Niedersachsen-FDP für Bürgerrechtseinschränkung ?
blogfuerst 10. Januar 2009
Man könnte meinen, dass man aus Fehlern lernt. Auch wenn Nachbarn (andere Bundesländer) bereits diese Fehler gemacht haben. Anders die niedersächsische FDP-Landtagsfraktion. Sie will mit ihren nordrhein-westfälischen Parteifreunden offenbar gleich ziehen und sich ebenfalls eine blutige Nase in Karlsruhe abholen, indem sie einem Gesetz zustimmt, dass die Bürgerrechte beschneidet. Im ersten Entwurf zum neuen Versammlungsgesetz sind die problematischen Stellen bereits händisch markiert worden, so dass es hier keiner weiteren einzelnen Verweise bedarf. David Salm hat die einzelnen Punkte kurz erläutert: (via)
Was genau ist problematisch? Da wäre einerseits die Erhöhung der Anmeldungsfrist von 48 auf 72 Stunden. Zunächst vergleichsweise harmlos anmutend, hat das Bundesverfassungsgericht jedoch schon vor fast zwanzig Jahren festgestellt, dass Versammlungen immer auch ganz ohne Anmeldung möglich sein müssen. Zum heutigen Zeitpunkt also ein Gesetz zu verabschieden, das diese Entscheidung nur notdürftig über Ausnahmeklauseln integriert und stattdessen die Regelung im Grundsatz sogar noch verschärft, dürfte vor Gericht schwer haltbar sein. Aber damit nicht genug. Im Gesetzesentwurf sind weiterhin an mehreren Stellen polizeiliche Befugnisse ausgeweitet worden, sofern dies “polizeitaktisch” erforderlich ist. Nun sind unbestimmte Rechtsbegriffe im öffentlichen Recht an sich nichts überraschndes. Dass Grundrechte jedoch aus “polizeitaktischen” Gründen eingeschränkbar werden sollen, klingt nicht nach einem soliden juristischen Fundament, gerade wenn es wie hier um die ohnehin äußerst streitbare Videoaufzeichnung geht.Das sind nur die beiden schlimmsten Klauseln. Es gibt noch viele weitere kleine Passagen, die ohne Grund dirigistisch Verbote schaffen und Freiräume einschränken. Da wären etwa total überzogene Formvorschriften, wie die Ladungsformalia oder die Streichung der aufschiebenden Wirkung von verwaltungsgerichtlichen Klagen. Aber auch ganz konkrete materielle Fußfesseln finden sich im Entwurf: So dürfte etwa das Uniformverbot künstlerische politische Protestinszenierungen wie die Front Deutscher Äpfel oder auch die Bürgerstreifen-Aktion unseres JuLi-Landesverbands quasi unmöglich machen.
Dass sie damit mal eben einen Teil ihrer eigenen Identität verrät (“Verteidigerin der Bürgerrechte”), scheint die niedersächsischen Liberalen nicht sonderlich zu stören. Angesichts der Tatsache, dass die baden-württembergische FDP sich gegen das gleiche Gesetz in ihrem Land wehrt und die bayerische FDP die bereits bestehenden Verschärfungen sogar wieder rückgängig gemacht hat, wirkt diese Geisterfahrt ihrer niedersächsischen Parteifreunde fast wie ein schlechter Scherz. Dem niedersächsischen Schünemann-Affen könnte man derartiges noch verzeihen. Er weiß es ja nicht besser. Aber den Liberalen nicht. Bleibt nur zu hoffen, dass die niedersächsischen JuLis (Junge Liberale) einmal mehr den Kurs ihrer Senioren noch korrigieren.
- Bürgerrechte , FDP
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Aber dieser dubiose Entwurf stammt doch weder von der FDP, noch hat sie ihm zugestimmt. Ich habe durchaus die Hoffnung, dass sich die Fraktion in vernünftiger Weise dazu äußert, sobald ein echter Entwurf öffentlich wird. Die Sache ist noch nicht gelaufen.
Da stimme ich Jan zu, so möchte ich mich auch nicht verstanden wissen.
Hab mal ein Fragezeichen hinter die Artikelüberschrift gesetzt.
Dem Schünemann traue ich ja vieles nicht zu. Aber einen kompletten Gesetzentwurf zu verfassen ohne mit dem Koalitionspartner – gerade beim strittigen Thema Innenpolitik – mal darüber gesprochen zu haben? Ich weiß nicht….