Text für Ausdrucks-Stopp-Seite
blogfuerst 7. Mai 2009
Eine tolle Idee um es den “Laiens” und “Uhls” gleich zu tun ist das “Politiker-Stopp”-Projekt.
Mit Hilfe der dort zu findenden Code-Schnipsel lässt sich jede Webseite “Politiker-sicher” gestalten. Sprich durch die Ausdruckssperre kriegt der Internet-Ausdrucker die Webseite nicht mehr zu Gesicht. Ich persönlich würde diese Politiker-Stopp-Seite noch um eine “Ermittlungsbehörden-Stopp”-Seite erweitern, die offenbar genauso notwendig ist:
Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.
Falls Sie Polizeibeamter, Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter sind und gerade versucht haben diese Internetseite zwecks Beweiserhebung zu sichern, so können Sie nunmehr davon absehen.
Da Ermittlungsbehörden oftmals Kenntnisse der Strukturen über das sogenannte Internet und seiner Verlinkungen fehlen, ist es unzulässig, wenn sie darin hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Sollten Sie die Ansicht vertreten, das Internet sei ein “rechtsfreier” Raum, dann empfehlen wir dringend die Konsultation eines örtlichen Fachinformatikers oder den Besuch eines Volkshochschulkurses “Was ist das Internet?”.
Um die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik vor rechtswidrigen Hausdurchsuchungen durch Ihre Behörde zu schützen, wird das Ausdrucken dieser Internetseite unterbunden. Dies geschieht auch in Ihrem Interesse, da Ihrer Behörde dadurch negative Berichterstattung über rechtswidrige Maßnahmen erspart bleibt.
Die Kenntnisnahme des Inhalts dieser Internet-Seite mittels eines sogenannten “Browsers” bleibt von der Ausdrucks-Sperre unberührt. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, dann ist die von Ihnen beabsichtigte Ermittlungsmaßnahme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und würde die Grundrechte eines Unschuldigen verletzen.
Ein Absehen von der geplanten Ermittlungsmaßnahme ist daher zwingend erforderlich.
Sollten Sie dennoch Fragen oder Zweifel hinsichtlich des Internets haben, dann wenden Sie sich an einen Informatiker-Sachverständigen oder fragen Sie einfach Ihre Kinder.Das Umgehen dieser Ausdruckssperre ist nach § 95a Urheberrechtsgesetz verboten. Das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen gegen die unerlaubte Vervielfältigung (Ausdrucken des Internets) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Habe diese Funktion auch bereits in dieses Blog eingebaut. Nur erscheint bei mir leider nicht das Bild. Vielleicht weiß ja einer der Leser woran das liegt.
- Absurdistan , Zensur
- 1 Kommentar





Na has’de ja hingekriegt, Bild ist offensichtlich aufgetaucht.