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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Widerruf der hessischen Unabhängigkeit

blogfuerst 21. November 2008

Seit ein paar Tagen kursiert im Internet ein Text, der satirisch politische Konsequenzen aus den “hessischen Verhältnissen” zieht:

Widerruf der Unabhängigkeit Hessens

An die Bürger des Landes Hessen!

Aufgrund Ihrer nachgewiesenen Unfähigkeit, einen auch nur halbwegs kompetenten Ministerpräsidenten zu wählen, welcher sich bei seiner Regierung auf eine auch nur
hauchdünne Mehrheit im Hessischen Landtag verlassen kann, wird Ihnen hiermit der
Status als eigenständiges Bundesland entzogen und Sie werden einstweilen direkt der
Administration durch die Bundesregierung unterstellt.
Der Bundeskanzler Frau Merkel übernimmt hiermit per sofort kommissarisch das Amt des
Ministerpräsidenten des Landes Hessen; außer für den Landkreis Fulda, der ihr zu
katholisch ist.
Der Hessische Landtag wird aufgelöst, das Land Hessen selbst wird ab 2010 auf die
angrenzenden Bundesländer aufgeteilt, um eine ordentliche Verwaltung sicherzustellen.
Um den Übergang der hessischen Bürger in geordnete Staatsverhältnisse sicher zu
stellen, erlässt der Bundeskanzler folgende Rechtsverordnung, welche nach Verkündung
im Bundesgesetzblatt sofort in Kraft tritt:

1. Alle Bürger des Landes Hessen haben aus eigenen Mitteln ein aktuelles allgemein anerkanntes Wörterbuch der Deutschen Sprache und eine entsprechendes Lehrbuch der Deutschen Grammatik anzuschaffen. Aus diesen haben sich die Bürger unverzüglich über die korrekte Aussprache und Grammatik des Hochdeutschen zu informieren. Dies gilt umso mehr für die Gebiete Nordhessens, die Niedersachsen zugeschlagen werden. Bürger der Gebiete südlich des Mains, die dem Bundesland Bayern zugeschlagen werden, sind von dieser Verpflichtung suspendiert, ausgenommen derjenigen, die regelmäßig nach Norddeutschland einreisen.
Insbesondere haben sich die Bürger den korrekten Gebrauch der Konjunktionen „als“ und „wie“ anzueignen. Die Aussprache von „ch“ als „sch“ wird bestraft. Der korrekte Gebrauch von hartem und weichem „S“ ist ab dem 3. Lebensjahr verpflichtend zu erlernen.
Bürger des Landes Hessen haben aus eigenen Mitteln ein aktuelles allgemein anerkanntes Wörterbuch der Deutschen Sprache und eine entsprechendes Lehrbuch der Deutschen Grammatik anzuschaffen. Aus diesen haben sich die Bürger unverzüglich über die korrekte Aussprache und Grammatik des Hochdeutschen zu informieren. Dies gilt umso mehr für die Gebiete Nordhessens, die Niedersachsen zugeschlagen werden. Bürger der Gebiete südlich des Mains, die dem Bundesland Bayern zugeschlagen werden, sind von dieser Verpflichtung suspendiert, ausgenommen derjenigen, die regelmäßig nach Norddeutschland einreisen. Insbesondere haben sich die Bürger den korrekten Gebrauch der Konjunktionen.
2. Gaststätten und Einzelhändler dürfen Bestellungen in hessischem Dialekt nicht mehr entgegennehmen.
3. Der Handel mit Apfelwein, Handkäse und deren Derivaten wird unter den Erlaubnisvorbehalt des Bundesverteidigungsministeriums gestellt.
Es gelten die Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes analog.
4. Das Stadtgebiet Frankfurts wird an der Mainlinie geteilt. Der nördliche Teil wird zur Sonderwirtschaftszone erklärt, die ausschließlich der Kontrolle durch die Deutschen Börse AG untersteht. Bürgermeister wird automatisch der Vorstandsvorsitzende derjenigen Bank, die den höchsten Wolkenkratzer im Stadtgebiet besitzt/geleast hat. Der südliche Teil Frankfurts wird in „Biosphärenreservat Sachsenhausen“ umbenannt. Er ist mit geeigneten Einfriedungsmaßnahmen gegenüber der Außenwelt und  insbesondere Frankfurt-Nord vor unbefugtem Grenzübertritt zu sichern. Ein- und Ausreise werden durch den Zoll kontrolliert. Das Schengen-Abkommen wird insoweit aufgehoben. Dieser Teil Frankfurts dient der Konservierung der Lebens- und Ernährungsgewohnheiten der primitiven hessischen Naturvölker. Der Erlaubnisvorbehalt der Nr. 3 ist hier aufgehoben, jedoch die Einfuhr von Bier untersagt.
5. Die Stadt Wiesbaden rollstuhlgerecht ausgebaut.
6. Sämtliche von den hessischen Landesregierungen begonnene aber nie fertig gebauten Autobahnen werden zügig vollendet. Dadurch sollte die zivilisatorische Erschließung von Gebieten wie Waldeck-Frankenberg, Biedenkopf oder dem Odenwald endlich möglich werden.
7. Sämtliche Wähler, die bei der Landtagswahl die Linke gewählt haben, werden in die Landkreise Fulda und Bad Hersfeld umgesiedelt, diese werden Thüringen angegliedert. Damit wird der Lehrermangel in Ostdeutschland behoben. Zum Ausgleich wird das Eichsfeld Niedersachsen zugeschlagen.
8. Der 3.10. ist nicht mehr gesetzlicher Feiertag. Neuer hessischer Nationalfeiertag ist der 3.11. Dieser heißt „Unentschiedenheitstag“.
9. Karneval- und Fasching feiernde Gebiete Hessens werden dem Land Nordrhein-Westfalen zugeschlagen. Während der Kampagne haben sich feiernde hessische Narren durch einen deutlich sichtbar auf der Kleidung zu tragenden Aufnäher in Form eines Bembels zu erkennen zu geben. Zum Ausgleich haben nichtfeiernde Gebiete NRWs die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Jeckenausgleichsabgabe nach Niedersachsen überzutreten.
10. Die Lärmbelästigung durch den Frankfurter Flughafen muss zum Wohle der Bevölkerung umgehend unterbunden werden. Für den gesamten Bereich der Einflugschneisen wird daher ein Nachtwohnverbot ausgesprochen. Menschen dürfen sich in diesen Gebieten nach 22:00 Uhr nicht mehr aufhalten. Damit werden zuverlässig Gesundheitsschädigungen durch nächtliche Lärmbelastung ausgeschlossen.
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