politische: sollte man solchen Leuten wirklich die Sicherheit des Landes überlassen? Immerhin sind das die Vertreter des Gewaltmonopols, die ihre politische Anschauung hier doch recht militant vertreten. Falls das stimmt, ist die hier erkennbare Grundhaltung doch recht bedenklich.

  2. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von AtariFrosch, Tobias Huch erwähnt. Tobias Huch sagte: http://www.blogfuerst.de/2010/04/bdk/ #BdK #Bloggermeinung #Satire #Polemik Ein Grinsen konnte ich mir nicht verkneifen @alvar_f @FRonline [...]

  3. BlogLeseram 5. Mai 2010 um 11:54 Uhr

    Der BDK ist nicht nur Internet, sondern auch Waffenrechtsexperte und kommuniziert selbst so “robust”, dass diese Strafanzeige und das scheinbare Beleidigtsein nicht recht passt. Natürlich interessiert das bei den etablierten Medien kein Schwein, sondern die drucken immer “die Kriminalbeamten…” wenn sie den BDK meinen, der irgendwo mit Recht als Mini-Gewerkschaft bezeichnet wurde, wenn man ihn mit den anderen Polizeiorganisationen vergleicht. Hier ein paar Links zu weiteren Glanzleistungen (als Kommentar unter dem Waffenrechtsartikel): http://jagdwaffennetzwerk.blogspot.com/2009/12/konnen-zahlen-in-die-irrefuhrung.html

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