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neues Polizeirecht in Hessen

blogfuerst 14. Juli 2009

Vorneweg möchte ich anmerken, dass ich Patrick Breyer für einen der fähigsten und auch wichtigsten überparteilichen Bürgerrechtler im ganzen Land halte. Deshalb glaube ich auch, dass seine jüngste Kommentierung der unter FDP-Beteiligung zustandegekommenen Änderungen im hessischen Polizeirecht von einer großen Portion (berechtigter) Enttäuschung gespeist ist, die ihn dazu verleitete teilweise weit übers Ziel einer berechtigten Kritik hinauszuschießen. Selbst heise.de hat mittlerweile eine differenzierte Bewertung der Änderungen vorgenommen. Aus diesem Grund möchte ich nachfolgend ein paar seiner Aussagen korrigieren:

1. Wiedereinführung des verfassungswidrigen Kfz-Massenabgleichs

Hessen will mit der ineffizienten Maßnahme des Kfz-Massenabgleichs Straftaten verfolgen, wofür die Länder schon nicht zuständig sind. Geplant ist auch nicht etwa nur eine gezielte Suche aus besonderem Anlass, sondern eine dauerhaftes und praktisch landesweites Stochern im Nebel in der Hoffnung auf Zufallstreffer. Die geplante Ermächtigung ist daher sowohl verfassungswidrig als auch ineffizient.

Diese Aussage ist so nicht zutreffend. Im Gegensatz zur verfassungswidrigen Alt-Regelung dürfen nach der Neuregelung die Kennzeichen-Scanner gerade nicht flächendeckend eingesetzt werden, sondern nur im Rahmen von konkreten Fahndungsmaßnahmen (z.B. Ringfahndung) und im Umfeld von gefährdeten Veranstaltungen (z.B. Fußball-Spiele zu denen gewaltbereite Hooligans in eigenen Autos erwartet werden)

2. Heimlicher Einbau von Wanzen und Kameras

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Wohnungen heimlich in Abwesenheit des Inhabers zu betreten, um Wanzen und Videokameras einzubauen.

Dies stimmt nicht. Die Befugnis zum großen Lausch- und Spähangriff ist schon lange im HSOG verankert (§ 15). Nach der Neuregelung wird in diese bestehende Befugnis allerdings noch eine zusätzliche Hürde eingebaut. Bislang reichte ein richterlicher Beschluss aus, um heimlich die Wohnung zu betreten die Abhörmittel zu installieren und aufzuzeichnen. Mit dem neu eingefügten § 15 Abs. 7 HSOG, wird künftig zusätzlich ein separater richterlicher Beschluss allein für das heimliche Betreten der Wohnung notwendig.

4. Unterbrechung des Mobilfunks

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, die Handynutzung technisch zu blockieren. Dies kann dazu führen, dass sämtliche Mobiltelefone im Umfeld eines Blockiergeräts lahmgelegt werden – auch für Notrufe.

Die Kritik an diesem Punkt ist für mich nicht nachvollziehbar. Die kurzfristige Blockade der Mobilfunkverbindungen hat überhaupt keine überwachungsrelevanten Folgen. Darüber hinaus dient diese Befugnis einzig dem Zweck, vor, während oder nach einem Bombenanschlag die Fern-Zündung weiterer Sprengsätze zu verhindern. Bei den Madrider Terroranschlägen wurden Handys als umgebaute Fernzünder verwendet. Damit soll derartiges verhindert werden. Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, was hieran kritikwürdig sein soll.

5. Bundestrojaner für Skype-Nutzer

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei künftig erlauben, Spionageprogramme in Privatcomputer einzuschleusen, um Internettelefonate, E-Mails, Chats und Messager wie ICQ abzuhören.

Zwar ist die Quellen-TKÜ durchaus kritikwürdig und das letzte Wort ist hierbei auch noch nicht gesprochen. Falsch ist aber, dass über die Internettelefonie hinaus, E-Mails, Chats oder sonstige Formen textbasierter Kommunikation abgehört werden sollen.

6. Datenauslieferung an das Ausland

FDP und CDU wollen der hessischen Polizei erlauben, Informationen über Personen in Deutschland an Behörden im europäischen Ausland weiterzugeben. Bisher war eine Auslieferung von Informationen an das Ausland nur „zur Abwehr einer erheblichen Gefahr“ zulässig und ausgeschlossen, wenn im Ausland „gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen“ würde oder „schutzwürdige Belange der betroffenen Person beeinträchtigt“ würden. Gestrichen werden soll auch die Auflage, wonach das Ausland die ausgelieferten Informationen bislang nur zu dem Zweck nutzen darf, zu dem sie ausgeliefert werden.

Diese Regelung geht auf den EU-Rahmenbeschluss 2006/960/JI zurück, demzufolge die Neuregelung zwingend ist und die Frist dazu bereits 2008 abgelaufen ist. Inwieweit ein Bundesland dazu gezwungen ist EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen ist zwar kritikwürdig, fällt aber in eine ganz andere Diskussion. Vorliegend werden EU-Vorgaben lediglich in Landesrecht umgesetzt. Falsch ist auch die Aussage, dass diese EU-Vorgabe lediglich für den Bereich der Strafverfolgung gilt und nicht auch für die Gefahrenabwehr, die in der HSOG geregelt wird. ([…] Straftaten oder kriminelle Aktivitäten aufzudecken, zu verhüten und aufzuklären […]; Art. 2 lit. a S.1 des Beschlusses)

9. Vorsorgliche Erleichterung der Strafverfolgung

Obwohl die Länder dafür nicht zuständig sind, wollen FDP und CDU in Hessen die Polizei auch ohne jede Gefahr beauftragen, eine etwaige künftige, noch nicht abzusehende Verfolgung möglicher Straftaten zu erleichtern. Belegt wird dies mit dem martialischen Begriff der „vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten“.

Diese Schlussfolgerung aus der Änderung des § 1 HSOG ist ziemlich abwegig. Innerhalb des Öffentlichen Rechts ist es unstrittig, dass die aufgabendefinierenden Vorschriften keinerlei (zusätzliche) Befugnisse für hoheitliches Handeln begründen. Sie haben praktisch fast nur den Charakter eine Präambel. Inwieweit Gefahrenabwehr nicht Sache der Länder sein soll, erschließt sich mir ebenfalls leider überhaupt nicht.

10. Schwacher Schutz von Intimitäten

FDP und CDU wollen die Fehler des schwarz-roten BKA-Gesetzes, über welches eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ansteht, wiederholen und uns nur unzureichend vor einem Eindringen der Polizei in unsere Privatsphäre („Kernbereich privater Lebensgestaltung“) schützen.

Darüber könnte man streiten. Es ist – auch unter den Rechtsgelehrten – bislang ziemlich unklar wie der Schutz des Intim-Kernbereichs in der Praxis konkret umgesetzt werden soll. Die Einführung des Richterbandes in Zweifelsfällen stellt aber immerhin eine Verbesserung dar.

Das Lauschen und Ausspähen soll der hessischen Polizei nur verboten werden, wenn als Ergebnis nichts als Intimitäten zu erwarten sind. Könnte hingegen beispielsweise während eines Geschlechtsverkehrs auch etwas relevantes gestöhnt werden, soll sich ein Richter die Aufzeichnung anhören.

Die Schlussfolgerung dieses Beispiels ist falsch. Bei Anbahnung solcher Intimitäten greift ja gerade der neu geregelte Absatz 4, Satz 4 des § 15 HSOG, wonach das Abhören in diesem Fall verboten ist.

Die FDP, deren Abgeordnete zu einem nicht geringen Teil Rechtsanwälte sind, hat zwar darauf bestanden, dass Rechtsanwälte und Journalisten künftig zuverlässig vor Ausforschung geschützt werden. Nicht mehr gereicht hat der Wille aber für einen zuverlässigen Schutz von Ärzten, Psychotherapeuten, Apothekern, Notaren, Steuerberatern, Schwangerschaftsberatern und Drogenberatungen vor Überwachung.

So kann man es natürlich auch sehen. Allerdings sollte man berücksichtigen, dass es vor dieser Änderung überhaupt keinen Berufsgeheimnisträgerschutz gegeben hat. Aber vielleicht ergibt sich ja noch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Möglichkeit therapeutische Berufe in den Schutz einzubeziehen.

11. Beibehaltung der untauglichen Rasterfahndung

Die FDP will die von der CDU unmäßig ausgeweitete Rasterfahndung beibehalten und lediglich auf Situationen einer „konkreten Gefahr“ beschränken. Nicht wieder hergestellt werden soll dagegen die Voraussetzung einer „gegenwärtigen“ – also akuten – Gefahr und das Erfordernis einer richterlichen Anordnung.

Der nicht eingeführte Richtervorbehalt ist in der Tat äußerst kritikwürdig. Allerdings ist die Unterscheidung zwischen „konkreter“ und „gegenwärtiger“ Gefahr reine Wortklauberei und in der Praxis ohne jede Folge.

Natürlich ist dieses Minimalergebnis der CDU-FDP-Verhandlungen aus bürgerrechtlicher Sicht ziemlich dürftig und äußerst kritikwürdig. Zu Recht kann man von einem FDP-Landesverband erwarten, dass wesentlich mehr für die Bürgerrechte getan wird. Wer die Beiträge in diesem Blog verfolgt, weiß auch, dass ich normalerweise kein Blatt vor den Mund nehme, wenn die FDP Mist baut. Dieses kritikwürdige Ergebnis ist jedoch auf zwei gewichtige hessische Bürden zurückzuführen.

Zum einen ist die hessische CDU mit Abstand der konservativste (und rechtslastigste) christdemokratische Landesverband in Deutschland. Es ist ja kein Zufall, dass Martin Hohmann und die Doppelpass-Kampagnen ihren Ursprung in der hessischen CDU haben. Vor diesem Hintergrund wurde ein hoher Preis bezahlt, damit sich die hessische FDP mit ihrem integrationsfreundlichen Kurs gegenüber dieser rechten CDU durchsetzen konnte. Neben der Schaffung eines eigenen Ressorts für Integration und der Einführung islamischen Religionsunterrichtes ist es vor allem die anstehende Abschaffung der polizeilichen Meldepflicht von Schülern, deren Eltern sich illegal im Land aufhalten, welche die FDP nur mit allergrößter Mühe durchsetzen konnte. Angesichts der Tatsache, dass vier CDU-Abgeordnete ihrem eigenen Chef die Stimme zur Wiederwahl verweigerten, wird klar, dass die FDP bis an die Grenze dessen gegangen ist, was die CDU noch akzeptieren würde (und eigentlich schon darüber hinaus).

Zum anderen ist auch die hessische FDP einer der konservativsten Landesverbände, weshalb die hessischen Jungliberalen auch regelmäßig die Grenzen gegenseitiger Rücksichtnahme überschreiten müssen, um den Landesverband einigermaßen auf der bundesweiten liberalen Linie zu halten. Das ist auch der Grund, wieso im hessischen FDP-Landtagswahlprogramm so wenig bürgerrechtliche Inhalte zu finden sind (im Gegensatz zum Bundestagswahlprogramm), da die JuLis 2007 damit beschäftigt waren wesentlich schlimmere Standpunkte zu verhindern.

Man könnte deshalb neben der – grundsätzlich – berechtigten Kritik, hier vielleicht noch einmal „mildernde Umstände“ walten lassen, bevor man ein abschließendes Urteil über die (hessische) FDP fällt.

 

4 Reaktionen zu “neues Polizeirecht in Hessen”

  1. Tharbenam 15. Juli 2009 um 12:15 Uhr

    Ich finde nicht, dass man Rücksicht darauf nehmen sollte, dass sowohl die hessische CDU als auch die hessische FDP besonders rechts seien. Es zählt, was hinten raus kommt. Das Ergebnis allein sollte einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.

    Das ein oder andere Feigenblatt finde ich in deinem Eintrag überbewertet. (separater richterlicher Beschluss allein für das heimliche Betreten der Wohnung, Die Einführung des Richterbandes in Zweifelsfällen stellt aber immerhin eine Verbesserung dar. )

    Der Richtervorbehalt bietet in der Praxis kaum bis gar keinen Schutz vor unrechtmäßigen Eingriffe. Vgl. 25C3 – Das Grundrecht auf digitale Intimsphäre mit Ulf Buermeyer, ehemaliger wiss. Mitarbeiter am BVerfG und Richter am LG Berlin.

  2. blogfuerstam 15. Juli 2009 um 16:10 Uhr

    Mag sein, dass die Änderungen überbewertet sind. Ich finde halt nur, dass man nicht behaupten kann, dass alles schlechter wurde.

    Allerdings bedeutet “konservativer Landesverband” nicht “rechter Landesverband”. Die hessische FDP ist keineswegs rechts, sondern in bürgerrechtlichen Fragen noch auf dem Stand der 90er Jahre. (deshalb “konservativ”)

    Der Grund warum ich persönlich nicht so sehr auf die Barrikaden gehe ist einfach: Hätte die hessische FDP beim Thema Bürgerrechte auf stur geschaltet, dann hätte die Union beim Thema Meldepflicht für Schüler, deren Eltern illegal hier sind, ihrerseits auf stur geschaltet.
    Aus humanitären Gründen würde ich diese Kröten eher schlucken, wenn damit ein geregelter Schulbesuch für Kinder illegaler Eltern sichergestellt ist.

  3. Gastam 15. Juli 2009 um 19:10 Uhr

    Mit anderen Worten: Hier wird ein Kuhhandel mit unseren Grundrechten getrieben.

    So eine FDP ist unwählbar. Zu recht laufen immer mehr Bürgerrechtler zur Piratenpartei über, wenn die FDP sobald sie an der Macht ist, die Bürgerrechte als Verhandlungsmasse einsetzt.

  4. blogfuerstam 15. Juli 2009 um 19:23 Uhr

    Eine prinzipientreue Position kann man natürlich immer vertreten. Dagegen ist nichts einzuwenden. Im Gegenteil – wenn es in der Politik mehr Prinzipientreue gäbe, würde es so manches Problem nicht geben. Aber solange die FDP oder die Piraten noch Lichtjahre von absoluten Mehrheiten entfernt sind, wird man sich zwangsläufig immer mit anderen Parteien auf Kuhhändel einlassen müssen, wenn etwas verändern will in diesem Land. Man kann es natürlich auch so wie die Linke machen. Fundamentalopposition ohne Ziel jeglicher Mitbestimmung in einer Regierung. Ob das soviel besser ist, wage ich zu bezweifeln.

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