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FDP = Anwaltspartei

blogfuerst 14. Juni 2009

Der FDP wird und wurde ja vielfach vorgeworfen, sie sei eine Klientel-Partei. Sie würde insbesondere Klientel-Politik zugunsten der Vermögenden machen. Ob das so ist, sei dahingestellt. Für eine Klientel ist die FDP jedenfalls bereit sämtliche Grundsätze über Bord zu werfen: Nämlich die Rechtsanwälte, wie es der Spiegelfechter treffsicher formuliert hat:

Ohne ignorante und inkompetente Großkoalitionäre und mutlose wie interessengesteuerte Oppositionelle gäbe es die Piraten womöglich gar nicht. Eigentlich würde das Themenspektrum der Piraten am ehesten zur FDP passen. Bürgerrechte, Informationsfreiheit, oder die informationelle Selbstbestimmung sind Kernkompetenzen liberaler Parteien. Früher nahm die gelbe Partei solche Dinge auch noch ernst. Früher war die FDP eine Partei der liberalen Rechtswissenschaftler, heute ist sie eine Klientelpartei der Anwälte. Anwälte haben aber kein übersteigertes Interesse an einer liberalen Gesetzgebung, da sie ihnen das Geschäft vermasseln würde. Ohne rigide Urheberrechte und die Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen würde in einigen Großkanzleien das Licht ausgehen. Anwälte sind qua definitionem nicht die Hüter eines liberalen Rechtswesens, sie sind Söldner auf dem Schlachtfeld der Gesetzbücher. Wie jeder andere Söldner auch, fürchten Anwälte den (Rechts-)Frieden, da er ihnen ihr Geschäftsmodell zerstören würde. Einer Anwaltsklientelpartei wie der FDP den Schutz der Bürger- und Informationsrechte anzuvertrauen wäre so, als vertraue man einem Hund die Obhut über einen saftigen Knochen an. Die Piraten könnten daher als Korrektiv auf die FDP einwirken. Wenn es für liberale Werte eine deutlich überzeugendere Alternative gibt, wird sich die FDP wohl oder übel bewegen müssen. Wenn es ab September eine schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag gibt, hätten die Piraten auf diese Art und Weise sogar einen Hebel für die Regierungspolitik. Dieser Hebel wirkt allerdings nur, wenn die Positionen der Piraten öffentlich wahrgenommen werden. „Das Netz“ ist allerdings bereits auf dem besten Wege, sich nachhaltig in politische Prozesse einzumischen.

Wenn man sich die Berufsstatistik der Abgeordneten des Deutschen Bundestages anschaut, sieht man, dass Anwälte bzw. Juristen die mit Abstand größte Gruppe in der FDP bilden. Kein Wunder, dass bei Gesetzen da aus der Perspektive dieser Berufsgruppen argumentiert wird:

Während diese Regelung das Verfahren für die Rechteinhaber einfacher macht, sollen mit einer anderen Bestimmung die Verbraucher geschützt werden: Künftig werden die bei einer Urheberrechtsverletzung fällig werdenden Gebühren für anwaltliche Abmahnungen auf 100 Euro – der Regierungsentwurf hatte sogar nur 50 Euro vorgesehen – begrenzt. Grund für die FDP, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen. “Diese Deckelung ist systemwidrig und populistisch”, kritisiert Mechthild Dyckmans. “Wenn Rechteinhaber ausdrücklich dazu aufgefordert werden, Verletzter abzumahnen, kann man sie nicht auf den Kosten der Rechtsverfolgung sitzen lassen. Für 100 Euro schreibt Ihnen nämlich kein Anwalt eine Abmahnung.”

Nunja, von einem Anwalt kann man ja schließlich nicht erwarten, dass er Gesetze beschließt, die seinem eigenen Geschäft schaden – selbst wenn es Schaden von breiten Bevölkerungsschichten, insbesondere Kindern abwendet – oder vielleicht doch? Interessant ist natürlich vor dieser bereits etwas älteren Geschichte mit dem Auskunftsanspruch, dass die FDP diesen ausdrücklich befürwortet. Und das obwohl die durch den Auskunftsanspruch gewonnen Daten allesamt aus der (verfassungswidrigen?) Vorratsdatenspeicherung stammen. Die FDP will also Daten verwenden, die aus einer ihrer Auffassung nach grundrechtswidrigen Maßnahme gewonnen wurden. Diese Ansicht ist genauso paradox, wie die Auffassung dass Folter verboten werden muss, aber aus der Folter erpresste Geständnisse dann trotzdem rechtsstaatlich sauber und ohne Bedingung verwendet werden dürfen. Das ist eigentlich ein Skandal. Insbesondere deshalb weil die FDP trotz “drohender Gefahr” durch terroristische Anschläge die Vorratsdatenspeicherung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürger betrachtet. Wenn es aber um die illegitimen ökonomischen Interessen einer Berufsgruppe bzw. einzelner Konzerne geht, wird die Speicherung und Verwendung der Vorratsdaten plötzlich begrüßt. Da muss man sich ernsthaft fragen, wie sehr sich die FDP wirklich um die Bürgerrechte sorgt. Offenbar sind die Liberalen nur solange besorgt, wie es die Geschäfte ihrer eigenen Abgeordneten und ihrer eigenen Klientel nicht behindert. Sobald aber wirtschaftliche Interessen absterbender Wirtschaftszweige betroffen sind, interessieren die Bürgerrechte nicht mehr. Sie werden verkauft – für Geschäfte. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht was ich schlimmer finden soll. Sicherheitspolitiker die ihre Überwachungsgesetze mit dem Schutz von Leib und Leben der Menschen begründen oder aber Politiker, die Überwachungsmaßnahmen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen begrüßen…

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Eine Reaktion zu “FDP = Anwaltspartei”

  1. Blog Fürst » Verlage greifen Grundrechte anam 10. Oktober 2009 um 10:39 Uhr

    [...] ist hier aber die Tatsache, dass die FDP dieses Vorhaben offenbar unterstützt. Aber das kennen wir ja bereits von ihr. Wenns ums Geld geht, sind Grundrechte nur lästige Gewinnmaximierungsverhinderer. Artikel [...]

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