Internetwahlen
blogfuerst 2. Februar 2009
Nachdem neben heise nun auch der hr über die Internet-Wahlen berichtet, die im CDU-FDP-Koalitionsvertrag drinne stehen, ist das Thema nun in aller Munde. Und das obwohl im Koalitionsvertrag steht, dass erstmal nur geprüft werden soll, ob Internet-Wahlen möglich und machbar seien. Dort steht nicht, dass es bereits “geplant” sei. Hierbei sei angemerkt, dass die Schnappsidee der I-Wahlen von der FDP stammt. Sie hatte diesen Abschnitt bereits wortwörtlich in ihrem Landtagswahlprogramm stehen. Unter “normalen” Umständen wäre dieser Humbug bei den entsprechenden Parteitagen auch aus dem Wahlprogramm geflogen. Da die Jungen Liberalen damals allerdings vollends damit beschäftigt waren, wesentlich schlimmere Dinge aus dem Wahlprogramm zu tilgen (Online-Durchsuchung, Studiengebühren…) , wurde dieser Punkt nicht mehr angegangen. Letztlich ist dieser Passus eigentlich der Aufregung nicht wert. Denn Internet-Wahlen, wird es in absehbarer Zeit in Deutschland nicht geben. Und zwar weil sie kaum vereinbar wären mit den Wahl-Verfassungsgrundsätzen. Voraussetzung für Internet-Wahlen ist nämlich zunächst, dass jeder Einwohner eine ID-Karte bestitzt mit einer qualifizierten Signatur. Das ist etwas was in Estland seit ein paar Jahren Pflicht ist. Hierzulande haben wir auch eine Perso-Pflicht, aber keine Pflicht zum E-Personalausweis. Aus Sicht des informationellen Selbstbestimmungsrechtes ist es kaum vorstellbar, dass alle Bundesbürger flächendeckend mit einer solchen ID-Karte ausgestattet werden. Darüber hinaus müsste sich auch noch jeder Bundesbürger ein Kartenlesegerät anschaffen. (Die gleichen Dinger, die man für HBCI-Banking braucht) Wer einen HBCI-Zugang hat, weiß das die Dinger nicht billig sind. Im Ergebnis sind Internetwahlen in der Größenordnung von Deutschland überhaupt nicht finanzierbar. Abgesehen davon, dass für alle existierenden OS-Plattformen ein sicheres und funktionierendes Programm erstellt werden müsste, dürfte die Sicherheit der Stimmenauswertung kaum je rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Auch aufgrund des immer größer werdenden Missbrauches staatlicher Macht durch Überwachungsgesetze, dürfte sich kaum noch jemand finden, der diese staatlichen Dinger zu Hause an seinen PC anschließt. Insbesondere in Zeiten von Bundestrojanern, die auf allen möglichen Wegen auf die PCs der Bürger gelangen sollen.
Das einzige Argument, dass für das sogenannte I-Voting spricht ist der Glaube die Wahlbeteiligung dadurch zu erhöhen. Und selbst das hat sich nicht bewahrheitet. Mein Rat an die Politiker daher: 1.Stimmzettel-Muster bei Kommunalwahlen vorher an jeden Wahlberechtigten versenden. 2. Bessere und ehrlichere Politik machen. Dann klappts auch wieder mit der Wahlbeteiligung.
- Bürgerrechte , Politik
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[...] Open-Source-Software ausscheidet. Selbstredend schließt dieses Urteil auch jeden Einsatz von I-Voting aus – also “Internet-Wahlen”. Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen [...]