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Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

blogfuerst 2. März 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Die Vorratsdatenspeicherung in seiner jetztigen Form ist verfassungswidrig und nichtig. Aus bürgerrechtlicher Sicht ist das der höchste realistisch zu erringende Sieg. Allerdings ist die Vorratsdatenspeicherung an sich – nicht verfassungswidrig. Die europäische Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie bleibt damit unberührt. Eine Solange-III-Entscheidung bzw. eine Auseinandersetzung mit dem – formal – höherrangigen EU-Recht hat das Bundesverfassungsgericht konsequenterweise nicht durchgeführt.

Besonders positiv bei der Entscheidung ist die Tatsache, dass das Gesetz mit der Nichtigkeitserklärung damit komplett vom Tisch ist und die Bürgerrechtler – in und außerhalb der Politik – damit in die unschätzbar wertvolle Position gelangen, mit den “Etatisten” der Politik (CDU und SPD) nicht um bürgerrechtliche Zugeständnisse ringen zu müssen, sondern die Etatisten den Regierenden – hier der FDP – Zugeständnisse im Gesetzgebungsverfahren abringen müssen. Diese Verhandlungsposition ist im von Kompromissen dominierten politischen Tagesgeschäft gar nicht hoch genug einzuschätzen. Damit liegt das Heft des Handelsn nämlich in den Händen der Bürgerrechtler. Sie können nun weitestgehend selbst bestimmen, wie die Vorratsdatenspeicherungspflicht konkret umgesetzt werden soll. Die Bürgerrechtler vom AK Vorrat, sowie weitere Gruppen auf der einen Seite und die FDP auf der anderen  Seite sind nun dazu aufgerufen, gemeinsam einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der allerhöchsten bürgerrechtlichen Ansprüchen und datenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht den die Unionsparteien dann akzeptieren müssen, wenn sie überhaupt noch eine Vorratsdatenspeicherung haben wollen.

Besonders interessant bei dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass das Gericht indirekt vorgibt, dass die Daten nur bei den privaten Anbietern gespeichert werden dürfen und dort auch nur unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsstandards von Datenverschlüsselung und Zugriffsrechten. Durch die Betonung der Regelungen mit entsprechenden Sanktionskatalogen stellt das Bundesverfassungsgreicht klar, dass die privaten höllisch aufpassen müssen wann sie Daten an Behörden herausgeben dürfen. Meines Erachtens bedeutet das zum einen, dass eine Daten-Superbehörde, die alle Vorratsdaten zental speichert damit völlig ausgeschlossen ist. Zum anderen, dass die Daten bei den Telcos derart “fest verrammelt gelagert” werden müssen, dass kein Staatsanwalt und kein Gericht per Beschlagnahme oder Durchsuchungsbeschluss einfach so die Server von einem bockigen Provider, der sich weigert Daten herauszugeben, beschlagnahmt werden können – bzw. wenn es doch passiert die Daten wegen Verschlüsselung nutzlos sind.

Soweit ich das verstanden habe, dürfen die Vorratsdaten nur unter den gleichen hohen Voraussetzungen verwendet werden, wie bei der Online-Durchsuchung. Also bei Gefährund von Leib und Leben z.B. Soweit ich die mündliche Urteilsbegründung richtig verstanden habe, sollen die Zugriffshürden bei IP-Adressen niedriger sein als bei den anderen Vorratsdaten. Ob ich das richtig verstanden hab, kann man jedoch erst sagen, wenn das schriftliche Urteil vollständig vorliegt.

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4 Reaktionen zu “Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig”

  1. Searchwelt - immer up to dateam 2. März 2010 um 13:53 Uhr

    Massenklage hat Erfolg – Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig…

    © Michael Grabscheit / PIXELIOEine erneute Schlappe für die Bundesregierung ist das aktuelle Urteil der Karlsruher Richter zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Dieses haben die Richter, so die Bildzeitung, heute für unzulässig erklärt. Der Staat dar…

  2. Alexam 2. März 2010 um 15:48 Uhr

    Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:

    http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html

    Endlich! :)

  3. detektor.fmam 3. März 2010 um 17:37 Uhr

    Hierzu kann ich bei uns auf detektor.fm interessante Interviews mit Markus Beckedahl (Mitglied des Arbeitskreises Datenspeicherung) und mit Helmut Brandt (CDU, Mitglied des Bundestages) empfehlen.
    http://detektor.fm/politik/verfassungsgericht-kippt-vorratsdatenspeicherung/

  4. [...] ein begrüßtes Urteil. So berichteten zahlreiche Blogs (u.a. der IT-Rechts-Blog Reh..Mo oder auch Blog Fürst) neben den bekannten Magazinen wie Spiegel Online und [...]

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