Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

weltfremde Koblenzer

blogfuerst 26. März 2009

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das den Kläger von der PC-GEZ-Gebühr befreite, nunmehr aufgehoben. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, so dass davon auszugehen ist, dass die Farce um die “Internet-Gebühr” bald um einen Richterspruch reicher ist. Das jüngste Urteil verdient jedoch Beachtung, da es von einer kaum fassbaren Weltfremdheit der Koblenzer Richter strotzt. Diese entblöden sich tatsächlich zu der Behauptung, dass die “PC-Gebührenpflicht die Flucht aus der Rundfunkgebühr verhindere”. Offenbar glauben die Richter, dass Privatleute und Betriebe sich PCs nur deshalb anschaffen, um damit öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu hören ohne dafür Gebühren zu zahlen. Dass heutzutage nichts mehr ohne Rechner funktioniert, scheint den Sesselfurzern am OVG, die alles immernoch in abdiktieren, wohl entgangen zu sein.

Weiß jemand zufällig wer hier Kläger ist ? Ich hätte da nämlich noch ein paar Unterlagen für das Revisionsverfahren zu vergeben.

 

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