Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Keine GEZ-Gebühr auf Internet-PCs

blogfuerst 30. September 2009

Auf der Seite natuerlich-klag-ich.de werden die Gerichtsverfahren aufgeführt, die bundesweit gegen die schwachsinnige Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs geführt werden und bereits geführt wurden.

Der Betreiber dieser Seite hat sich nun sogar ein rechtskräftiges Urteil in zweiter Instanz erstritten. Bereits in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden siegte der Kläger über GEZ/HR. Der HR stellte einen Antrag auf Zulassung der Berufung und scheiterte damit überraschend. Dieser “Nichtzulassungsbeschluss” führt dazu, dass das erstinstanzliche Urteil nunmehr rechtskräftig wird. Der Kläger muss also die geforderte Rundfunkgebührenpflicht endgültig(!) nicht zahlen. Die bereits gezahlten Gebühren kann er nunmher sogar zurückverlangen. Allerdings bezweifle ich, dass der HR dies freiwillig tun wird. Hier müsste wohl ein zweites Mal geklagt werden. Leider hat sich der VGH nicht inhaltlich mit der Frage der Begründetheit von Rundfunkgebühren auf PCs auseinandergesetzt, sondern nur “formal” entschieden. Die Beklagte (HR) hat praktisch einen derart schlechten Schriftsatz eingereicht, dass er den Minimalanforderungen einer Berufung nicht entsprochen hat. Ob das an der Tatsache gelegen hat, dass der HR-Anwalt ziemlich schlampig gearbeitet hat oder aber einfach keine überzeugenden Argumente für eine Rundfunkgebührenpflicht existieren, lässt sich nun leider nicht mehr feststellen. Da eine solche Entscheidung des VGH in einem Fall mit landesweiten Auswirkungen eher ungewöhnlich ist, könnte ich mir vorstellen, dass selbst bei einer ordnungsgemäßen Berufung der HR unterlegen wäre; weshalb sich die Richter wohl entschieden der PC-Gebühr einfach frühzeitig einen Riegel vorzuschieben.

Wer also in Hessen wohnt, sollte gegen seinen GEZ-PC-Gebührenbescheid in jedem Fall Widerspruch einlegen. Das höchste hessische Verwaltungsgericht hat man wohl auf seiner Seite. Einen Gebührenbescheid erhält man übrigens nur, wenn man die Zahlungen einstellt. Und nach einem eingereichten Widerspruch (natürlich per Rück-Einschreiben) ist es durchaus möglich, dass man keinen klagebegründenden Widerspruchsbescheid erhält. Da kann man dann aber nach 3 Monaten ebenfalls Klage erheben.

 

Eine Reaktion zu “Keine GEZ-Gebühr auf Internet-PCs”

  1. [...] der hessische Verwaltungsgerichtshof in einem ersten Verfahren noch einem Rundfunkgebührenzahler Recht gab, der sich gegen die Internet-PC-Gebühr gewehrt hatte [...]

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben

 

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: