Showdown in Karlsruhe
blogfuerst 27. Oktober 2009
Am 15. Dezember ist es soweit. Die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten steht in Karlsruhe zur mündlichen Verhandlung an. Dieses Urteil könnte in die Europäische Rechtsgeschichte eingehen – wenn die Richter den Mut finden, sich gegen die gesamte politische Klasse in Deutschland und der EU zu stellen. Schließlich stehen in Karlsruhe nicht nur die deutschen Gesetze zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand, sondern es wird auch direkt über die Verfassungsmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden werden, die den deutschen Gesetzgeber zu einer Umsetzung gezwungen hat. Es könnte eine Solange-III-Entscheidung werden oder aber der erste Anwendungsfall von Solange-II. Letzteres würde die Europäische Union in ihren Grundfesten erschüttern, da ein nationalstaatliches Gericht die Letztentscheidung über einen Akt europäischer Gesetzgebung treffen würde bzw. dessen (Un-)Anwendbarkeit. Auch aus diesem Grund wäre es sehr zu wünschen, dass die Karlsruher Richter hier einmal eine Grenze ziehen – und zwar nicht nur für Deutschland, sondern auch gleich für den europäischen Gesetzgeber mit.
Ansonsten dürfte es angesichts der über 30.000 Beschwerdeführer im Karlsruher Gerichtssaal recht eng werden.
Richtig spannend dürfte es jedoch werden, wenn die Vertreter der neuen Bundesregierung als Beschwerdegegner dort angehört werden. Einerseits kann ich mir schwer vorstellen, dass die neue Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dort sich gegen die Verfassungsbeschwerden ausspricht. Andererseits wäre es wohl irgendwie auch ein Novum, wenn ein Vertreter der Bundesregierung mehr oder weniger direkt, die Aufhebung der “eigenen” Gesetze fordern würde.
Vielleicht wird der zu erwartende Ansturm auf die öffentliche Verhandlung dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht seine technischen Einrichtungen endlich mal auf einen – dem Internetzeitalter – angemessenen Stand anhebt. Denn sowas ist für die moderne Rechtssprechung des Gerichts eigentlich nicht mehr tragbar:
Im Presseraum stehen weitere 50 Sitzplätze zur Verfügung – davon sind 30 Plätze mit einem 230 V-Anschluss für Laptops ausgestattet. Außerdem steht ein Analog-Modem (mit TAE-Stecker) zur Verfügung. Es findet eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.
- BKA , Bürgerrechte , Datenschutz , Europäische Union , Politik , Vorratsdatenspeicherung
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Vorreiter ist eigentlich Rumänien, da das dortige Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt hat. Nachdem dieses Urteil in Brüssel bekannt sein dürfte, müssten ja in den nächsten Wochen irgendwelche Reaktionen kommen.
Vielleicht ist hier ein Europa-Rechtler, da die juristische Seite mal erläutern könnte.