Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

“Politiker-Strikes-out”

blogfuerst 28. Dezember 2008

Die Lobbyvertreter einzelner Dienstleistungsunternehmen (Inhalte-Industrie) haben in den letzten Jahren viel dafür getan, Internet-Nutzer zu kriminalisieren. Nachdem die Massenklagen in den USA offenbar keinen Erfolg brachten, haben die Lobbyvertreter angekündigt diese Strategie aufzugeben. Vielmehr solle in Zukunft auf das sogenannte “Three strikes out”-Verfahren gesetzt werden. In Frankreich wurden die von den Lobbyvertretern bestellten Gesetze bereits umgesetzt. Sarkozy hat in deren Diensten auch versucht diese Regelung in das sogenannte EU-Telecom-Paket einzubringen, ist damit jedoch gescheitert. Deshalb werden sich die Firmenvertreter wieder an die einzelnen Staaten wenden und dort versuchen ihre gewünschten Gesetze zu bestellen.

Eigentlich wollte ich aber auf etwas ganz anderes hinaus. Mit diesem sogenannten “Three-Strikes-out”-Verfahren könnte ich mich sogar abfinden, wenn es auch auf Politiker und Abgeordnete angewendet werden würde. Das bedeutet, wenn ein Minister oder Abgeordneter dreimal ein Gesetz eingebracht hat bzw. diesem zugestimmt hat, dass sich hinterher als verfassungswidrig herausstellt, soll dieser “von der Politik ausgeschlossen” werden. Sprich er verliert sein Amt. Das ist auch irgendwie gerecht. Ein Arbeitnehmer, der ebenfalls mehrmals gravierende Fehler begeht, muss auch mit Abmahnung und Kündigung rechnen. Und verfassungswidrige Gesetze sind wohl die gröbsten Fehler, die man als Politiker machen kann.

Wenn einzelne Bürger vom Internet ausgeschlossen werden sollen, wenn sie sich rechtswidrig verhalten, dann soll das gleiche auch für Politiker gelten, wenn diese sich in ihrem Job rechts- bzw. verfassungswidrig verhalten.

 

Eine Reaktion zu ““Politiker-Strikes-out””

  1. [...] für die miese Ware dieser Branche auszugeben. Nach Kriminalisierung und Überwachung, soll nun mit “Three-Strikes-out” der nächste Schritt vollzogen werden. Das dumme ist nur, dass das Kappen des Internet-Anschlusses [...]

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben

 

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: