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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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Virtueller Raub

blogfuerst 22. Oktober 2008

Auf den ersten Blick erscheint die Meldung, dass zwei Jugendliche wegen Diebstahls “virtueller Güter” verurteilt wurden erstaunlich.

Die zu gemeinnütziger Arbeit und Bewährung verurteilten 14- und 15-jährigen Jugendlichen hatten einen anderen Jugendlichen gezwungen, sie mit nach Hause zu nehmen. Dort zwangen sie ihn unter Anwendung von Gewalt, ihnen virtuelle Gegenstände aus dem Online-Spiel “Runescape” auf deren Spielkonto zu übertragen.

Nach genauerer Betrachtung scheint es sich hierbei um eine besonders schwere Form der Nötigung zu handeln. Allerdings hat das Gericht hier Raub angenommen, weil die übertragenen virtuellen Gegenstände auch Güter und deren Entwendung Diebstahl bzw. Raub ist. Dieser Fall ist aus juristischer Sicht höchst spannend, da er die bislang noch völlig jungfräuliche Problematik beleuchtet, inwieweit Gesetze und Regeln der echten Welt, auch beim “Spielen” in der virtuellen Welt Anwendung finden.

 

Eine Reaktion zu “Virtueller Raub”

  1. [...] Gegensatz hierzu, handelt es sich bei dem folgenden Fall um eine echte “Online-Tat”. Dem virtuellen [...]

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