Verfassungsgerichtsurteil ignoriert
blogfuerst 4. Dezember 2008
Dass Strafverfolgungsbehörden sich oftmals schwertun Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu folgen, ist ja bekannt. Erschreckend ist aber das Ausmaß der Missachtung der Karlsruher Beschlüsse zur Vorratsdatenspeicherung. Dieses hatte nämlich angeordnet, dass die Vorratsdaten nur unter den Voraussetzungen des § 100a StPO abgefragt werden dürfen:
wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, [...] zu begehen versucht, [...] die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Dass in den letzten drei Monaten die genannten Voraussetzungen tatsächlich ganze 2.200 (!) mal erfüllt waren, wage ich zu bezweifeln. Wir leben ja schließlich nicht in Südafrika oder den Favelas von Rio de Janeiro. Aber wen interessiert schon, was das Bundesverfassungsgericht urteilt…
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