VDS-Urteil macht Abmahnanwälte arbeitslos
blogfuerst 3. März 2010
Die Provider haben gleich nach der Urteilsverkündung begonnen sämtliche Vorratsdaten zu löschen:
“Wir geben keine Auskunft zu Vorratsdaten mehr, wir speichern keine Vorratsdaten mehr und haben damit begonnen, die bereits gespeicherten Vorratsdaten zu löschen.”
Obwohl die Auskunftserteilung von IP-Adressen bei Urheberrechtsverstößen nach Karlsruher Rechtsprechung im bisherigen Umfang weiter möglich sein wird, dürfte zumindest kurzfristig die Geschäftsgrundlage alle Abmahnanwälte entfallen, da von nun an keinerlei Verbindungsdaten mehr gespeichert werden.
Entsprechend muss jetzt damit gerechnet werden, dass die Vertreter der Content-Industrie der FDP jetzt die Türen einrennen werden, und möglichst schnell auf ein neues Gesetz pochen werden. Wie sich hier die FDP verhalten wird – nach der Ankündigung “kein schnelles Gesetz vorzulegen” – bleibt abzuwarten.
- Copyfight , FDP , Vorratsdatenspeicherung
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