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EuGH muss Farbe bekennen

blogfuerst 17. März 2009

Nachdem der EuGH die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in schwer nachvollziehbarer Weise für formell rechtmäßig erklärt hat ohne sich mit der materiellen Rechtmäßigkeit auseinanderzusetzen, zwingt ihn das Verwaltungsgericht Wiesbaden nunmehr dazu, sich doch noch früher als gedacht mit der grundrechtlichen Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherungesrichtlinie zu beschäftiten. Das VG selbst geht davon aus, dass die VDS rechtswidrig ist. Deshalb hat es dem EuGH den anhängigen Rechtsstreit zur Entscheidung vorgelegt. Besonders interessant ist bei dieser Vorlage, dass die VDS gar nicht der eigentliche Streitgegenstand in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist, sondern eine Veröffentlichungspflicht von Subventionen auf EU-Ebene. Nur indirekt kommt das VG zur Entscheidungserheblichkeit der Vorratsdatenspeicherung. Ein solcher Vorgang ist in der Rechtsprechungspraxis äußerst ungewöhnlich. Gerichte neigen nämlich selten dazu, über Hilfskonstruktionen rechtliche Fragestellungen aufzuwerfen, die nur indirekt etwas mit dem Verfahrensgegenstand zu tun haben. Offenbar sitzen am VG Wiesbaden Richter, die nicht nur stumpf ihren Job machen, sondern darüber hinaus dem Grundrechtsraubbau entgegentreten wollen.

 

Eine Reaktion zu “EuGH muss Farbe bekennen”

  1. [...] Überraschenderweise hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden dafür gesorgt, dass der EuGH sich erneut …. Die Verfassungsrichter werden meines Erachtens auch diese zweite Chance des EuGH abwarten, bevor sie das Damoklesschwert Solange-II über die EU niedergehen lassen. Die EuGH-Richter wären gut beraten, wenn sie es nicht bis so weit kommen lassen würden, dass Karlsruhe die EU-Institutionen schwächen muss. Artikel verlinken: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können. [...]

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