Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Schäuble-Remix

blogfuerst 13. August 2009

Da läuft eine der genialsten Anti-CDU-Motiv-Kampagnen bei netzpolitik und ich bin im Urlaub und kann nicht bloggen…

Aber der Wirbel um die Motive hat sich ja erfreulicherweise zwischenzeitlich erledigt. Nen Remix-Generator gibts sogar auch schon für alle, die nicht so fit sind im Umgang mit Grafikprogrammen.

Dass die Fotografin sich nun aber als Opfer geriert, dessen “Urheberrechte nicht akzeptiert werden” geht mal überhaupt nicht. Schließlich ist sie gar kein Opfer, weil sie überhaupt keine Ansprüche hat, wie Udo Vetter es bereits ausgeführt hat:

Die Fotografin liegt nämlich falsch. Sie kann die Löschung nicht verlangen. Der erste diskussionsfähige Punkt ist, ob die Remixer überhaupt ein Werk der Fotografin verfremden. Sie nehmen nämlich nicht nur das Foto, sondern das im Auftrag der CDU von einer Werbeagentur erstellte Wahlplakat. Dieses Plakat besteht nicht nur aus dem Bild, sondern auch aus Text und einer grafischen Gestaltung. Das Plakat dürfte also schon selbst wiederum ein eigenständiges Werk sein. Zum Beispiel ist es nicht verboten, ein Kochbuch zu fotografieren, auf dessen Titelseite eine Tomate prangt, und dieses Foto vom Kochbuch zu veröffentlichen. Auch wenn das Foto des Kochbuchs natürlich auch die Tomate zeigt, ist das Urheberrecht des Tomatenfotografen nicht verletzt.

Die rechtliche Bewertung ist die gleiche, wie wenn man z.B. ein Bild/Motiv aus dem Internet – an dem unbestritten alle Urheberrechte vorbehalten werden – gerne abbilden möchte und zu diesem Zweck einfach den eigenen PC-Bildschirm fotografiert (mit ner Digi-Cam samt drum herum & nicht lediglich per screenshot). Damit schafft man nämlich ein eigenes urheberrechtliches Werk über das man dann frei verfügen kann.

Ein freundlicher Zeitgenosse hat knapp 200 der am 11.8.09 erstellten Remixe in einen flickr-Fotostream hochgeladen. Ein paar gute sind auch hier.

Besonders schön finde ich – passend zu dem Hintergrund dieser ganzen Geschichte – das hier:

wollen-keine-remixe

Eine schöne Zusammenfassung einer Vielzahl der bei netzpolitik eingesendeten Remixe gibts in nem 10-minütigen Video auf youtube. Für einen angenehmen akustischen Hintergrund ist bei diesem Video auch gesorgt, so dass die 10 Minuten wie im Flug vergehen(so schnell wie vom Münchener Hauptbahnhof…). Um die teilweise sehr kleinen Texte lesen zu können, empfehle ich aber das Video in seiner vollen Größe zu schauen.

 

Eine Reaktion zu “Schäuble-Remix”

  1. vKam 13. August 2009 um 23:21 Uhr

    Prima Sammlung, habe den Artikel bei mir verlinkt.

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