Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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Lichtblick

blogfuerst 15. November 2008

Offenbar hat jemand eine ordentliche Petition eingereicht mit dem Ziel den sogenannten “fliegenden Gerichtsstand” im deutschen Prozessrecht abzuschaffen. Der fliegende Gerichtsstand wurde von der Rechtsprechung aus den presserechlichten Grundsätzen entwickelt. Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten über Inhalte im Internet jedes beliebige Gericht in Deutschland angerufen werden kann. Mit der zunehmenden Bedeutung des Internets führte das dazu, dass jedes noch so abwegige Begeheren vor diejenigen Gerichte getragen wurde, bei denen Richter sitzen, die offenbar in ihrer eigenen Realität leben.

 

Eine Reaktion zu “Lichtblick”

  1. Rolf Schälikeam 23. November 2008 um 10:59 Uhr

    Eingereicht hat die Petition Herr Manfred Plinke des Autoren-Magazin Verlages, Opfer von aber Dutzenden von Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen.
    http://www.autoren-magazin.de/242.0.0.1.0.0.phtml

    Die meisten rozess hat er zwar gewonnen, trotzten leubt die massive Störung nicht aus.

    Über 34 Vereine und Organisationen hat das BJM um eine Stellungnahme gebeten

    Lediglich zwei oft missbrauchte Themen werden in dem BJM-Schreiben angeschnitten:

    - fliegender Gerichtsstand

    - Dringlickeit

    Ich meine, dass neben den im Schreiben genannten Punkten noch die folgenden mit dem BJM zu diskutieren Wert sind:

    - Abschaffung der Anwendbarkeit des § 917 ZPO im Äußerungsrecht

    - Äußerungsverbote sollten zu Ausnahmen gehören. Schlimmstenfalls nur nach den wesentlich strengeren Kriterien, welche heute für eine Geldentschädigung gelten

    - Die Wiederholungsgefahr im Äußerungsrecht sollte auch mit einem Versprechen (d.h. nicht strafbewehrt) beseitigbar sein.

    - Die Abmahnkosten sollten auf maximal 50,00 Euro beschränkt bleiben, für Hinwiese Tipp- und Scheibfehler auf max. 10,00 Euro.

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