Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Verlage greifen Grundrechte an

blogfuerst 10. Oktober 2009

Mit einem sogenannten “Leistungsschutzrecht” wollen Verlage, die aufgrund ihrer eigenen schlechten Geschäftspolitik unter Umsatzverlusten leiden, sich selbst retten. Wer bislang der Auffassung war unser Urheberrecht sei schon scharf genug, wird eines besseren belehrt. Einigen reicht das Urheberrecht offenbar nicht aus. Sie wollen mehr. Sie wollen sich quasi “Nachrichten und Informationen patentieren lassen”. Dass damit die Pressefreiheit und das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt wird interessiert diese Mafia-Klüngel offenbar nicht.

»Das wäre in etwa das, was Herr Burda ein erweitertes Nutzungsrecht nennt. Damit soll offenbar ein Urheberrecht eingeführt werden, das es in dieser Form noch nicht gibt: der Schutz von Überschriften und Nachrichten.«, sagt Branahl. »Es käme außerdem der Schutz von Informationen in Betracht – wenn etwa die DPA als Erste Informationen hat und sie verbreitet, und dann ein anderer diese Informationen nutzt, um eigene Texte zu schreiben.« Branahl weiter: »Auf diese Weise nicht mehr schöpferische Leistungen zu schützen, sondern die darin steckende Information, wäre ein Bruch mit sämtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen. Jemand, der eine Nachricht als Erster verbreitet, hätte eine Monopolstellung und könnte die Verbreitung von Informationen verhindern.«

Besonders beunruhigend ist hier aber die Tatsache, dass die FDP dieses Vorhaben offenbar unterstützt. Aber das kennen wir ja bereits von ihr. Wenns ums Geld geht, sind Grundrechte nur lästige Gewinnmaximierungsverhinderer.

 

Eine Reaktion zu “Verlage greifen Grundrechte an”

  1. Tharbenam 10. Oktober 2009 um 14:25 Uhr

    Wenns ums Geld geht, sind Grundrechte nur lästige Gewinnmaximierungsverhinderer.

    *sign*

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben

 

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: