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Deutsche Bahn gibt sich Blogger geschlagen

blogfuerst 6. Februar 2009

Die Deutsche Bahn hat in der juristischen Auseinandersetzung um den “geheimen Prüfbericht” mit dem Blogger Markus Beckedahl offenbar aufgegeben. Die DB-Pressestelle teilte auf Nachfrage mit, dass man nicht weiter gegen “diesen Blogger” vorgehen würde. Zuvor wurde auf netzpolitik.de die an die DB gerichtete Antwort der Anwälte veröffentlicht. Etwas merkwürdig finde ich aber, dass die Anwälte in ihrem Schreiben keine Kostennote beigefügt haben. Auch in außergerichtlichen Auseinandersetzungen kann und muss ein Rechtsanwalt die von seinem Mandanten gezahlten Anwaltsgebühren beim Gegner einfordern. Zumindest sollte er es versuchen. Tut er dies nicht, könnte er sogar seinen Gebührenanspruch gegenüber seinem Mandanten verlieren. Insbesondere bei relativ klaren rechtlichen Fallgestaltungen bietet es sich geradezu an, den Gegner für die unnötigen Rechtsverfolgungskosten in Anspruch zu nehmen. Ein Gutachten in dieser Ausführlichkeit von einer solchen Kanzlei dürfte sich kostenmäßig im vierstelligen Bereich bewegen. Aber vielleicht haben die Anwälte ja auch auf ein Honorar verzichtet, da die Veröffentlichung ihres Schriftsatzes auf netzpolitik.de einen unschätzbaren Werbe-Effekt für diese Kanzlei hat. Jedenfalls freue ich mich, dass durch diese Aktion die Blogosphäre ihre “Kampfkraft” gezeigt hat und dadurch gestärkt wurde.

 

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