Alternative zur Lex Google
blogfuerst 28. April 2010
Bei Netzpolitik sind zwei Statements verlinkt, bei denen die Auffassung vertreten wird, dass ein Gesetz zum Verbot von Aufnahmen wie sie bei Google Street View vorgenommen werden, schwere Kollateralschäden verursachen würde. Das Hauptargument ist, dass ein solches Gesetz jede Form von Foto- oder Videoaufnahmen von jeglichen Gebäuden verbieten würde und damit eine unbegrenzte Anzahl vom Verbot Betroffener generiert. Diese Argumentation teile ich nicht. Man könnte das Gesetz nämlich so ausgestalten, dass nur das Fotografieren/Filmen zwecks systematischer und flächendeckender Verknüpfung in Datenbanken verboten wird. Allerdings müsste so etwas schnell geschehen. Und zwar bevor Google Deutschland flächendeckend abfotografiert hat.
Persönlich empfinde eine solche Lex Google allgemein aber als sehr problematisch. M.E. nach sollte sich die Politik eher um eine einvernehmliche Lösung mit Google bemühen. Dass die freiwillige Selbstverpflichtung von Google zur Löschung als unzureichend angesehen wird, ist nachvollziehbar. Deshalb würde ich vorschlagen, dass man es mit einem klassischen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Google und der Bundesrepublik Deutschland probieren sollte, der dann durch Bundestag und Bundesrat ratifiziert wird. Ein solcher Vertrag würde die Rechtslage insgesamt unberührt lassen. Jedoch würde er Google rechtsverbindlich zu bestimmten Vorkehrungen verpflichten. [Da in diesem Fall der alternative hoheitliche Akt kein Verwaltungsakt, sondern ein gesetzgeberischer Akt wäre, müsste man hier den § 54 VwVfg ggf. ergänzen.]
- Datenschutz
- 3 Kommentare




Ich finde es interessant, dass du in diesem Fall deutlich differenzierter schreibst – “Man könnte das Gesetz nämlich so ausgestalten“. Das war auch mein Tenor zum Thema Datenbrief, den du kategorisch abgelehnt hast und, so mein Gefühl, du dich auch ein wenig dumm gestellt hast.
.
Wie sagte Götz Werner auf der re:publica 2010? Wer will, der findet einen Weg. Wer nicht will, der findet Gründe.
Korrekt.
Den Datenbrief lehne ich prinzipiell ab. Aus vielen verschiedenen Gründen.
Google Street View lehne ich nicht prinzipiell ab. Ich halte es zum einen jedoch für erforderlich eine rechtssichere Widerspruchs-Möglichkeit zu etablieren. Zum anderen muss man aufpassen, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet, wenn sowas grundsätzlich verboten werden soll.
Ich darf aus dem gestrigen Chaosradio zitieren?
.
# Marcus Richter: Du findest die Idee dahinter [Datenbrief] okay, du findest das Ziel okay, aber an der Umsetzung zweifelst du?
# Blogfürst: Genau.
.
Schon gut, ich finde dein Auftreten souverän. Weiß nicht, ob ich das ähnlich gut hinbekommen hätte. Ich bin als Anrufer bei Talkradiosendungen immer leicht nervös.
.
Leider war mir gestern erst nach 23:30 h eingefallen, dass wieder Chaosradio läuft. Sonst hätte ich natürlich versucht, darauf zu antworten. Diskussion über Bande, sozusagen.