Verlage greifen Grundrechte an
blogfuerst 10. Oktober 2009
Mit einem sogenannten “Leistungsschutzrecht” wollen Verlage, die aufgrund ihrer eigenen schlechten Geschäftspolitik unter Umsatzverlusten leiden, sich selbst retten. Wer bislang der Auffassung war unser Urheberrecht sei schon scharf genug, wird eines besseren belehrt. Einigen reicht das Urheberrecht offenbar nicht aus. Sie wollen mehr. Sie wollen sich quasi “Nachrichten und Informationen patentieren lassen”. Dass damit die Pressefreiheit und das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt wird interessiert diese Mafia-Klüngel offenbar nicht.
»Das wäre in etwa das, was Herr Burda ein erweitertes Nutzungsrecht nennt. Damit soll offenbar ein Urheberrecht eingeführt werden, das es in dieser Form noch nicht gibt: der Schutz von Überschriften und Nachrichten.«, sagt Branahl. »Es käme außerdem der Schutz von Informationen in Betracht – wenn etwa die DPA als Erste Informationen hat und sie verbreitet, und dann ein anderer diese Informationen nutzt, um eigene Texte zu schreiben.« Branahl weiter: »Auf diese Weise nicht mehr schöpferische Leistungen zu schützen, sondern die darin steckende Information, wäre ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen. Jemand, der eine Nachricht als Erster verbreitet, hätte eine Monopolstellung und könnte die Verbreitung von Informationen verhindern.«
Besonders beunruhigend ist hier aber die Tatsache, dass die FDP dieses Vorhaben offenbar unterstützt. Aber das kennen wir ja bereits von ihr. Wenns ums Geld geht, sind Grundrechte nur lästige Gewinnmaximierungsverhinderer.
- Bürgerrechte , Copyfight , FDP
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