Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Auskunftsanspruch bleibt möglich

blogfuerst 2. März 2010

Die Content-Industrie hat wohl das erfolgreichste Lobbying seit Menschengedenken betrieben. Sogar bis in die Amtsstuben der bislang als absolut unbestechlich geltenden deutschen Verfassungsrichter haben sie es geschafft und ihr Weltbild im Urteil über die Vorratsdatenspeicherung untergebracht. Dem Urteil zufolge gelten die hohen Hürden für die Nutzung der Vorratsdaten, nämlich nicht für IP-Adressen:

Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter über die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüterkatalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig. (6. Leitsatz)

Mit anderen Worten: Telefondaten dürfen nur dann von Behörden genutzt werden, wenn Menschenleben oder ähnlich hochwertige Rechtsgüter auf dem Spiel stehen. IP-Adressen hingegen dürfen auch dann genutzt werden, wenn Fritzchen unerlaubt “Schnappi, Das kleine Krokodil” über Tauschbörsen herunterlädt. Diesen Wertungswiderspruch könnte eigentlich nur die Politik lösen – was ich bei dieser Bunderegierung aber leider für ausgeschlossen halte.

Wie erfolgreich diese Lobbyisten waren zeigt sich auch daran, dass der allseits bekannte Gassenhauer von Internetausdruckern leider ebenfalls seinen Weg in das Urteil – unter dem zuvor genannten Aspekt – gefunden hat:

In einem Rechtsstaat darf auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden. (Abs. 260 d. Urteils)

 

Eine Reaktion zu “Auskunftsanspruch bleibt möglich”

  1. Tharbenam 6. März 2010 um 17:37 Uhr

    Ist mir auch völlig unverständlich. Man müsste sich mal die Klageschriften im Einzelnen durchlesen, ob überhaupt auf die Auswertung von IP-Adressen durch die Content-Industrie eingegangen wurde und inwieweit dagegen argumentiert wurde.

    Aber wer ist schon vollkommen glücklich mit einem Urteil des BVerfG? Grundsätzlich positive Entscheidungen haben beim BVerfG doch meist irgendein Pferdefuß.

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