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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

Europäische Regierungen jenseits von Recht und Gesetz

blogfuerst 19. November 2008

Je weiter die Zeit voranschreitet um so extremer und heftiger werden die Überwachungsvorhaben europäischer Regierungspolitiker. So plant Polen die Vorratsdatenspeicherung für Briefe:

Mit Hilfe eines modernen Scannersystems werden in Posen, [...] die Absender und Empfänger sowie deren graphologischen Daten erfasst und an den polnischen Geheimdienst weitergeleitet werden. Mit diesen Informationen will der Sicherheitsdienst eine Datenbank aufbauen, die es ermöglicht, den gesamten Briefverkehr zu kontrollieren. Der Geheimdienst beabsichtigt, die Scanner landesweit in allen Briefzentren der Post einzuführen…

Großbritannien plant offenbar die DNA aller Einwohner zu erfassen. Bei den Kindern wird damit angefangen. Schließlich sind so schonmal die Daten für den Rest ihres Lebens gesichert. Dumm nur, dass diese DNA-Erfassung eigentlich Kriminellen vorbehalten ist:

Politisch brisant ist dies, weil die Polizei mit Minderjährigen Personen erfasst, für welche die Unschuldsvermutung im besonderen Maß ausgelegt ist. Seit 2004 kann die Polizei von allen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, ein DNA-Profil erstellen und unbefristet speichern – selbst wenn die Person vor Gericht für unschuldig erklärt oder aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird. Das heißt, dass unschuldige 12-Jährige theoretisch ihr ganzes Leben lang in der Datenbank verurteilter Verbrecher bzw. Verdächtiger gespeichert bleiben können.

Der deutsche Verfassungsschutz beobachtete über 30 Jahre lang einen Bürger- und Menschenrechtler, weil dieser ihnen (und Herrn Schäuble) offenbar ein Dorn im Auge war:

Laut Gössner, der nie Mitglied einer Partei war, wurde ihm vom Verfassungsschutz eine “Kontaktschuld” zu als extremistisch eingestuften Gruppen und Medien wie der “Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes” (VVN) und dem Rechtsberatungsverein “Rote Hilfe” vorgeworfen – eine “Zusammenarbeit mit linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten Personenzusammenschlüssen”. Allerdings sprach der Menschenrechtler, der sich selbst als Befürworter eines “offenen, kritischen Dialoges” sieht, auch schon bei Veranstaltungen des Hessischen Verfassungsschutzes, des Bundesgrenzschutzes und der schleswig-holsteinischen Polizei, ohne dass in diesem Zusammenhang in den ihm nun zugänglich gemachten Teilen der Akte über eine “Zusammenarbeit” spekuliert worden wäre. Es gibt einige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es auch persönlich-institutionelle Motive gewesen sein könnten, die den Apparat zu einer so dauerhaften Bespitzelung motivierten: Viele seiner Schriften machten Fehlverhalten von Sicherheitsbehörden öffentlich; und als wissenschaftlicher Berater der niedersächsischen Grünen half er mit, den dortigen Landesverfassungsschutz zu stutzen.

[...] Allerdings ist auch im Gössner einsehbaren Teil der Akten ein beträchtlicher Teil herausgenommen oder geschwärzt. Diese Maßnahmen gehen auf das Bundesinnenministerium zurück, der obersten Aufsichtsbehörde des Inlandsgeheimdienstes. Es begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass ein Bekanntwerden der Inhalte dem “Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten” würde. Der weiterhin angeführte Verweis auf den “Quellenschutz” legt nahe, dass nicht nur veröffentlichtes Material über Gössner gesammelt wurde, sondern dass es auch eine verdeckte Überwachung gegeben haben muss.

Alle diese Vorfälle haben eins gemeinsam. Sie verstoßen allesamt gegen das jeweilige nationale Recht. Ganz zu schweigen hier von der Verletzung internationaler Grund- und Menschenrechte.

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