Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Uschi nicht mehr zu retten

blogfuerst 13. Februar 2009

Weder Argumente noch rechtliche oder verfassungsrechtliche Hürden scheinen die Uschi von ihrem sinnlosen Vorhaben abzubringen, im “deutschen Internet” Sperren einzubauen, damit die bundesrepublikanische Gesellschaft die Augen vor dem Leid der Kinder verschließt:

Ich kämpfe auf allen Fronten, um das zügig voranzubringen.

So schreckt die ausgebildete Ärztin nicht einmal davor zurück, das wissenschaftliche Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der die rechtlichen und technischen Probleme des Uschi-Vorhabens analysiert hat, einfach wegzuwischen. Die Uschi weiß als Ärztin natürlich viel besser, dass ihre Idee juristisch und technisch vorzüglich funktioniert. Jede anders lautende Ansicht ist da ihrer Auffassung nach “unterirdisch”. Sogar die Tatsache, dass bei Web-Sperren unbedenkliche bzw. legale Seiten mit gesperrt werden, bestreitet sie einfach, frei nach dem Motto: Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht durch Fakten. Nein, die Uschi ist wie die Pippi Langstrumpf: Ich mach mir die Welt, widdewiddewie sie mir gefällt.

Bei Uschis KiPo-Forderung wird auch noch etwas ganz anderes deutlich. Wie unglaublich unfähig diese Bundesregierung ihre populistische Politik betreibt. Man könnte ja von einer Ministerin erwarten, dass sie auch mal ein paar Juristen aus ihrem Hause fragt, wie man ein “Gesetz für KiPo-Sperren” denn ausgestalten könnte. Entweder hat sie niemanden gefragt oder aber es gibt keine fähigen Juristen in ihrem (irgendeinem) Bundesministerium. Allerdings hat Uschi Glück, dass der Providerverband eco, die Arbeit erledigt, für die eigentlich sie (bzw. der “Gesetzgeber”) zuständig ist. Während Uschi einfach eine vom BKA gepflegte Liste ohne besondere rechtliche Ausgestaltung “im Internet gesperrt haben will”, stellt eco dar, worauf man so alles achten müsste, wenn man in einem Rechtsstaat ein verfassungsrechtlich einigermaßen akzeptierbares Gesetz zustande bringen will. Dabei wäre u.a. zu beachten, dass:

Eine echte/wirksame Sperrung nicht möglich ist und daher nur von einer “Zugangserschwerung” gesprochen werden kann/ der Grossteil der KiPo über P2P getauscht wird und Tauschbörsen nicht zensierbar sind / Sperrlisten verschlüsselt werden müssen, da sie ja sonst zum KiPo-Führer fürs Internet mutieren könnten / die IT-Kosten 20-mal so hoch sind wie die Verwaltungsbeamten des Ministeriums gedacht hätten / in die Grundrechte der Artikel 5, 10 und 12 GG eingegriffen wird (Zitiergebot!) / Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe, da die Maßnahme eben nicht geeignet ist / eine Kostenerstattung erfolgen muss / bisherige evtl. gestzliche Grundlagen (JMStV, RStV) / das BKA nicht unkontrolliert Sperr-Listen pflegen darf, sondern eine judikative Kontrolle sichergestellt sein muss (Gewaltenteilung) / es wohl nicht Aufgabe des Jugendschutzes sein kann, sich um organisierte (KiPo-)Kriminalität zu kümmern / Möglichkeit von Rechtsschutz bzw. Rechtsbehelfe gegen die Sperrungen muss etabliert werden, für die ungerechtfertigt gesperrten Seiten / KiPo hat nichts mit Jugendschutz zu tun, weshalb eine eigene gesetzliche Grundlage erforderlich ist, und Änderungen im Jugendschutzrecht unzureichend sind / bei Web-Sperren, auf den CDU-Politiker-Automatismus hingewiesen wird, wonach der Anwendungsbereich von Grundrechtseingreifenden Maßnahmen später immer unkontrolliert ausgeweitet wird.

Einmal ist es Andreas Bogk (vom Chaos Computer Club) in der Anhörung wohl doch gelungen, die Uschi für einen Moment zum Schweigen zu bringen:

Heute gab es eine nicht öffentlich angekündigte Veranstaltung mit Frau von der Leyen zum Thema Internetzensur. Für Journalisten war das aber offen. Also haben wir da mal den Herrn Bogk hingeschickt, und er hat da öffentlich das Detail angesprochen, dass ein Großteil der von den Skandinaviern gefilterten Domains in Deutschland liegt. Da war die von der Leyen plötzlich ganz klein mit Hut. [...] Dann war da noch jemand von der Zeit da, der gefragt hat, warum es denn in Deutschland nur einen Staatsanwalt gibt, der sich mit dem Thema beschäftigt.

Die Konsequenz dessen wäre:

Plötzlich liegt deren[des BKA] Fokus nicht mehr darauf, die Leute daran zu hindern, ihren Schmutz ins Internet zu stellen, sondern die Filterlisten zu aktualisieren. Was weder den Missbrauch der Kinder rückgängig macht oder in Zukunft verhindert, noch die Leute bestraft, die den Schmutz hochgeladen haben.

Die “Web-Filter” sollen nur auf KiPo beschränkt werden. Andere Aspekte kommen nicht in Betracht.

Nur 12 Minuten nach dem Beginn der Kinderpornoblockdebatte fällt das Wort Urheberrecht

Na Klar…

 

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben

 

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: