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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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Beate Merk = Totalversagerin

blogfuerst 8. März 2010

Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) gehört zu den stärker beschränkten Unionspolitikern. Sie hat beispielsweise noch nicht begriffen, dass ihre Partei in Berlin regiert und nicht in der Opposition ist. Und trotzdem schickt sie Tag für Tag Pressemitteilungen raus und greift die Bundesjustizministerin an, als ob sie selbst in der Opposition wäre. Naja, vielleicht dringt diese Tatsache ja noch irgendwann bis zu den verbliebenen Gehirnzellen durch. Dass diese CSU-Hausfrau im Justizministerium nichts verloren hat, beweist sie mit ihrer Kritik an der zivilrechtlichen Forderungsverjährung in Missbrauchsfällen:

In der Debatte um längere Verjährungsfristen plädierte die bayerische Justizministerin Beate Merk für einen besseren zivilrechtlichen Schutz der Opfer. Was das Zivilrecht derzeit den Opfern mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren biete, sei “lächerlich”, sagte die CSU-Politikerin. “Wir brauchen deswegen auch eine Harmonisierung von zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährung – ich sage mindestens 30 Jahre.”

Jeder Jurist würde sich hier an den Kopf greifen. Die Verjährungsfrist für personenschädigende Handlungen beträgt nicht drei Jahre, sondern 30 Jahre, gem. § 199 BGB:

(2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Hauptsache man hat die Debatte um die Missbrauchsfälle aus dem eigenen Dunstkreis mit Lügen bzw. Falschbehauptungen ein bisschen befeuert. Aber wahrscheinlich hat Frau Merk ihren Juraabschluss irgendwie hintenrum über CSU-Amigos erhalten…

 

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