Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

KiPo-Filter schon im März

blogfuerst 2. Februar 2009

Das von Amts wegen verordnete Wegschauen bei Kindesmißbrauch soll schon im März beginnen, wie die taz meldet. Die sieben größten Provider haben sich wohl bereit erklärt, sich zunächst auf Basis von Verträgen zu verpflichten, die vom BKA gepflegten KiPo-Seiten zu sperren. Eine gesetzliche Grundlage für das Sperren soll wohl schnellstmöglich geschaffen werden, um die verbliebenen Internet-Provider auch zu der Web-Zensur zu zwingen. Der Grund für diese provisorische Lösung mit Hilfe von “Verträgen” ist darin begründet, dass die Provider Rechtssicherheit haben wollen, um nicht von Dritten zivilrechtlich in Anspruch genommen zu werden, für das (versehentliche) Sperren von legalen Internet-Seiten. Dass in den Bundesministerien keine fähigen Juristen sitzen, sieht man bereits anhand der grottenschlechten Gesetze. Es wundert mich aber, dass bei den Internet-Providern niemand ein Problem mit diesem Placebo hat. Sollten im – allein vertraglich – vereinbarten Rahmen, Webseiten zu Unrecht gesperrt werden, dann sind die ISPs den Haftungsansprüchen Dritter genauso ausgesetzt wie ohne “Vertrag” mit der Bundesregierung. Denn im Zivilrecht gibt es keinen “Vertrag zu Lasten Dritter”, was die Vereinbarung offenbar vorsieht. Auch eine Vereinbarung zur Haftungsübernahe durch die Bundesregierung ändert zunächst nichts an der Außenhaftung der ISPs.

Interessant wäre hier auch zu erfahren wer denn die sieben größten ISPs sind. Außer der Telekom, Arcor, Freenet (mobilcom), United Internet AG (1&1, GMX, WEB.DE) fallen mir keine weiteren “großen” ein. Vielleicht kennt ja jemand noch andere. Jedenfalls könnte es langsam Zeit werden sich alternative DNS- oder Proxy-Server zu suchen.

 

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