Volksabstimmung oder Zusatzprotokoll zu Lissabon?
blogfuerst 29. Juni 2009
In wenigen Stunden wird das (salomonische?) Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter über den Lissaboner Vertrag verkündet. Dabei ist nicht die Frage, ob die Karlsruher Richter den Vertrag billigen werden oder nicht. Die Frage ist mit welchen Auflagen sie den Vertrag versehen werden. Werden sie umfangreiche Zusatzprotokolle anordnen, die Deutschland in vielen Bereichen Sonderrechte einräumt, wie man es den Iren zugestehen will? Dies würde aller Vorraussicht nach wohl aber zu ganz erheblichem Widerspruch bei den anderen EU-Ländern führen, wenn das größte EU-Land weitreichende Sonderrechte erhält.
Oder aber werden die Richter gar das ganz große Schwert der “Volksabstimmung” auspacken, das notwendig wird, wenn der Lissaboner Vertrag aus Sicht der Karlsruher Richter das Grundgesetz praktisch entkernt.
Wenn man sich die Argumente der Kläger anschaut, kann man eigentlich nur zum Schluss kommen, dass auch in Deutschland eine Volksabstimmung über den Vertrag abgehalten werden muss.
Morgen früh um kurz nach zehn Uhr werden wir und der Rest von Europa erfahren wie es mit der EU nun weitergehen wird.
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