Lichtblick
blogfuerst 15. November 2008
Offenbar hat jemand eine ordentliche Petition eingereicht mit dem Ziel den sogenannten “fliegenden Gerichtsstand” im deutschen Prozessrecht abzuschaffen. Der fliegende Gerichtsstand wurde von der Rechtsprechung aus den presserechlichten Grundsätzen entwickelt. Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten über Inhalte im Internet jedes beliebige Gericht in Deutschland angerufen werden kann. Mit der zunehmenden Bedeutung des Internets führte das dazu, dass jedes noch so abwegige Begeheren vor diejenigen Gerichte getragen wurde, bei denen Richter sitzen, die offenbar in ihrer eigenen Realität leben.
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Eingereicht hat die Petition Herr Manfred Plinke des Autoren-Magazin Verlages, Opfer von aber Dutzenden von Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen.
http://www.autoren-magazin.de/242.0.0.1.0.0.phtml
Die meisten rozess hat er zwar gewonnen, trotzten leubt die massive Störung nicht aus.
Über 34 Vereine und Organisationen hat das BJM um eine Stellungnahme gebeten
Lediglich zwei oft missbrauchte Themen werden in dem BJM-Schreiben angeschnitten:
- fliegender Gerichtsstand
- Dringlickeit
Ich meine, dass neben den im Schreiben genannten Punkten noch die folgenden mit dem BJM zu diskutieren Wert sind:
- Abschaffung der Anwendbarkeit des § 917 ZPO im Äußerungsrecht
- Äußerungsverbote sollten zu Ausnahmen gehören. Schlimmstenfalls nur nach den wesentlich strengeren Kriterien, welche heute für eine Geldentschädigung gelten
- Die Wiederholungsgefahr im Äußerungsrecht sollte auch mit einem Versprechen (d.h. nicht strafbewehrt) beseitigbar sein.
- Die Abmahnkosten sollten auf maximal 50,00 Euro beschränkt bleiben, für Hinwiese Tipp- und Scheibfehler auf max. 10,00 Euro.