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Bankdaten-CD-Kauf illegal?

blogfuerst 8. Februar 2010

Die Diskussion um die Frage, ob der deutsche Staat Daten-CDs über Steuerbetrüger von Dritten erwerben kann bzw. darf ist ausnahmsweise aus juristischer Sicht äußerst interessant.

Nachdem es unter Juristen unumstritten sein dürfte, dass der Ankauf einer illegal erworbenen Daten-CD mit Steuersündern keine Hehlerei darstellt, weil Daten keine “Sache” im Sinne des § 259 StGB sind, bringt der berühmt-berüchtigte (noch-)Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth einen interessanten Aspekt in die juristische Bewertung ein, als er gegen alle für den Datenkauf verantwortlichen Steuerfahnder Strafanzeige erstattet:

Der Kauf der sogenannten „Steuer-CD“ mit gestohlenen Bankdaten umfasst ca. 1.500 Datensätzen aus der Schweiz. [...] 1.500 Datensätze sind eine urheberrechtlich geschützte Datenbank (§§ 2, 87a UrhG). Spätestens das Auslesen dieser CD auf einem Computer stellt eine Vervielfältigungshandlung dar (§§ 16, 106 UrhG). Die Beschuldigten haben keine Rechte an dieser Datenbank. Angesichts des Kaufpreises von über 2 Mio. € ist von einer gewerblichen Verletzungshandlung auszugehen, so es keines Strafantrags des Rechteinhabers bedarf (§ 109 UrhG). Die Beschuldigten haben daher eine Raubkopie einer urheberrechtlich geschützten Datenbank erworben, bzw. an deren Erwerb mitgewirkt und diese vervielfältigt.

Die Steuerfahnder, die für die Daten-CD Geld bezahlen, machen sich demnach zwar nicht gemäß deutschem Strafgesetzbuch strafbar, dafür aber wegen einer (strafbaren) Urheberrechtsverletzung. Also statt Hehlerei wird der deutsche Staat zum gewerblichen Urheberrechtsverletzer. Allerdings bleibt hier das Problem, dass das deutsche Strafrecht nicht unbegrenzt weltweit gilt. Abgesehen von bestimmten aufgezählten Verbrechen ist die Geltung des deutschen Strafrechts auf das Bundesgebiet beschränkt, soweit keine deutschen Staatsbürger in die Tat involviert sind, gemäß §§ 3, 7 StGB. Die Daten dürften zunächst ohne deutsche Beteiligung beschafft worden sein, so dass hier selbst eine strafbare Urheberrechtsverletzung ausscheiden würde, wenn die Daten-CD-Übergabe im Ausland erfolgt.

Und jetzt kommt das ABER: Wenn man in § 120 Absatz 2 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz schaut, dann steht dort:

(1) Deutsche Staatsangehörige genießen den urheberrechtlichen Schutz für alle ihre Werke, gleichviel, ob und wo die Werke erschienen sind. Ist ein Werk von Miturhebern (§ 8) geschaffen, so genügt es, wenn ein Miturheber deutscher Staatsangehöriger ist.
(2) Deutschen Staatsangehörigen stehen gleich:
[...]
2.
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Sprich, das Urheberrecht kann man also auch an Nicht-Deutschen verletzen, wenn die Schweiz Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes wäre. Das ist sie aber nicht. Dafür ist aber Liechtenstein Mitglied. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Daten-CD aus der Schweiz wohl tatsächlich straffrei erworben werden könnte. Allerdings haben sich hiernach die Ermittler in der Liechtensteinaffäre schon einer Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht. Vielleicht sollte Herr Gravenreuth seine Strafanzeige abändern.

Da Gier ja bekanntlich Hirn frisst, wäre es eigentlich nur zu wünschen, dass der Ankauf von Steuerdaten-CDs eine Urheberrechtsverletzung darstellt und die beteiligten Steuerfahnder, samt Schäuble und Merkel, vor Gericht bringt. Dann würde das feudalistische Urheberrecht vielleicht wieder etwas bürgerfreundlicher werden, wenn selbst die Regierenden merken, dass sie selbst ganz schnell im Fadenkreuz des Urheberrechts stehen, wenn sie nach hinterzogenen Steuern gieren.

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2 Reaktionen zu “Bankdaten-CD-Kauf illegal?”

  1. FAUSTJUCKENam 22. Februar 2010 um 18:46 Uhr

    Zum Tode von Günter Freiherr von Gravenreuth…

    Ich möchte zitieren: ..Im Gespräch mit stern.de erinnert sich “taz”-Anwalt Eisenberg an den Prozess und einen “bedauernswerten, jammervollen, armseligen kleinen Mann, der sich grottig verteidigt hat”. Von Gravenreuth, …

  2. Annikaam 28. Februar 2010 um 15:44 Uhr

    ich hätte sie sofort gekauft =)

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