Keine GEZ-Gebühr auf Internet-PCs
blogfuerst 30. September 2009
Auf der Seite natuerlich-klag-ich.de werden die Gerichtsverfahren aufgeführt, die bundesweit gegen die schwachsinnige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs geführt werden und bereits geführt wurden.
Der Betreiber dieser Seite hat sich nun sogar ein rechtskräftiges Urteil in zweiter Instanz erstritten. Bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden siegte der Kläger über GEZ/HR. Der HR stellte einen Antrag auf Zulassung der Berufung und scheiterte damit überraschend. Dieser “Nichtzulassungsbeschluss” führt dazu, dass das erstinstanzliche Urteil nunmehr rechtskräftig wird. Der Kläger muss also die geforderte Rundfunkgebührenpflicht endgültig(!) nicht zahlen. Die bereits gezahlten Gebühren kann er nunmher sogar zurückverlangen. Allerdings bezweifle ich, dass der HR dies freiwillig tun wird. Hier müsste wohl ein zweites Mal geklagt werden. Leider hat sich der VGH nicht inhaltlich mit der Frage der Begründetheit von Rundfunkgebühren auf PCs auseinandergesetzt, sondern nur “formal” entschieden. Die Beklagte (HR) hat praktisch einen derart schlechten Schriftsatz eingereicht, dass er den Minimalanforderungen einer Berufung nicht entsprochen hat. Ob das an der Tatsache gelegen hat, dass der HR-Anwalt ziemlich schlampig gearbeitet hat oder aber einfach keine überzeugenden Argumente für eine Rundfunkgebührenpflicht existieren, lässt sich nun leider nicht mehr feststellen. Da eine solche Entscheidung des VGH in einem Fall mit landesweiten Auswirkungen eher ungewöhnlich ist, könnte ich mir vorstellen, dass selbst bei einer ordnungsgemäßen Berufung der HR unterlegen wäre; weshalb sich die Richter wohl entschieden der PC-Gebühr einfach frühzeitig einen Riegel vorzuschieben.
Wer also in Hessen wohnt, sollte gegen seinen GEZ-PC-Gebührenbescheid in jedem Fall Widerspruch einlegen. Das höchste hessische Verwaltungsgericht hat man wohl auf seiner Seite. Einen Gebührenbescheid erhält man übrigens nur, wenn man die Zahlungen einstellt. Und nach einem eingereichten Widerspruch (natürlich per Rück-Einschreiben) ist es durchaus möglich, dass man keinen klagebegründenden Widerspruchsbescheid erhält. Da kann man dann aber nach 3 Monaten ebenfalls Klage erheben.
- Technik , staatlicher Gesetzesbruch
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[...] der hessische Verwaltungsgerichtshof in einem ersten Verfahren noch einem Rundfunkgebührenzahler Recht gab, der sich gegen die Internet-PC-Gebühr gewehrt hatte [...]