juristische Bewertung im Fall Jörg Tauss
blogfuerst 7. März 2009
Der Fall des SPD-Bundestagsabgeordnete (m.w.N.), bei dem kinderpornographisches Material bei einer Durchsuchung der Arbeits- und Privaträume gefunden wurde, schlägt hohe Wellen in der Presse. Insbesondere weil hier vermeintlich zwei Seiten eine “Verschwörung” wittern. Die einen weil sie glauben, dass Freiheitskämpfer und Kinderporno-Filterverhinderer sowieso alles Pädophile sind(so wie alle Raubkopierer Terroristen sind). Während die anderen glauben, dass hier ein Politiker, der für die Freiheit des Internets kämpft und von seinem ureigensten politischen Recht – der freien Meinungsbildung innerhalb der Fraktion – Gebrauch macht, dafür mundtot gemacht werden soll.
Ich persönlich glaube nicht, dass Jörg Tauss ein verkappter Pädophiler ist. Dagegen spricht sein öffentliches Engagement in diesem Bereich. Die große Streitfrage ob Tauss mit weißer Weste da wieder heraus kommt oder mit einem nicht unerheblichen Makel behaftet bleiben wird, wird sich wohl in juristischen Detailfragen klären. Sprich inwieweit es erlaubt ist, kinderpornographisches Material zu anderen Zwecken, als dem persönlichen Konsum zu besitzen. Wenn man hier den Maßstab zu eng ansetzt. Gerät man ganz leicht in eine Hexenverfolgung mittelalterlicher Art. Denn dann könnte man jedem Staatsanwalt, jedem Justizangestellten, der mit KiPo-Akten arbeitet und diese auf seinem Computer auswertet, unterstellen, er würde unberechtigt KiPo-Material besitzen.
Udo Vetter hat diesen Aspekt mal kurz juristisch beleuchtet
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