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Quellen-TKÜ (in Hessen)

blogfuerst 4. Juni 2009

Da der Law Blog gerade über die Quellen-TKÜ berichtet, nehme ich das mal zum Anlass einen noch nicht “veröffentlichten” Artikel von mir hier preiszugeben. Er eignet sich m.E. auch für IT-Laien:

Das Märchen von der Quellen-TKÜ

Die Frage der Online-Durchsuchung war bei den Koalitionsverhandlungen zwischen der hessischen FDP und der CDU ein Knackpunkt. Am Ende war man sich einig, dass man sich nicht einig war. Allerdings hat sich letztlich doch eine Formulierung in den Vertrag geschlichen, die mit der FDP-Position eigentlich unvereinbar ist: “werden aber sicherstellen, dass die bislang bereits unter ganz engen Voraussetzungen zulässigen Kommunikationsüberwachungen auch im Zeitalter des Internets gewährleistet bleiben (sog. Quellen-TKÜ).
Während der Verhandlungen kursierten zum Teil recht abenteuerliche Vorstellungen von der Struktur des Internets und IP-basierter Kommunikation. Dieser Faux-Pas ist der FDP wohl nur deshalb unterlaufen, weil in den Verhandlungen bei diesem Knackpunkt keiner der Beteiligten – einschließlich etwaig konsultierter Verwaltungsbeamte aus Polizei und Innenministerium – die Hintergründe dieser Technik durchdringen konnte.
Als Erstes ist deshalb festzustellen, dass eine Quellen-TKÜ (=TeleKommunikationsÜberwachung) genauso funktioniert wie eine Online-Durchsuchung. Bei beiden muss irgendwie eine Spionagesoftware („Bundes-/Hessentrojaner“) auf dem Zielrechner installiert werden. Ob das per „offizieller Behörden-Email“ oder per „Gratis-Sex-Lock-Mail“ durchgeführt wird, weiß nur der Anwender. Der einzige Unterschied bei der Quellen-TKÜ ist, dass man nicht die ganze Festplatte online durchstöbert/herunterlädt, sondern sich auf die Telefonie-Software „freiwillig beschränkt“. Eine solche Beschränkung kann man zwar rechtlich festlegen. Technisch lässt sich das aber überhaupt nicht ausschließen bzw. beschränken. Insoweit müsste man hier den Ermittlungsbehörden theoretisch blind vertrauen, dass diese schon nix unanständiges machen. Genau aus diesem Grund entspricht die Aussage im Koalitionsvertrag auch gar nicht der Rechtslage in Hessen. Weder das hessische Polizeigesetz noch die StPO (Strafprozessordnung) erlauben eine irgendwie geartete Quellen-TKÜ.
Zum besseren Verständnis der angeblichen Notwendigkeit der Quellen-TKÜ sei hier einmal erklärt worum es genau geht. Bei allen Telefongesprächen, die über eine weltweit erreichbare Rufnummer erfolgen, wird zwischen den Gesprächsteilnehmern mindestens an einer Stelle der Verbindung eine exklusive und eigenständige Dauer-Gesprächsverbindung aufgebaut. Dieser Verbindungsaufbau setzt eine zentrale Vermittlungsstelle voraus, die jede Telefonfirma hat. An diesen Vermittlungsstellen kann die Polizei sich über Schnittstellen in Gespräche einklinken oder diese aufzeichnen (TKÜ). Dies gilt grundsätzlich auch für die neue Internet-Telefonie/IP-Telefonie/VoIP („Voice-over-IP). Denn die meisten VoIP-Anbieter bieten ihren Kunden auch eine Rufnummer an, die man aus anderen Netzen erreichen kann. Auch hier existiert eine zentrale Vermittlungsstelle, über die alle Gespräche laufen und zu der die Strafverfolgungsbehörden auch Zugang haben. Insoweit kann die Polizei auch heute ohne Probleme Telefongespräche überwachen, die ausschließlich IP-basiert ablaufen. Die meisten günstigen Telefonanschluss-Angebote der Telekom-Konkurrenten(z.B. 1&1, Freenet, Arcor, Alice-DSL, etc.) beinhalten einen solchen VoIP-Anschluss, bei dem die herkömmliche Telefonleitung gar nicht mehr genutzt wird, sondern die gesamte Kommunikation über die DSL-Datenleitung erfolgt. Diese VoIP-Anschlüsse laufen jedoch immer (noch) auch über eine bestimmte Rufnummer, sonst wären sie auch nicht vom Festnetz und Handy aus erreichbar. Damit existieren auch bei dieser Form der VoIP-Telefonie sämtliche TKÜ-Möglichkeiten.
Anders sieht es hingegen bei einer Internet-Kommunikation aus, die auf Rufnummern verzichtet. Prominentestes Beispiel hierfür ist „Skype“. Die Skype-Software auf einem PC stellt ihre Verbindung nicht über eine Rufnummer her, die über Vermittlungsstellen läuft, sondern sie stellt die Verbindung über einen zentralen Server der Firma Skype her. Das heißt der PC „ruft quasi den Skype-Server via Internet an“ mit der Mitteilung eine Verbindung zum Teilnehmer Max Mustermann herzustellen. Voraussetzung einer erfolgreichen Verbindungsherstellung ist, dass beide Teilnehmer bei Skype registriert sind und auch gleichzeitig ihren PC online und das Skype-Programm gestartet haben. Mangels einer (nationalen) Vermittlungsstelle hatten die Strafverfolgungsbehörden bei Skype bislang angeblich keine Möglichkeiten Gespräche abzuhören. So erklärte BKA-Chef Jörg Ziercke während einer Pressekonferenz auf der Herbsttagung seiner Behörde im Jahr 2007: “Es ist richtig, die Software Skype stellt uns vor gravierende Probleme. Wir können nicht mehr entschlüsseln. Deshalb sprechen wir ja von Quellen-TKÜ, weil wir an der Quelle, am Endgerät ansetzen, bevor etwas verschlüsselt gesendet wird.” Auf die Nachfrage, welche Kontakte es mit dem Hersteller gibt, erklärte Ziercke: “Es gibt keine Gespräche mit Skype.
Tatsache ist aber, dass Skype von Anfang an bereit war, mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten und ihnen damit auch die Möglichkeit einzuräumen Gespräche abzuhören. Es wurde halt nur nicht an die große Glocke gehängt. Nur hatte lange Zeit außer den Luxemburger Behörden (wo Skype sitzt) keine einzige (deutsche) Polizei bei Skype angefragt, wie es denn ausschaut mit Abhören. Es erscheint schon äußerst merkwürdig, dass vom BKA-Präsidenten über den Innenminister bis hinauf zur Kanzlerin alle die Online-Durchsuchung fordern mit dem Argument, dass man die Internet-Telefonie nicht abhören könne, ohne auch nur einmal entweder direkt bei Skype angefragt zu haben oder aber über politisch-diplomatische Rechtshilfe o.ä. versucht wurde „das Problem mit Skype“ zu lösen. Stattdessen wird munter verbreitet, dass es ohne die Online-Durchsuchung nicht ginge. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Dadurch haben sich die Damen und Herren von Union, SPD und Polizei wohl öffentlich geoutet, dass sie nicht in der Lage sind international zu kooperieren. Und das wo doch angeblich alles menschenmögliche getan werden muss gegen den internationalen Terrorismus. Schlussendlich hat sich Eurojust (europäische Staatsanwaltschaft) dazu durchgerungen, mal bei Skype anzufragen und erhielt die Antwort, dass man in jeder nur möglichen Form kooperiere. Und das war bereits im Jahr 2006. Auch die Verschlüsselung stellt kein Hindernis dar, weil in die Skype-Programmierung eine Hintertür eingebaut wurde. Damit ist das Thema Skype eigentlich erledigt. Skype-Gespräche können nunmehr genauso überwacht werden wie herkömmliche Gespräche. Es geht vielleicht nicht ganz so reibungslos wie hierzulande. Sprich es müssen die Kollegen aus Luxemburg kontaktiert werden und um Amtshilfe gebeten werden, da Skype natürlich nur überwachen lässt, wenn ein richterlicher (luxemburgischer) Beschluss vorliegt. Das dürfte aber eigentlich nicht wirklich ein größeres Hindernis für deutsche Polizisten sein. Sie müssen ja nicht einmal einen Dolmetscher bemühen, da viele Luxemburger auch Deutsch sprechen. Skype hat in Sachen – kostenloser – Internet-Telefonie unangefochten die Nase vorn. Andere Kommunikationsdienste wie MSN-Messenger oder ICQ haben praktisch keine Marktrelevanz. Sollte sich das aber eines Tages vielleicht ändern, gilt für diese das gleiche wie für das System Skype. Die Anbieter haben entweder in Europa oder Amerika ihren Firmensitz, wodurch mit einer Anfrage entweder direkt bei der Firma oder im Zweifel bei den befreundeten Regierungen/Strafverfolgungsbehörden die gleichen Ergebnisse erzielt werden können wie mit Skype. Insoweit bin ich gespannt welcher Vorwand als nächstes ins Feld geführt wird, um die Notwendigkeit der Online-Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ darzulegen. Das Ergebnis ist einfach: Es gab, gibt und wird auch in Zukunft keine Notwendigkeit der Quellen-TKÜ geben. Und schon gar nicht in Hessen, weil die Terrorismusbekämpfung seit neuestem in den Aufgabenbereich des BKA fällt.
Der jüngste Vorstoß der Bundesregierung zur Ausweitung der Online-Durchsuchung auf die normalen Straftatbestände, unter dem Deckmäntelchen der „Quellen-TKÜ“ zeigt darüber hinaus, dass es gar nicht um die Schließung von Ermittlungslücken im Bereich des internationalen Terrorismus geht, sondern vielmehr um die endgültige und breit angelegte Etablierung des Ermittlungsinstruments „Online-Durchsuchung“ für sämtliche Bereiche der Strafverfolgung.

 

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