“Must-carry-Prinzip” und Netzneutralität
blogfuerst 26. März 2010
CARTA hat einen informativen und umfangreichen Artikel von Prof. Dr. Bernd Holznagel veröffentlicht, der im Ergebnis für die Einführung des “Must-carry-Prinzip” aus dem Rundfunkrecht plädiert, um damit der Netzneutralität genüge zu tun.
Falls ich Holznagel richtig verstanden habe, dann plädiert er quasi für eine Provider-Pflicht auf “Grundversorgung” mit bestimmten Inhalten. Den Ansatz halte ich für nicht praktikabel, da er verkennt, dass die Datenströme im Internet nicht nach “Inhalten” getrennt werden können, sondern allenfalls nach Protokollschichten (außer man nutzt Deep-Packet-Inspection). Irgendwie klingt das ein bisschen so, wie wenn einmal mehr Regelungen der analogen (Rundfunkfrequenz-)Welt der digitalen übergestülpt werden sollen.
Allerdings stimme ich Holznagel in einem Punkt zu: Netzneutralität darf nicht zu einem Verbot der Priorisierung von bestimmten Diensten führen (Quality of Service). Ein solches Verbot könnte nämlich gerade im Bereich des Mobilfunks dazu führen, dass die Datenübertragungskanäle völlig zusammenbrechen. Die Datenübertragung im Mobilfunk unterscheidet sich ganz erheblich von der Datenübertragung im Festnetz. Im ersteren Fall kann man nämlich nicht einfach zusätzliche Leitungen zur Vergrößerung der Bandbreite verlegen. Die Netznutzer müssen sich beim Mobilfunk nämlich alle die gleichen Funkfrequenzen teilen. Je mehr Nutzer oder je mehr Traffic generiert wird, umso weniger bleibt für andere übrig. Wenn man hier keine Priorisierung zulassen würde, dann könnten eine Handvoll Power-User ganze Funkzellen lahmlegen. Das vergessen die Apologeten einer kompromisslosen Netzneutralitätsideologie leider. Die Datenübertragung im Mobilfunk kostet nämlich ein vielfaches der Datenübertragung im Festnetz.
Es dürfte unbestritten sein, dass eine aktive Diskriminierung von Diensten im Internet verboten werden sollte. Eine Priorisierung einzelner Dienste jedoch, darf nicht verboten werden. Solche Priorisierungen kommen m.E. sowieso nur in Bereichen wie dem Mobilfunk vor, da sie dort einfach betriebsnotwendig sind. Darüber hinaus halte ich es für unzulässig, wenn man versucht eine Diskriminierung mit einer anderen auszustechen. Skype ist ja kein offenes Protokoll. Es ist proprietär und die Firma Skype schließt ja Dritte gerade davon aus, mit eigenen Angeboten das Skype-Netz zu nutzen. Das ist im Prinzip auch eine Diskriminierung – genauso wie die Blockierung von Skype im T-Mobile-Netz. Anders sähe es aus, wenn andere VoIP-Protokolle blockiert werden würden. Wobei auch hier eine passive Ausbremsung als Folge der Priorisierung von “Nicht-VoIP-Traffic” nicht ausgeschlossen werden darf. Eben wegen der oben erwähnten beschränkten Bandbreiten im Mobilfunkbereich.
Wovor ich aber dringend warne, sind Forderungen wie “kein Datenpaket darf bevorzugt behandelt werden”. Aus technischer Sicht sind solche Forderungen überhaupt nicht legitimierbar. Sie sind einzig und allein der Versuch der Einführung des Sozialismus für Datenpakete. Also reine Ideologie. Bislang hat sich an den technischen Eigenschaften des Internets noch jede Ideologie die Zähne ausgebissen. Ich hoffe mal, dass das auch in Zukunft so bleibt.
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